Der Bebauungsplan „Am Abteiwald“ in Eppertshausen ist von der Gemeindevertretung am 28.08.2017 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) als Satzung beschlossen worden. Die Gemeindevertretung hat am 23.05.2019 eine redaktionelle Korrektur des Bebauungsplanes zur Bestimmung der Geländeoberfläche vorgenommen.
Der Bebauungsplan kann mit der Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 Abs. 4 BauGB im Rathaus der Gemeinde Eppertshausen, Franz-Gruber-Platz 14, Zimmer Nr. 9, während der Dienststunden eingesehen werden.
Montag
08:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Dienstag – Donnerstag
08:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 15:30 Uhr
Freitag
08:00 Uhr – 12:00 Uhr
Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes für die Wohngebietsentwicklung (Teilplan A) befindet sich am nordwestlichen Rand des Gemeindegebietes von Eppertshausen zwischen der Straße „Im Bubenstall“ im Westen, der Waldstraße im Südwesten, einem Grünzug im Südosten und der Straße „Im Failisch“ im Osten. Nördlich wird das Plangebiet durch den Waldrand begrenzt. Der Geltungsbereich des Teilplanes A beplant insgesamt eine Fläche von ca. 4,2 ha und umfasst in der Gemarkung Eppertshausen Flur 8 die aus dem nachfolgenden Katasterauszug ersichtlichen Flurstücke.
Neben den Bauflächen des Teilplanes A wurden weitere Flächen in den Bebauungsplan einbezogen, welche den erforderlichen artenschutzrechtlichen Ausgleich gewährleisten. Bei den gemeindlichen Flächen handelt es sich um die Flurstücke Flur 3 Nr. 64 sowie teilweise Nr. 66 in der Gewann „Auf der Brüchelswiese“, die aus der nachfolgenden Karte ersichtlich sind.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass
1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Eppertshausen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Hingewiesen wird:
a) auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BauGB, betreffend die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen im Falle von Vermögensnachteilen nach den §§ 39 – 42 BauGB, sowie
b) auf § 44 Abs. 4 BauGB, betreffend das mögliche Erlöschen von Ansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Dreijahresfrist gestellt wird.
Eppertshausen, den 24.05.2019
Carsten Helfmann
(Bürgermeister)
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Hauptstraße 67“ nebst Begründung wird gemäß
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der Zeit
vom 11.06.2019 bis 15.07.2019
im Rathaus der Gemeinde Eppertshausen, Franz-Gruber-Platz 14, Zimmer Nr. 7,
während der folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt:
Montag
08:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 18:00 Uhr
Dienstag – Donnerstag
08:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 15:30 Uhr
Freitag
08:00 – 12:00 Uhr
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Gemarkung Eppertshausen, Flur 2 Nr. 28/1 tlw. und ist aus nachfolgender Karte ersichtlich.
Beabsichtigte Planung:
Es sollen Voraussetzungen zur Errichtung einer barrierefreien Bushaltestelle (Epperts-hausen Mitte) samt Buswartehalle, Fahrplankästen, Beleuchtung, Fahrradabstellplätzen sowie eines öffentlichen PKW Parkplatzes im Innerortsbereich geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussicht-lichen wesentlichen Auswirkungen der Planung während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.
Jedermann hat das Recht, den Planentwurf und die Begründung während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Eppertshausen abgegeben oder bei der Gemeindeverwaltung zur Niederschrift gegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag einer natürlichen oder juristischen Person nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend ge-macht hat, aber hätte geltend machen können.
Eppertshausen, den 24.05.2019
Carsten Helfmann
(Bürgermeister)
Gemeindeverwaltung
Franz-Gruber-Platz 14
64859 Eppertshausen
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Montagabend
16:00 - 18:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
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