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Veranstaltungs­räumlichkeiten

Die Gemeinde Eppertshausen vermietet verschiedene Objekte an Eppertshäuser Einwohnerinnen und Einwohner.

Die Räumlichkeiten werden ausschließlich an Eppertshäuser Einwohner/innen mit Hauptwohnsitz, Vereine, Institutionen und Firmen vermietet. Eine Anmietung über Dritte ist nicht möglich.

Bitte beachten Sie, dass eine Anmietung ausschließlich unter den zu dem Zeitpunkt der Anmietung geltenen Hygienemaßnahmen des Landes Hessen durchgeführt werden kann. Ein Hygienekonzept ist zwingend zu erstellen und bei der Gemeinde Eppertshausen einzureichen!

In den folgenden Reitern finden Sie eine Übersicht über die Veranstaltungsräumlichkeiten:

Anfrage zur Anmietung einer Veranstaltungs­räumlichkeit der Gemeinde Eppertshausen

    Antragsteller













    Wir bitten um Angabe eines spezifischen Grundes. Sollte es z.B. eine Geburtstagsfeier sein, bitte Name und Geburtsdatum der jeweiligen Person angeben. Die Räumlichkeiten werden ausschließlich an Eppertshäuser Einwohner/innen mit Hauptwohnsitz in Eppertshausen, ortsansässige Vereine, Institutionen und Firmen vermietet. Eine Anmietung über Dritte ist nicht möglich. Lediglich der gradlinige Verwandtschaftsgrad nach §1589 BGB ist berechtigt für ein auswärtig wohnendes Familienmitglied ersten Grades Räumlichkeiten anzumieten. Bitte beachten Sie, dass Ihre angegebenen Daten von unserem Einwohnermeldeamt überprüft werden.

    Ich möchte an o.g. Datum folgende Veranstaltungs­räumlichkeit anmieten:

    Bürgerhalle

    Komplett

    (Großer Saal inkl. Bühne und Künstlergarderobe, kleiner Saal, Thekeneinrichtung, Küche, Kühlhaus, Garderobe, Foyer und Sanitärbereich)

    Teilbereich 1

    (Großer Saal inkl. Bühne und Künstlergarderobe, Thekeneinrichtung, Küche, Kühlhaus, Garderobe, Foyer und Sanitärbereich)

    Teilbereich 2

    (Kleiner Saal, Thekeneinrichtung, Küche, Kühlhaus, Garderobe, Foyer und Sanitärbereich)

    Teilbereich 3

    (Kleiner Saal, Thekeneinrichtung, Garderobe, Foyer und Sanitärbereich)

    Teilbereich 4

    (Thekeneinrichtung, Küche, Garderobe, Foyer und Sanitärbereich)

    Teilbereich 5

    (Thekeneinrichtung, Garderobe, Foyer und Sanitärbereich)

    Teilbereich 6

    (Nutzung der Küche)

    Haus der Vereine

    Erdgeschoss

    Wartesaal

    Verschiedenste Informationen wie die Gebühren der jeweiligen Räumlichkeiten oder deren Ausstattungen finden Sie unter den Veranstaltungsräumlichkeiten. Sobald Sie den Antrag bei der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Eppertshausen eingereicht haben, wird dieser einreichend geprüft und Sie werden von uns schnellstmöglich benachrichtigt.