05.
November 2019

Vereinfachte Umlegung nach § 80 ff BauGB für das Gebiet „Friedhofstraße 24“ in der Gemarkung Eppertshausen

Vereinfachte Umlegung nach § 80 ff BauGB für das Gebiet

„Friedhofstraße 24“ in der Gemarkung Eppertshausen

hier: Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit

In dem Verfahren für das o.a. Gebiet wird gemäß § 80 ff BauGB nach dem Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) bekannt gemacht, dass der Beschluss über die Vereinfachte Umlegung vom 25.09.2019 am 30.10.2019 unanfechtbar geworden ist.

 

Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den im Beschluss vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden
hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen.

 

Die Geldleistungen sind fällig.

 

Belehrung über den Rechtsbehelf

Gegen die Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats seit der Bekanntgabe beim Gemeindevorstand der Gemeinde Eppertshausen, als Umlegungsstelle, 64859 Eppertshausen, Franz-Gruber-Platz 14, Zimmer Nr. 14, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

 

 

Eppertshausen, den 04.11.2019

 

 

 

 

 

___________________________                                                    (Siegel)

Carsten Helfmann, Bürgermeister

 

 

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