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02.
August 2022

Mitteilungen des Bürgermeisters am 28.07.2022

Liebe Eppertshäuserinnen und Eppertshäuser,

Hohe Waldbrandgefahr in weiten Teilen Hessens -Umweltministerium ruft erste von zwei Alarmstufen aus-

Das Hessische Umweltministerium hat ab heute die erste von zwei Alarmstufen, Alarmstufe A, für die Forstverwaltung in Hessen ausgerufen. Die Aussicht auf ein Anhalten der Wetterlage ohne ergiebige landesweite Niederschläge macht diesen vorsorgenden Schritt erforderlich. Für die nächsten Tage besteht nach aktuellen Prognosedaten des Deutschen Wetterdienstes (DWD) in Hessen überwiegend hohe Waldbrandgefahr. Die für Mitte der Woche vorhergesagten, gewittrigen Niederschläge führen nach erster Einschätzung zu keiner anhaltenden Verbesserung der Situation.

Weite Teile Hessens sind seit Wochen ohne größere Niederschläge geblieben. Nach unterdurchschnittlichen Niederschlägen in den Monaten März, Mai und Juni setzte sich dieser Trend auch im Juli bislang fort. Bedingt durch das Andauern der trockenen Witterung bei gleichzeitig hohen Temperaturen verschärft sich die Waldbrandgefahr in ganz Hessen.

Bereits die schwierigen Bedingungen der Jahre 2018 bis 2020 mit umfangreichen Sturm-, Trocken- und Borkenkäferschäden haben den Wald stark belastet. Durch die aktuelle Witterung sind die Oberböden im Wald weitestgehend ausgetrocknet. Das inzwischen stark ausgetrocknete Kronenrestholz, Reisigmaterial und abgestorbene Bäume bilden in vielen Teilen des Landes ein leicht entzündbares Material.

Das Ministerium bittet daher alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher um erhöhte Vorsicht und Aufmerksamkeit. Außerhalb der ausgewiesenen Grillstellen darf kein Feuer entfacht werden. Auf den Grillplätzen sollte darauf geachtet werden, dass kein Funkenflug entsteht und dass das Feuer beim Verlassen des Grillplatzes richtig gelöscht wird.

Für die im Einzelfall erforderliche Schließung von Grillstellen in besonders brandgefährdeten Waldgebieten bzw. Waldrandbereichen wird bereits jetzt um Verständnis gebeten. Bereits bestehende Einschränkungen sind unbedingt einzuhalten. Im Ausnahmefall ist auch die vorübergehende Sperrung von Waldwegen und Waldflächen nicht ausgeschlossen. Im Wald ist das Rauchen grundsätzlich nicht gestattet. Waldbrandgefahr geht auch durch entlang von Straßen achtlos aus dem Fenster geworfenen Zigarettenkippen aus.

Alle Waldbesucherinnen und Waldbesucher werden zudem gebeten, die Zufahrtswege in die Wälder nicht mit Fahrzeugen zu blockieren. Pkws dürfen nur auf den ausgewiesenen Parkplätzen abgestellt werden. Die Fahrzeuge sollten nicht über trockenem Bodenbewuchs stehen. Mit dem Ausrufen der zweithöchsten Alarmstufe wird unter anderem sichergestellt, dass die besonders gefährdeten Waldbereiche verstärkt überwacht werden. Die Forstverwaltung stellt zudem die technische Einsatzbereitschaft sicher und intensiviert den Kontakt zu den örtlichen Brandschutzdienststellen.

Wer einen Waldbrand bemerkt, wird gebeten, unverzüglich die Feuerwehr (Notruf 112) zu informieren.

Weitere Informationen zum Thema Waldbrandgefahr und den Alarmstufen finden Sie hier: https://umwelt.hessen.de/wald/klimastabiler-wald/waldbrandgefahr

 Zweite Eskalationsstufe „Nationaler Notfallplan Gas“ -Warmwasser Sporthallen-

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat am 23.06.2022 die zweite von drei Eskalationsstufen des „Nationalen Notfallplans Gas“ in Deutschland ausgerufen.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg als Schulträger ist dazu angehalten, im Vorfeld den Gasverbrauch in den Gebäuden zu reduzieren. Infolgedessen hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg entschieden, die Warmwasserbereitstellung in unseren kreiseigenen Sporthallen bis auf weiteres einzustellen.

Gemeinde Eppertshausen ruft zum sparsamen Umgang mit Wasser auf -Allgemeinverfügung des LADADI-

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und den daraus resultierenden niedrigen Wasserständen hat der Landkreis Darmstadt-Dieburg am 21. Juli 2022 eine Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern erlassen.

Mit in Kraft treten dieser Allgemeinverfügung ist die Entnahme von Wasser aus Bächen, Teichen und Seen bis zum Widerruf der Allgemeinverfügung untersagt. Von der Allgemeinverfügung ausgenommen und daher weiter zulässig sind das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen im Rahmen des Gemeingebrauchs. „Diese Verfügung zielt darauf ab, ein weiteres Absinken der Wasserstände im Kreisgebiet zu begrenzen. Dies ist auch für die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern von grundlegender Bedeutung.

Wir appellieren an die Einwohnerinnen und Einwohner, mit Wasser sparsam umzugehen. Problematisch ist die Situation dann, wenn viele Verbraucher gleichzeitig große Wassermengen entnehmen wie etwa abends bei der Gartenbewässerung. Wir rufen besonders hier zur mehr Sparsamkeit auf: Auch ein gelber Rasen erholt sich und wird wieder grün.

Bürger können mithelfen
Mit Sorge beobachten wir weiterhin viele Bäume im Gemeindegebiet. Aufgrund des ausbleibenden Regens machen viele der Schattenspender den Eindruck, als ob ihnen ein ordentlicher Schluck Wasser bei der aktuell anhaltenden Hitze mal ganz gut tun würde. Es wäre aber eine nicht lösbare Aufgabe für den Bauhof alle Bäume zu wässern. Eppertshäuserinnen und Eppertshäuser, die vor der Haustür einen Baum haben, tun ein gutes Werk, wenn sie ihm alle paar Tage Wasser spendieren. Auch wenn damit der Flüssigkeitsbedarf nicht komplett gedeckt ist, wird dadurch zumindest die Umgebung der Wurzeln etwas abgekühlt und die weitere Verdunstung reduziert.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Ihr

Carsten Helfmann
-Bürgermeister-