Skip to main content

Bauleitplanung

Bekanntmachung

Bebauungsplan „Am Abteiwald, 1. Änderung“

 

hier:    Bekanntmachung des Aufstellungs- und Offenlegungsbeschlusses

            Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

______________________________________________________________________

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit der nachfolgende Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss, den die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 07.12.2022 gefasst hat, bekannt gemacht.

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) den Bebauungsplan „Am Abteiwald“ zu ändern.

Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: „Am Abteiwald, 1. Änderung“

 Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich die beiden Flurstücke Gemarkung Eppertshausen Flur 8 Nr. 706/1 sowie Nr. 706/2. Der Geltungsbereich kann der nachfolgenden Abbildung entnommen werden.

Abb.: Auszug Kataster mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes (unmaßstäblich)

Datengrundlage:         Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation

Beabsichtigte Planung:

Durch diesen 1. Änderungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um einen öffentlichen Pkw-Parkplatz mit der Kapazität für bis zu 10 Pkw- Parkplätze sowie die Möglichkeit zur Installation von bis zu zwei Ladesäulen für elektrisch betriebene Fahrzeuge, umzusetzen.

Die Gemeindevertretung hat am 07.12.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Am Abteiwald, 1. Änderung“ nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) öffentlich auszulegen.

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Abteiwald, 1. Änderung“ nebst Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der Zeit

vom 23.01.2023 bis einschließlich 24.02.2023

 

im Rathaus der Gemeinde Eppertshausen, Franz-Gruber-Platz 14, Zim­mer Nr. 9,

montags

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

dienstags, mittwochs und donnerstags

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

freitags

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Aufgrund der Corona-Pandemie werden Sie gebeten die aktuellen Hygienehinweise und Abstandsregeln zu beachten.

Die Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Eppertshausen unter https://www.eppertshausen.de/gewerbe-bauen/bauleitplanung abgerufen werden und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Jedermann hat das Recht, den Plan und die Begründung während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Eppertshausen eingereicht oder bei der Gemeindeverwaltung zur Niederschrift gegeben werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen während der Auslegungsfrist elektronisch an folgende E-Mail-Adresse abzugeben: bauamt@eppertshausen.de

Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren

Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) im Rahmen der kommunalen Planungshoheit. Im Rahmen dieser Verfahren sind die Auswirkungen der Planung zu ermitteln sowie die durch die Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange zu erheben und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Im Bauleitplanverfahren erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen erforderlich ist.

Zudem werden die persönlichen Daten derjenigen erfasst, die im Planverfahren eine Stellungnahme abgeben. Im Rahmen der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen wird der Öffentlichkeit zum einen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der jeweiligen Planungen, zum anderen Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gegeben. Die Erhebung erfolgt unter anderem durch den Gemeindevorstand oder im Auftrag des Gemeindevorstands durch Dritte, durch eingehende Stellungnahme der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 bis 4c des Baugesetzbuches (BauGB).

Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, werden die darin gemachten Angaben (sog. aufgedrängte Daten) sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse und ggf. bodenrechtlich relevante Daten (z. B. Grundstück, Flurstücksbezeichnung, Eigentumsverhältnisse) gespeichert. Die persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Außerdem werden die Daten nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren (§ 3 Abs. 2 Satz 4 2. Halbsatz BauGB). Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Es werden auch Daten von Planungsbetroffenen erhoben, deren Beteiligung zur Ermittlung von öffentlichen oder privaten Belangen von Amts wegen erforderlich ist.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Verbindung mit § 7 des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • die Gemeindevertretung zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB;
  • einen Dritten, der auf Grundlage von § 4b BauGB zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB übertragen bekommen hat (z.B. Planungsbüros);
  • andere Ämter oder Fachbereiche innerhalb der Kommunalverwaltung, wenn diese als zuständige Fachstelle zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen oder in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind;
  • andere Behörden oder Fachstellen außerhalb der Kommunalverwaltung, wenn diese zuständigkeitshalber zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen;
  • höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln;
  • Gerichte im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidenzprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Eppertshausen, den 13.12.2022

Carsten Helfmann, Bürgermeister