05.
Mai 2020

Mitteilungen des Bürgermeisters am 07.05.2020  

Liebe Eppertshäuserinnen und Eppertshäuser,

Öffnung des Rathauses der Gemeinde Eppertshausen

Ab dem kommenden Montag (11.05.2020) öffnet, wenn auch eingeschränkt, das Rathaus der Gemeinde Eppertshausen für den Publikumsverkehr.

Ab Montag gilt, dass ein Zutritt zum Rathaus möglich ist, wenn ein vorheriger Termin mit der/dem entsprechenden Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter telefonisch vereinbart wurde. Die Terminvereinbarungen sollen sich jedoch nach wie vor nur auf wichtige Dinge beschränken, die nicht per Email oder Telefon erledigt werden können. Zur Terminvereinbarung können Sie uns unter 06071/3009-0 erreichen. Durch die Terminvereinbarung sollen größere Ansammlungen im Rathaus vermieden werden.

Damit ein Besuch im Rathaus möglich ist, müssen alle Besucher/innen einen Mund- und Nasenschutz tragen und weiterhin den Mindestabstand von 2 Metern einhalten.

Sofern Sie einen Termin vorher telefonisch vereinbart haben, können Sie sich über die am Haupteingang des Rathauses vorhandene Klingel anmelden.

Annahme von Elektroschrott

Ab Freitag (15.05.2020) kann von 10:00 – 12:00 Uhr unter den allgemeinen Hygienebestimmungen wieder Elektroschrott im Bauhof abgegeben werden. Damit die Annahme von Elektroschrott möglich ist, muss ein Mund- und Nasenschutz getragen werden, weiterhin ist jeweils immer nur ein Fahrzeug für die Zufahrt in den Bauhof berechtigt.

 

Fallzahlen für den Landkreis Darmstadt-Dieburg

 

04.05.2020

Bestätigte Fälle(+ 0 zum Vortag)

Todes-fälle

Bestätigte Fälle letzte 7 Tage

gesund

Landkreis Darmstadt-Dieburg

364

 

15

8

278

 

Geschlecht

0-4 Jahre

5-14 Jahre

15-34 Jahre

35-59 Jahre

60-79 Jahre

80 + Jahre

k.A.

gesamt

männlich

0

1

47

97

48

17

0

210

weiblich

0

2

31

78

28

14

1

154

 

In Hessen dürfen ab Montag (04.05.2020), unter Einhaltung von Abstands- und Hygieneregeln folgende Geschäfte und Einrichtungen öffnen:

  • Spielplätze, Bolzplätze & Tummelplätze (Tummelplätze sind nach dem Duden = Ort, an dem Menschen einer bestimmten Kategorie sich besonders gern aufhalten, an dem sie sich wohlfühlen, sich frei entfalten, sich ihren Bedürfnissen entsprechend verhalten können)
  • Museen, Ausstellungen, Schlösser und Gedenkstätten. Gruppenaktivitäten oder -führungen könnten nicht angeboten werden. Richtwert: eine Person auf einer Fläche von 20 Quadratmetern.
  • Tierparks, Zoos und Botanische Gärten.
  • Hundesalons und Hundeschulen
  • Copyshops
  • Fahrschulen (nur für Berufskraftfahrer)
  • Musikschulen und Privatunterricht (als Einzelunterricht und in Kleingruppen von bis zu fünf Personen)
  • Friseure und andere Dienstleister im Bereich der Körperpflege wie zum Beispiel Kosmetik-, Nagel- und Tattoo-Studios sowie Massagepraxen. Dabei müssen die Anbieter für die gesamte Dauer des Kundenkontakts eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch für Kunden sei das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zwingend vorgeschrieben. Diese dürfe nur abgenommen werden, wenn die Inanspruchnahme der Dienstleistung nur ohne Mund-Nasen-Bedeckung erfolgen könne.
  • Medizinische Eingriffe und Operationen in Kliniken und ambulanten Praxen, die bislang untersagt waren, wenn sie nicht zwingend notwendig waren, dürfen laut der Verordnung wieder vorgenommen werden. Die Kreiskliniken des Landkreises Darmstadt-Dieburg fahren erst ab Montag, 11. Mai, wieder hoch und nehmen elektive Eingriffe vor.
  • In allen Gesundheitseinrichtungen wie zum Beispiel Krankenhäusern und Arztpraxen müsse eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Diese Pflicht gilt auch in Ladenstraßen und überdachten Einkaufszentren.

 

 

Am Mittwoch (06.05.2020) gehen die Beratungen zwischen der Bundeskanzlerin und den Regierungschefinnen und -chefs der Länder in die nächste Runde. An diesem Tag stehen Konzepte zur Öffnung von Kitas, Schulen, Sportstätten, Restaurants und Gaststätten sowie das Thema „Handel“ auf der Tagesordnung.

 

Alle aktuellen Verordnungen finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Eppertshausen www.eppertshausen.de

 

Bleiben Sie gesund!

 

Ihr

Carsten Helfmann

-Bürgermeister-

 

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64859 Eppertshausen

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