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Mitteilungen des Bürgermeisters am 03.12.2024
Grenzgang der Gemeinde Eppertshausen
Pünktlich am 1. Adventssonntag waren rund 80 Eppertshäuserinnen und Eppertshäuser der Einladung zum diesjährigen Grenzgang gefolgt.
Nach der Begrüßung des Vorsitzenden der Gemeindevertretung Ewald Gillner konnte ich die ersten Zahlen des Haushaltentwurfes 2025 bekanntgeben.
Die Heimleiterin des Caritas-Seniorenzentrums St. Hildegard Sonja Belghith-Krameinkel begrüßte die Anwesenden und teilte mit, dass der Umzug von Dieburg nach Eppertshausen reibungslos funktioniert hat. Die ersten 50 Bewohnerinnen und Bewohner sind eingezogen.
In diesem Jahr führte unser 1. Beigeordneter Stephan Brockmann die Wanderung an. Über die Seligenstädter Schneisse ging es zur Hergershäuser-Grenzschneisse. Kurz vor der Überquerung der Kreisstraße gab es eine kleine Verpflegungsstation. Innerlich gewärmt ging es mit großen Schritten weiter.
Die insgesamt 6 km lange Route ging weiter am Hof Pritsch vorbei zur Grenze zur Nachbargemeinde Münster. Der Marsch ging durch die Wohnbebauung nun in die Bürgerhalle zu einem kräftigen Eintopf.
Vincent Reichelt berichtete, was im Rahmen einer Einsatzübung in den letzten 8 Stunden für die Teilnehmerinnen und Teilnehmer vorbereitet wurde.
Aus 35 Kg Kartoffeln und Gemüse wurde eine hervorragende Kartoffelsuppe zubereitet.
Herzlichen Dank an alle Anwesenden für ihre Teilnahme und besonders an den DRK Ortsverband Eppertshausen für die sehr gute Suppe.
Neujahrs- und Frühjahrskonzerte im Jahr 2025
Ich darf Sie bitten, sich schon einmal einen besonderen Termin für das Jahr 2025 in den Kalender einzutragen.
Am 11. März 2025 erwartet Sie im Rahmen unserer Neujahrs- und Frühjahrskonzerte ein musikalisches Highlight der Extraklasse. Ab 19:00 Uhr präsentiert das renommierte Heeresmusikkorps Veitshöchheim ein außergewöhnliches Konzert in unserer Bürgerhalle.
Das traditionsreiche Orchester, das seit Jahrzehnten für seine erstklassige Musik und seine internationalen Erfolge bekannt ist, entführt Sie an diesem Abend in die faszinierende Welt der Militärmusik. Lassen Sie sich von einem breit gefächerten Repertoire, das von klassischen Märschen bis hin zu modernen Klängen reicht, begeistern.
Das Heeresmusikkorps Veitshöchheim steht nicht nur für musikalische Qualität, sondern auch für besondere Auftritte auf der ganzen Welt. Ob bei Staatsbesuchen, internationalen Festivals oder spektakulären Shows – das Orchester überzeugt immer wieder mit seiner Vielseitigkeit und seinem künstlerischen Können.
Das Konzert findet als Benefizveranstaltung zugunsten des Sozialfonds der Gemeinde Eppertshausen statt. Mit Ihrem Besuch unterstützen Sie direkt die Jugend- und Sozialarbeit in unserer Gemeinde.
Über den Start des Vorverkaufs in den bekannten Vorverkaufsstellen in Eppertshausen oder auch Online über „Eventim“ werde ich sie rechtzeitig informieren.
Das Heeresmusikkorps Veitshöchheim und die Gemeinde Eppertshausen freuen sich auf Ihren Besuch und wünschen Ihnen einen unvergesslichen Konzertabend.
Änderung der Kita-Gebührensatzung
Liebe Eltern,
wir möchten Sie mit diesem Schreiben über eine für 2025 geplante Anpassung der Betreuungs- und Verpflegungsentgelte informieren. Steigende Kosten für Personal und Sachmittel sowie notwendige Investitionen in die Infrastruktur der beiden Kindertagesstätten sind die Hauptgründe für diese Maßnahme. Wir bitten dabei um Beachtung, dass wir letztmals unsere Betreuungsgebühren im Jahr 2014 erhöht haben.
Die Erhöhung der Gebühren ist notwendig, um die Qualität der frühkindlichen Bildung und
Betreuung in den Einrichtungen zu sichern und weiter zu verbessern. Ohne diese Erhöhung wäre es schwierig, die Standards zu halten und notwendige Verbesserungen durchzuführen. Die Erhöhung der Verpflegungs- und Frühstücksentgelte ist dabei zum 01.02.2025, die Erhöhung der Betreuungsentgelte zum 01.08.2025 geplant.
Die Verwaltung hat im Vorfeld die KalusControl Unternehmensberatung beauftragt, eine kostendeckende Benutzungsgebühr der Tageseinrichtungen für die Haushaltsjahre 2025 – 2027 zu ermitteln. Dabei sollte eine Trennung für Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr (Ü3) und für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum vollendeten dritten Lebensjahr (U3) sowie der
Frühstücks- und Verpflegungsentgelte erfolgen.
Diese Vorkalkulation für die Haushaltsjahre 2025 bis 2027 wurde am 06. November öffentlich in den zuständigen Fachausschüssen zur Prüfung und Entscheidungsfindung präsentiert.
Zu Ihrer Information haben wir eine Grafik zur Entwicklung des Zuschussbedarfs in den Jahren 2014 bis 2025 erstellt.
In der Vergangenheit wurde eine Aufteilung der Kinderbetreuungskosten zu je einem Drittel zwischen Kommune, Land und Eltern angestrebt. Mittlerweile hat sich dies deutlich zum Nachteil der Kommunen verschoben und der Zuschussbedarf hat sich vom Jahr 2014 zum Jahr 2025 mehr als verdreifacht. So liegen die aktuellen Kostendeckungsgrade für unsere Gemeinde bei der Benutzungsgebühr für U3-Kinder bei nur noch 15%, bei der Benutzungsgebühr für Ü3-Kinder bei 22%.
Die Verpflegungskosten sollten allerdings kostendeckend durch die Eltern getragen werden,
hier liegen wir sowohl beim Mittagessen als auch beim Frühstück bei unter 70%.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung den Gremien folgende Anpassungen vorgeschlagen:
Im U3-Bereich (Krippe) soll ein Kostendeckungsgrad von 25% erreicht werden und dazu die Gebühr pro Betreuungsstunde von aktuell 2,75€ auf 3,15€ erhöht werden.
Im Ü3-Bereich (Regelkindergarten) soll ein Kostendeckungsgrad von 33% für die Zeit, die über die Gebührenfreistellung von 6 Stunden hinausgeht, erreicht werden. Dazu sollen die Gebühr pro Betreuungsstunde von aktuell 1,25€ auf 2,75€ erhöht werden.
Nachfolgend beispielhaft die konkreten Auswirkungen für die jeweiligen Betreuungszeiten zum 01.08.2025:
Betreuungszeiten Monatliche
ab vollendetem ersten Lebensjahr Gebühren (ohne Verpflegung)
7:30 – 12:30 Uhr 315,00€
7:30 – 14:30 Uhr 441,00€
7:30 – 16:30 Uhr 567,00€
Betreuungszeiten Monatliche
ab vollendetem dritten Lebensjahr Gebühren (ohne Verpflegung)
7:00 – 12:30 Uhr Gebührenfrei
7:00 – 14:30 Uhr 82,50 €
7:00 – 16:30 Uhr 192,50 €
Betreuungszeiten „Naturnahe Gruppe“ Monatliche
ab vollendetem dritten Lebensjahr Gebühren (ohne Verpflegung)
7:30 – 12:30 Uhr Gebührenfrei
7:30 – 14:30 Uhr 55,00 €
Gegenüberstellung Kosten – aktuelle Gebühren und geplante Gebühren
Betreuungsart tatsächliche Kosten aktuelle Gebühren neue Gebühren Mehrbelastung
U3 07.30-12.30 Uhr 1.261,00 € 275,00 € 315,00 € 40,00 €
U3 07.30-14.30 Uhr 1.765,40 € 385,00 € 441,00 € 56,00 €
U3 07.30-16.30 Uhr 2.269,80 € 495,00 € 567,00 € 72,00 €
Ü3 07.00-12.30 Uhr 948,94 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Ü3 07.00-14.30 Uhr 1.197,94 € 37,50 € 82,50 € 45,00 €
Ü3 07.00-16.30 Uhr 1.529,94 € 87,50 € 192,50 € 105,00 €
Hinsichtlich der Verpflegungs- und Frühstücksentgelte schlägt die Verwaltung eine Anpassung zum 01.02.2025 wie folgt vor:
Das Frühstücksentgelt soll von aktuell 10,00 €/Monat auf 15,00 €/Monat erhöht werden.
Dies entspricht in etwa einem Betrag von 0,75 € pro Frühstück
Die Mittagsverpflegung soll von aktuell 78,00 €/Monat auf 125,00 €/Monat erhöht werden.
Dies entspricht in etwa einem Betrag von 6,25 € pro Mittagessen.
Diese Änderung der Gebührensatzung wird die Gemeindevertretung voraussichtlich in Ihrer Sitzung am 11.12.2024 beschließen.
Es ist uns wichtig festzuhalten, dass die Mehreinnahmen durch die Gebühren ausschließlich den
Einrichtungen in unserer Gemeinde zu Gute kommen.
Wir hoffen, dass wir mit unseren Ausführungen etwas verdeutlichen konnten, warum wir uns zu dem nachvollziehbar unpopulären Schritt zur Erhöhung der Kita-Gebühren zum 01.08.2025 sowie der
Erhöhung der Frühstücks- und Verpflegungsentgelte zum 01.02.2025 veranlasst sahen und bitten um Verständnis, dass nach dieser langen Zeit der stabilen Gebühren von über 10 Jahren eine Anpassung leider unumgänglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr
Carsten Helfmann
-Bürgermeister-