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Störche im Sonnenlicht
Familie im Failisch in Eppertshausen
Sonnenuntergang über den Dächern von Eppertshausen
Familie im Neubaugebiet von Eppertshausen
Abendhimmel mit Blick auf die katholische Kirche
Abendsonne hinter der katholischen Kirche
Rathaus am Franz-Gruber-Platz
Familie in Epperthausen
Fassade des Rathauses
Rapsfeld mit Blick auf Eppertshausen

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Mitteilungen der Verwaltung am 06.11.2025

7. November 2025

Im Rahmen der Kurzfilmwoche wird im Seniorenzentrum St. Hildegard das Kurzfilmpaket „Mut zur Lücke“ gezeigt.

In diesen Filmen haben es die Protagonist*innen mit ganz unterschiedlichen Herausforderungen zu tun – manchmal leise, manchmal überraschend, immer aber mit einer Portion Mut.

Im schwedischen Dokumentarfilm TEN METER TOWER stehen Menschen auf einem Zehnmeterbrett und fragen sich: Absprung oder Rückzug?

Der Straßenkehrer Bodo macht im tristen Alltag eine Entdeckung, die ihn aus seiner Unsichtbarkeit heraustreten lässt.

In EIGENHEIM wird das Rentnerpaar Monika und Werner Baland durch eine Eigenbedarfskündigung gezwungen, um Wohnraum – und um ihre Würde – zu kämpfen.

DIE GRENZE erzählt in ruhigen Bildern vom provisorischen Charakter der deutsch-deutschen Grenze und davon, wie sich politische Linien in ganz persönliche Lebensräume einschreiben.

Und im DEFA-Scherenschnittfilm GEGNER NACH MAß schneidet sich ein Papierheld seinen Gegner so zurecht, wie er ihn haben will – und scheitert dabei grandios an sich selbst.

Fünf kurze Geschichten über Mut, Missverständnisse, Stolz, Stolpern – und über die Lücken, die das Leben manchmal offenlässt.

2025 steht der KURZFILMTAG unter dem Motto „JETZT!“ Denn jetzt ist die Zeit, die Dinge in die Hand zu nehmen und zu verändern. Das Motto ruft dazu auf, aktiv zu werden, hinzuschauen und sich einzumischen. Es steht für die Dringlichkeit, jetzt zu erzählen und zu gestalten. Gleichzeitig lädt JETZT! dazu ein, den Augenblick im Hier und Jetzt bewusst zu erleben. Die Gegenwart mit allen Sinnen wahrzunehmen – in Bildern, in Klängen, in Emotionen. (siehe https://kurzfilmtag.com/)

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen am 15. März 2026

28. Oktober 2025

Öffentliche Bekanntmachung

Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

für die Kommunalwahlen am 15. März 2026

Die Hessische Landesregierung hat den Wahltag für die Gemeindevertretungen, Ortsbeiräte sowie Ausländerbeiräte mit Verordnung vom 23. Mai 2025 bestimmt (GVBl. 2025 Nr. 30). Die Wahl findet am 15. März 2026 statt.

Nach § 22 der Kommunalwahlordnung fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl

 zur Gemeindevertretung der Gemeinde Eppertshausen

auf.

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel, welche die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.

  1. Rechtsgrundlagen
  • Das Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24)
  • Die Hessische Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25)
  • Die einschlägigen Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24)
  • Die einschlägigen Bestimmungen der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24)
  • Hauptsatzung der Gemeinde zuletzt geändert am 21.03.2024.