07.
Mai 2018

B E K A N N T M A C H U N G

Betrifft: Bodenrichtwerte Stand zum 01.01.2018

Der Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Darmstadt-Dieburg hat in seiner Sitzung am 08.03.2018 gemäß § 196 des Baugesetzbuches in Verbindung mit dem § 14 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches (in den jeweils gültigen Fassungen) die Bodenrichtwerte (durchschnittliche Lagewerte für Grund und Boden), neu ermittelt.

Die für den Bereich der Gemeinde Eppertshausen ermittelten Bodenrichtwerte liegen gemäß § 14 (6) der vorgenannten Verordnung in der Zeit vom

14.05.2018 bis zum 15.06.2018

während der Dienststunden bei der Gemeinde 64859 Eppertshausen, Franz-Gruber-Platz 14, Fachbereich Bau und Umwelt, EG, Zimmer 09, zur Einsicht offen.

Die zum Stichtag 01.01.2018 ermittelten Bodenrichtwerte können zudem voraussichtlich ab Mitte Mai 2018 kostenfrei auf der Internetseite www.boris.hessen.de im Bodenrichtwertinformationssystem für das Land Hessen eingesehen werden.

Gutachterausschuss

für Immobilienwerte

für den Bereich des Landkreises Darmstadt-Dieburg

Der Vorsitzende

gez. Knöll

 

 

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