Wohnbaugebiet “Am Abteiwald”
Bekanntmachung Baugebiet „Am Abteiwald“ vom 10.01.2023
Bebauungsplan „Am Abteiwald, 1. Änderung“
hier: Bekanntmachung des Aufstellungs- und Offenlegungsbeschlusses
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
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Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit der nachfolgende Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss, den die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 07.12.2022 gefasst hat, bekannt gemacht.
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) den Bebauungsplan „Am Abteiwald“ zu ändern.
Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: „Am Abteiwald, 1. Änderung“
Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich die beiden Flurstücke Gemarkung Eppertshausen Flur 8 Nr. 706/1 sowie Nr. 706/2. Der Geltungsbereich kann der nachfolgenden Abbildung entnommen werden.
Abb.: Auszug Kataster mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes (unmaßstäblich)
Datengrundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
Beabsichtigte Planung:
Durch diesen 1. Änderungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um einen öffentlichen Pkw-Parkplatz mit der Kapazität für bis zu 10 Pkw- Parkplätze sowie die Möglichkeit zur Installation von bis zu zwei Ladesäulen für elektrisch betriebene Fahrzeuge, umzusetzen.
Die Gemeindevertretung hat am 07.12.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Am Abteiwald, 1. Änderung“ nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) öffentlich auszulegen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Abteiwald, 1. Änderung“ nebst Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der Zeit
vom 23.01.2023 bis einschließlich 24.02.2023
im Rathaus der Gemeinde Eppertshausen, Franz-Gruber-Platz 14, Zimmer Nr. 9,
montags
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
dienstags, mittwochs und donnerstags
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
freitags
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Aufgrund der Corona-Pandemie werden Sie gebeten die aktuellen Hygienehinweise und Abstandsregeln zu beachten.
Die Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Eppertshausen unter https://www.eppertshausen.de/gewerbe-bauen/bauleitplanung abgerufen werden und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Jedermann hat das Recht, den Plan und die Begründung während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Eppertshausen eingereicht oder bei der Gemeindeverwaltung zur Niederschrift gegeben werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen während der Auslegungsfrist elektronisch an folgende E-Mail-Adresse abzugeben: bauamt@eppertshausen.de
Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren
Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) im Rahmen der kommunalen Planungshoheit. Im Rahmen dieser Verfahren sind die Auswirkungen der Planung zu ermitteln sowie die durch die Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange zu erheben und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Im Bauleitplanverfahren erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen erforderlich ist.
Zudem werden die persönlichen Daten derjenigen erfasst, die im Planverfahren eine Stellungnahme abgeben. Im Rahmen der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen wird der Öffentlichkeit zum einen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der jeweiligen Planungen, zum anderen Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gegeben. Die Erhebung erfolgt unter anderem durch den Gemeindevorstand oder im Auftrag des Gemeindevorstands durch Dritte, durch eingehende Stellungnahme der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 bis 4c des Baugesetzbuches (BauGB).
Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, werden die darin gemachten Angaben (sog. aufgedrängte Daten) sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse und ggf. bodenrechtlich relevante Daten (z. B. Grundstück, Flurstücksbezeichnung, Eigentumsverhältnisse) gespeichert. Die persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Außerdem werden die Daten nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren (§ 3 Abs. 2 Satz 4 2. Halbsatz BauGB). Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Es werden auch Daten von Planungsbetroffenen erhoben, deren Beteiligung zur Ermittlung von öffentlichen oder privaten Belangen von Amts wegen erforderlich ist.
Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Verbindung mit § 7 des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- die Gemeindevertretung zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB;
- einen Dritten, der auf Grundlage von § 4b BauGB zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB übertragen bekommen hat (z.B. Planungsbüros);
- andere Ämter oder Fachbereiche innerhalb der Kommunalverwaltung, wenn diese als zuständige Fachstelle zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen oder in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind;
- andere Behörden oder Fachstellen außerhalb der Kommunalverwaltung, wenn diese zuständigkeitshalber zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen;
- höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln;
- Gerichte im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen.
Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidenzprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Eppertshausen, den 13.12.2022
Carsten Helfmann, Bürgermeister
Baugebiet „Am Abteiwald“
Im Flächennutzungsplan der Gemeinde Eppertshausen ist ein Gebiet mit der Größe von ca. 4,2 Hektar, nördlich der Wohngebiete „Auf der Bayerswiese“ und „Im Eichstumpf“ als zukünftige Siedlungsfläche ausgewiesen. In diesem zukünftigen Wohngebiet werden Ein- und Zweifamilienhäuser, anlehnend an die städtebaulichen Daten der bereits vorhandenen Bebauung, entstehen. Weiterhin wird im zentralen Bereich die Fläche für eine „Seniorenwohnanlage“ bereitgestellt.
Bauleitplanung
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 14.07.2016 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Am Abteiwald“ beschlossen. Am 24.08.2016 fand die vorgezogene Bürgerbeteiligung statt. Am 13.10.2016 erfolgte durch die Gemeindevertretung die Beschlussfassung der Straßen- und Wegeführungen. Als Grundlage wurde die Version Nr. 10 des städtebaulichen Entwurfes übernommen. In der Zeit vom 07.11.2016 bis zum 16.12.2016 wurden die Behörden und Verbände im Rahmen eines Scoping-Verfahrens beteiligt. Die Ergebnisse aus dem Scoping-Verfahren wurden durch das Planungsbüro und die Verwaltung in den Bebauungsplan-Entwurf eingearbeitet. Dieser wurde am 16.03.2017 im Rahmen der Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses öffentlich vorgestellt. Die Offenlegung des Bebauungsplan-Entwurfes erfolgte in der Zeit vom 24.04.2017 bis zum 29.05.2017. Der Satzungsbeschluss nach den Vorschriften des Baugesetzbuches wurde durch die Gemeindevertretung am 28.08.2017 gefasst. Am 12.10.2017 erfolgte die öffentliche Bekanntmachung des Bebauungsplanes. Seit diesem Zeitpunkt besteht Baurecht für das neue Baugebiet. Der Bebauungsplan ist als Download auf der Homepage der Gemeinde eingestellt.
Erschließung
Die Gemeindevertretung hat im Anschluss an ein Interessenbekundungsverfahren am 06.09.2016 die LBBW Kommunalentwicklung GmbH aus Stuttgart mit der Erschließung des Baugebietes beauftragt. Am 14.12.2016 wurde der städtebauliche Vertrag beschlossen. Die LBBW wird für die Gemeinde als Projektträger die Ausschreibungen für die Dienst- und Bauleistungen betreuen und die Bautätigkeiten überwachen.
Aktuell wurde ein Bauunternehmen mit der Durchführung der Tiefbauleistungen beauftragt. Die Baumaßnahmen (Kanal, Wasser, Gas, Strom, Straße, Beleuchtung etc.) haben am
06. August 2018 begonnen. Der Abschluss der Bauarbeiten ist für April 2019 vorgesehen. Am Donnerstag, den 18.04.2019 erfolgte die Abnahme der Bauleistungen nach VOB/B. Nach Abschluss der Erschließungsmaßnahmen können private Bauherren die Antragsunterlagen für die zu errichtenden Wohnhäuser einreichen. Die Gemeinde hat den Zeitpunkt des Abschlusses der erfolgten Erschließungsmaßnahmen auf der Homepage und im Mitteilungsblatt öffentlich bekanntgemacht. Ab sofort können Bauantragsunterlagen bei den zuständigen Stellen eingereicht werden.
Weiterhin hat die Gemeinde einen Kanalausbauplan und einen Höhenausbauplan auf der Homepage einstellen. Aus diesen Plänen können die Daten für die Planungen der Wohngebäude entnommen werden.
Bodenordnung
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 15.12.2014 das Umlegungsverfahren zur Bodenordnung angeordnet; die Umlegungsstelle hat am 11.03.2015 das Verfahren eingeleitet. Zwischen den Grundstückseigentümern der landwirtschaftlichen Flächen und der Umlegungsstelle konnte zwischenzeitlich im Rahmen einer „Freiwilligen Baulandumlegung“ Einigkeit über die Modalitäten der Zuteilung der neuen Grundstücke erzielt werden. Demnach erhalten die „Alteigentümer“ 37 Wohnbaugrundstücke. Die Gemeinde erhält
26 Wohnbaugrundstücke und eine Fläche von 5.686 m² für die Errichtung einer „Seniorenwohnanlage“. Weiterhin entfallen auf die Gemeinde die erforderlichen Grundstücke für Straßen, Wege und Grünanlagen.
Das Bodenordnungsverfahren wurde parallel zum Verfahren der Bauleitplanung bearbeitet und war bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplanes abgeschlossen. Die
1. Vorwegnahme der Entscheidung ist am 29.05.2017 unanfechtbar geworden. Die Unterlagen des Umlegungsverzeichnisses wurden am 16.06.2017 den zuständigen Behörden und Dienststellen zur weiteren Prüfung und Eintragung in die amtlichen Bücher vorgelegt. Die Eintragung der neunen Eigentumsverhältnisse im Grundbuch erfolgte im Juli 2017. Das Umlegungsverfahren wird durch die Abmarkung der neuen Grundstücke abgeschlossen. Das für das Umlegungsverfahren zuständige Vermessungsbüro hat ab dem 23.04.2019 die örtlichen Grenzmarken eingebracht. Am 13.05.2019 und am 14.05.2019 jeweils um 14.00 Uhr erfolgt die Feststellung und Übergabe der Grenzmarken.
Vermarktung
Die Vermarktung der privaten Wohnbaugrundstücke erfolgt ggf. direkt durch die Grundstückseigentümer. Bei der Gemeinde können die Daten der Grundstückseigentümer aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht bezogen oder eingesehen werden.
Die Vermarktung der kommunalen Wohnbaugrundstücke erfolgt direkt durch die Gemeinde Eppertshausen unter Beachtung der aktuellen Vergaberichtlinien. Nachdem die Gemeinde als rechtmäßige Eigentümerin der Grundstücke im Grundbuch eingetragen ist und das Bauplanungsrecht in Form des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes Rechtskraft erlangt hat, wurden die Grundstücksbewerber unter Beachtung der Rangfolge der Vergaberichtlinien alle zeitgleich angeschrieben und erhielten die Grundstücksangebote. Die erste Phase der Grundstücksangebote erfolgte im Mai 2018. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eppertshausen hat in der Sitzung am 07.06.2018 unter Beachtung der Nr. 1 a der Vergaberichtlinien insgesamt 17 kommunale Baugrundstücke verkauft. Die restlichen Grundstücke wurden den Antragstellern nach der Nr. 1 b der Vergaberichtlinien zum Kauf angeboten. Am 03.09.2018 wurden diese Grundstücke vergeben.
Somit sind alle kommunalen Grundstücke des Baugebietes „Am Abteiwald“ verkauft.
Die kommunalen Grundstücke werden zum Kaufpreis in Höhe von 360,00 Euro/m² veräußert.
Die Vermarktung der Fläche für die „Seniorenwohnanlage“ erfolgt direkt durch die Gemeindevertretung. Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 29.01.2019 beschlossen, das Projekt an den Caritasverband Darmstadt e.V. zu übertragen.
Für Rückfragen zur Bauleitplanung, Bodenordnung, Erschließung und Vermarktung steht Ihnen unser Team des Fachbereiches Bau und Umwelt gerne zur Verfügung.
F.d.R. Jürgen Geist Fachbereichsleiter Stand: 08.05.2019