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Einwohner­meldeamt

An-, Ab- und Ummeldungen

Beschreibung

Aufnahme in das Melderegister der Gemeinde Eppertshausen und Änderungen des Melderegisters bei:

  • Zuzug nach Eppertshausen (Anmeldung)
  • Wegzug ins Ausland (Abmeldung)
  • Änderung der Nebenwohnung in Hauptwohnung in Eppertshausen (Statuswechsel)
  • Umzug innerhalb der Gemeinde Eppertshausen (Ummeldung)

Wenn Sie eine Wohnung in Eppertshausen beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.

Der Hauptwohnsitz ist dort anzumelden, wo man sich überwiegend aufhält. Ehepaare müssen eine gemeinsame Hauptwohnung haben, es sei denn, es liegt ein dauerhaftes Getrenntleben vor.

Bei einem Umzug innerhalb von Eppertshausen, egal ob Eppertshausen Haupt- oder Nebenwohnung ist, müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen ummelden. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Bundesgebiet.

Wenn Sie Ihre Nebenwohnung in Eppertshausen jetzt überwiegend nutzen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen in Eppertshausen einen Statuswechsel vornehmen.

Sollten Sie Ihre Wohnung in Eppertshausen aufgeben und ins Ausland ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden.

Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands genügt es, wenn Sie sich in der neuen Stadt/der neuen Gemeinde innerhalb von zwei Wochen neu anmelden. Die Abmeldung erfolgt dann automatisch.

Abmeldung einer Nebenwohnung muss beim Hauptwohnsitz erfolgen.

Gebühren

es entstehen keine Kosten

Muster eines Reisepasses

Benötigte Unterlagen

Anmeldung

  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Ausweisdokumente bzw. Geburtsurkunden/Heiratsurkunde oder Familienstammbuch sämtlicher zuziehender Familienmitglieder.
  • Ziehen Sie aus einer Stadt/Gemeinde aus dem Landkreis Darmstadt-Dieburg zu, dann können Sie hier auch die Anschrift auf Ihrem Fahrzeugschein ändern lassen, wenn noch keine Änderung auf dem Schein vorgenommen wurde. Diese Änderung kostet 11,10 €.

Abmeldung

  • Ausweisdokumente

Ummeldung

  • Wohnungsgeberbescheinigung
  • Ausweisdokumente für alle Personen
  • Adressänderung auf dem Fahrzeugschein, wenn noch keine Änderung auf dem Schein vorgenommen wurde. Kosten: 11,00 €

Auskünfte aus dem Melderegister

Beschreibung

Auskünfte aus dem Melderegister werden nur gegeben,

  • wenn ein plausibler Grund für das Auskunftsersuchen genannt und bestätigt wird
  • die Anfrage schriftlich vorliegt
  • keine datenschutzrechtlichen Gründe gegen die Erteilung vorliegen

Die Auskunft umfasst nur die Daten der Grundauskunft: Name, Vorname, Straße, Hausnummer, Wohnort

Gebühren

10,00 € pro Auskunft

Ansprechpartnerinnen

Alexandra Enders

Meldeamt, Passamt, Wahlen

Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 1

Birgit Buchheim

Meldeamt, Passamt, Wahlen

Rathaus, Erdgeschoss, Zimmer 1

Online-Terminbuchung im Einwohnermeldeamt

Formulare

Alle Formulare und Online-Anmeldungen finden Sie unter Digitales Rathaus.

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