27.
Oktober 2020

Mitteilungen des Bürgermeisters am 27.10.2020

Liebe Eppertshäuserinnen und Eppertshäuser,

Aktuelle Informationen zur Corona-Pandemie:

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg liegt aktuell bei einer Inzidenz von 110,8 (Stand 27.10.2020, 11:30 Uhr). Die Inzidenz-Zahl hat sich zum Vergleich vor einer Woche mehr als verdoppelt.

Anbei eine Übersicht (Stand 23.10.2020) der bestätigten Fälle pro Kommune im Landkreis Darmstadt-Dieburg seit Beginn der Pandemie (Quelle Landkreis Darmstadt-Dieburg) :

 

Allgemeinverfügung des Landkreises Darmstadt-Dieburg vom 20.10.2020:

Abweichend von den Bestimmungen der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) des Landes Hessen vom 07. Mai 2020 in der ab dem 19. Oktober 2020 gültigen Fassung wird für den Landkreis Darmstadt-Dieburg angeordnet:

 

  • Bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten muss zusätzlich auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. In ambulanten Pflegediensten und Werkstätten für Menschen mit Behinderung gilt Maskenpflicht. Dies gilt auch für Fußgängerzonen.

 

  • Bei privaten Zusammenkünften in angemieteten oder öffentlichen Räumen wird die Höchstteilnehmerzahl auf 10 Personen oder 2 Hausstände beschränkt.

 

  • Es wird dringend empfohlen, private Zusammenkünfte in privaten Räumen auf eine Höchstteilnehmerzahl von 10 Personen oder zwei Hausstände zu begrenzen.

 

  • Es gilt ein generelles Außenabgabeverbot von Alkohol zum Sofortverzehr (Außer-Haus-Verkauf) zwischen 23:00 und 06:00 Uhr.

 

  • Der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum ist zwischen 23:00 und 06:00 Uhr verboten.

 

  • Öffentliche Veranstaltungen werden auf maximal 100 Teilnehmende begrenzt. Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes.

 

  • Beim Erreichen einer Inzidenz >75 oder bei weiterem kontinuierlichen Anstieg über zehn Tage über 50 dürfen sich, abweichend von Ziffer 2, im öffentlichen Raum nur noch maximal fünf Personen oder Angehörige von zwei Hausständen treffen.

 

  • Die vorstehende Allgemeinverfügung gilt ab dem 21.10.2020 und ist zunächst bis zum 04.11.2020 befristet.

 

  • Die Regelungen der Ziffern 1 – 6 werden nur dann ausgesetzt, wenn die Inzidenz wieder mindestens vier aufeinander folgende Tage unterhalb von 50 liegt.

 

Halloween am 31.10.2020

Ich appelliere an alle Kinder, Jugendliche und deren Eltern für dieses Jahr nicht in der gewohnten Art Halloween durchzuführen. Bitte bleiben Sie nach Möglichkeit zu Hause und freuen sich auf das nächstjährige Halloween. Die Coronavirus-Pandemie ist noch nicht vorbei. Somit bleibt es weiter wichtig, sich und andere zu schützen.

 

Veranstaltungen zum Volkstrauertag der Grenzgang der Gemeinde

Aufgrund der aktuellen Fallzahlen der Corona-Pandemie wurde beschlossen, den Grenzgang sowie den Volkstrauertag für die Öffentlichkeit abzusagen.

 

Es gilt, AHA+L+A REGEL einzuhalten:

  • Abstand halten
  • Hygiene beachten
  • Alltagsmaske tragen sowie
  • regelmäßiges Lüften und
  • die Corona-Warn-App nutzen!

 

Bleiben Sie gesund!

Ihr

Carsten Helfmann

-Bürgermeister-

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