Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eppertshausen – Einwohnermeldeamt – darf aufgrund der Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes aus dem Melderegister Auskünfte erteilen und Daten übermitteln, unter anderem an:
Jede/r Einwohner/in hat das Recht, der Weitergabe seiner/ihrer Daten nach den Ziffern 1 bis 5 zu widersprechen. Hierzu ist können Sie einen formlosen schriftlichen Antrag stellen.
Darüber hinaus kann auch eine Sperre jeder Melderegisterauskunft beantragt werden, wenn der/die Betroffene das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft macht, die die Annahme rechtfertigen, dass ihm/ihr oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen können. Der Antrag ist schriftlich mit Begründung ebenfalls beim Einwohnermeldeamt einzureichen.
Eppertshausen, 16.03.2021
DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE EPPERTSHAUSEN
EINWOHNERMELDEAMT
Gemeindeverwaltung
Franz-Gruber-Platz 14
64859 Eppertshausen
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Montagabend
16:00 - 18:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
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