Einladung zur Neuwahl des Vorstandes
der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren
Dreieich-Offenthal (UF 1851)
Durch die Änderung der Wahlperioden für den Vorstand der Teilnehmergemeinschaft (§ 3 Hessisches Ausführungsgesetz zum Flurbereinigungsgesetz) ist eine Neuwahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft im Flurbereinigungsverfahren Dreieich-Offenthal notwendig geworden. Die Neuwahl findet gemäß § 21 Abs. 2 FlurbG vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) in der derzeit geltenden Fassung, im Rahmen einer Teilnehmerversammlung unter der Leitung des Amtes für Bodenmanagement Heppenheim statt am: