22.
Dezember 2020

Mitteilungen des Bürgermeisters am 22.12.2020

Liebe Eppertshäuserinnen und Eppertshäuser,

ich möchte mich bei allen ehrenamtlichen Engagierten in den Ortsvereinen, Verbänden, Organisationen, der beiden Kirchen sowie der Feuerwehr und dem Roten Kreuz für ihre hervorragende Arbeit im Bereich der Jugend- und Seniorenarbeit und dem kulturellen sowie musikalischen Bereich bedanken. Für das bevorstehende Weihnachtsfest wünsche ich Ihnen die notwendige Zeit einmal inne zu halten, Zufriedenheit und für das Jahr 2021 Glück, persönliches Wohlergehen sowie Gottes Segen.

Bitte hinterfragen Sie sich bei Ihren Planungen für die Feiertage, ob und mit wem Sie sich treffen. Im Augenblick birgt jeder Kontakt ein Risiko. Ich wünsche uns allen Kraft für die bevorstehenden Tage und vor allem den Kranken eine vollständige Genesung.

Abholung der Weihnachtsbäume

Ab dem 11.01.2021 werden die Weihnachtsbäume abgeholt. Bitte die Bäume ohne Schmuck und Ähnlichem ab 7:00 Uhr bereitstellen. Die Abholung der Weihnachtsbäume erfolgt kostenlos und wird im Rahmen der freiwilligen Leistungen der Gemeinde Eppertshausen durchgeführt.

Ausgangssperre ab Montag 21.12.2020 im Landkreis Darmstadt-Dieburg

Seit dem vergangenen Sonntag (20.12.2020) liegt die Inzidenz im Landkreis Darmstadt-Dieburg den dritten Tag in Folge über 200.

Nach dem Eskalationskonzept des Landes Hessen sind damit die Maßnahmen der 6.Eskalationsstufe zu veranlassen.

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat daher mit einer Allgemeinverfügung, die ab Montag (21.12.2020) 21.00 Uhr gilt, folgendes geregelt:

  1.  

Für die Zeit täglich zwischen 21:00 Uhr abends und 5:00 Uhr am Folgetag gilt auf dem Gebiet des Landkreises Darmstadt-Dieburg eine Ausgangssperre nach Maßgabe folgender Sätze. Personen mit Wohnsitz im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist der Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung nur aus gewichtigen Gründen erlaubt. Personen ohne Wohnsitz im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist der Aufenthalt im Kreisgebiet im genannten Zeitraum ebenfalls nur aus gewichtigen Gründen erlaubt. Eine Durchfahrt durch den Landkreis Darmstadt-Dieburg ist in diesem Zeitraum zulässig.

 

  1.  

Gewichtige Gründe im Sinne der Ziff. 1 sind insbesondere:

  1. a) Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, einschließlich der Teilnahme Ehrenamtlicher (und zuschauender Einwohnerinnen und Einwohner) an öffentlichen Sitzungen der kommunalen Volksvertretungen sowie ihrer Ausschüsse und ggfs. Ortsbeiräte sowie an Einsätzen von Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst,
  2. b) Inanspruchnahme medizinischer, therapeutischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen,
  3. c) Wahrnehmung des Sorge- und Umgangsrechts,
  4. d) Begleitung und Betreuung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minder-jährigen,
  5. e) Begleitung Sterbender,
  6. f) Teilnahme an Gottesdiensten zu besonderen religiösen Anlässen,
  7. g) Handlungen zur Versorgung von Tieren sowie
  8. h) Maßnahmen der Tierseuchenbekämpfung und -prävention. Auf Verlangen sind die gewichtigen Gründe glaubhaft zu machen.

 

    3.

Für die Zeit vom 24. Dezember 2020 bis zum 26. Dezember 2020 werden die nächtlichen Ausgangssperren mit folgenden abweichenden Anfangszeiten verhängt:

  1. a) Am 24. Dezember 2020 ab 0 Uhr des Folgetages (25.).
  2. b) Am 25. und 26. Dezember 2020 jeweils ab 22 Uhr.

 

  1.  

Für die Besucherinnen und Besucher von Alten- und Pflegeheimen wird die Pflicht zum Nachweis eines aktuellen negativen Coronatests (Antigen- oder PCR-Test) angeordnet.

 

  1.  

Sobald der 7-Tages-Inzidenzwert 5 Tage in Folge unter 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnenden liegt, wird diese Allgemeinverfügung aufgehoben, was gesondert bekannt gemacht wird. Die Prüfung, ob der 7-Tages-Inzidenzwert an 5 aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde, erfolgt erstmals am 4. Januar 2021.

Es gilt, AHA+L+A REGEL einzuhalten:

  • Abstand halten
  • Hygiene beachten
  • Alltagsmaske tragen sowie
  • regelmäßiges Lüften und
  • die Corona-Warn-App nutzen!

Bleiben Sie gesund!

Ihr

Carsten Helfmann

-Bürgermeister-

 

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