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17.
Januar 2024

Mitteilungen der Verwaltung am 17.01.2024

GEMEINDE EPPERTSHAUSEN
BAU-, PLANUNGS- UND UMWELTAUSSCHUSS
10.01.2024

 B E K A N N T M A C H U N G

zur 18. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses

am Montag, 22.01.2024, 20:00 Uhr,

in den Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Eppertshausen, Franz-Gruber-Platz 14, 64859 Eppertshausen

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

Nr. TOP Vorl.-Nr.
1. Mitteilung der Verwaltung
2. 3000-001 Allgemeine Kostenstelle Fachbereich 3
Hier: Mögliche Klimaschutzmaßnahmen
3. 2001-010 Finanzverwaltung und Controlling
Haushaltsplan 2024
Hier: Vorstellung der geplanten Maßnahmen
4. 3005-001 Abwasserbehandlung
Hier: Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinien 2021 – 2027
5. 3004-001 Bau- und Grundstücksordnung
Hier: Neufassung der Stellplatzsatzung
6. Verschiedenes

Eppertshausen, 10.01.2024

Hans-Dieter Lehnen

Ausschussvorsitzender

 

GEMEINDE EPPERTSHAUSEN
HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSS
11.01.2024

B E K A N N T M A C H U N G

zur 20. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

am Mittwoch, 24.01.2024, 20:00 Uhr,

in den Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Eppertshausen, Franz-Gruber-Platz 14, 64859 Eppertshausen

 

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

Nr. TOP Vorl.-Nr.
1. Mitteilung der Verwaltung
2. 1001-001 Organisation, Personal und Öffentlichkeitsarbeit
hier: Änderung des Stellenplans
3. 2001-010: Finanzverwaltung und Controlling
hier: Unterrichtung der Gemeindevertretung über die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2021 gemäß § 112 HGO
4. 2001-010: Finanzverwaltung und Controlling
hier: Unterrichtung der Gemeindevertretung über die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2022 gemäß § 112 HGO
5. 2001-010: Finanzverwaltung und Controlling
hier: Vorlage
des Investitionsprogrammes 2023-2027
der Haushaltssatzung 2024
6. 3004-001 Bau- und Grundstücksordnung
Hier: Neufassung der Stellplatzsatzung
7. Verschiedenes

Eppertshausen, 11.01.2024

Michael Crößmann

Ausschussvorsitzender


Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eppertshausen – Einwohnermeldeamt –

darf aufgrund der Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes aus dem Melderegister Auskünfte erteilen und Daten übermitteln, unter anderem an: 1. Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, denen man nicht selbst, aber Familienmitglieder angehören (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG) 2. Mitglieder gewählter staatlicher oder kommunaler Vertretungskörperschaften, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 BMG) 3. Parteien, andere Träger von Wahlvorschlägen und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen zum Deutschen Bundestag, zum Europäischen Parlament, mit Landtags-, Kommunal- und Ausländerbeiratswahlen sowie mit Abstimmungen, Bürger- und Volksbegehren in den sechs der Wahl bzw. Abstimmung vorausgehenden Monaten (§ 50 BMG) 4. Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 BMG) 5. Das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr. Die gilt nur für Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Jede/r Einwohner/in hat das Recht, der Weitergabe seiner/ihrer Daten nach den Ziffern 1 bis 5 zu widersprechen. Dies können Sie online über unsere Homepage: www.eppertshausen.de im Bereich Online-Vorgänge erledigen, oder Sie reichen uns einen formlosen schriftlichen Antrag ein. Darüber hinaus kann auch eine Sperre jeder Melderegisterauskunft beantragt werden, wenn der/die Betroffene das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft macht, die die Annahme rechtfertigen, dass ihm/ihr oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen können. Der Antrag ist schriftlich mit Begründung ebenfalls beim Einwohnermeldeamt einzureichen.

Eppertshausen, 10.01.2024

DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE EPPERTSHAUSEN

EINWOHNERMELDEAMT


Anmeldung zum großen Flohmarkt am 05.05.2024 in der Bürgerhalle

Die Jugendpflege lädt recht herzlich zum traditionellen Frühlingsflohmarkt am Sonntag den 05.05.2024

von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, in die Bürgerhalle, ein.

Wenn Sie einen Tisch buchen möchten, bitten wir Sie um Anmeldung über unser Kontaktformular oder telefonisch unter 06071-3009-43. Auch gerne zu den Öffnungszeiten im JUZ.

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!

 

 


Ferienfreizeit 2024

Für die Ferienfreizeit vom 05.08.2024 – 21.08.2024, laden wir Sie recht herzlich ein, eine Veranstaltung anzubieten.

Dafür benötigen wir Sie und freuen uns auf Ihre Ideen, Ausflüge sowie vielfältige Angebote. Nicht nur Vereine, auch Privatpersonen können eine Veranstaltung durchführen.

Wir bitten Sie um eine erste Rückmeldung bis zum 01.02.2024 über unser Kontaktformular.

Für Ideen, Fragen steht Ihnen unsere Jugendpflegerin Stephanie Groh unter 06071-3009-43, gerne zur Verfügung.