Aufnahme in das Melderegister der Gemeinde Eppertshausen und Änderungen des Melderegisters bei:
- Zuzug nach Eppertshausen (Anmeldung)
- Wegzug ins Ausland (Abmeldung)
- Änderung der Nebenwohnung in Hauptwohnung in Eppertshausen (Statuswechsel)
- Umzug innerhalb der Gemeinde Eppertshausen (Ummeldung)
Wenn Sie eine Wohnung in Eppertshausen beziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen anmelden.
Der Hauptwohnsitz ist dort anzumelden, wo man sich überwiegend aufhält. Ehepaare müssen eine gemeinsame Hauptwohnung haben, es sei denn, es liegt ein dauerhaftes Getrenntleben vor.
Bei einem Umzug innerhalb von Eppertshausen, egal ob Eppertshausen Haupt- oder Nebenwohnung ist, müssen Sie sich innerhalb zwei Wochen ummelden. Nebenwohnung ist jede weitere Wohnung im Bundesgebiet.
Wenn Sie Ihre Nebenwohnung in Eppertshausen jetzt überwiegend nutzen, müssen Sie innerhalb von zwei Wochen in Eppertshausen einen Statuswechsel vornehmen.
Sollten Sie Ihre Wohnung in Eppertshausen aufgeben und ins Ausland ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen abmelden.
Bei einem Wohnungswechsel innerhalb Deutschlands genügt es, wenn Sie sich in der neuen Stadt/der neuen Gemeinde innerhalb von zwei Wochen neu anmelden. Die Abmeldung erfolgt dann automatisch.
Abmeldung einer Nebenwohnung muss beim Hauptwohnsitz erfolgen.