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03.
Juli 2025

Mitteilungen des Bürgermeisters am 03.07.2025

Die Gemeinde Eppertshausen dankt Hauptbrandmeister Herbert Müller

Die Gemeinde Eppertshausen bedankt sich herzlich bei Hauptbrandmeister Herbert Müller für über 50 Jahre engagierten Feuerwehrdienst. Als Ausbilder, Führungskraft und langjähriger Kreisausbilder prägte er die Feuerwehrausbildung im Landkreis Darmstadt-Dieburg maßgeblich.

Seit 1985 lehrte Herbert Müller bei rund 130 Lehrgänge und bildete dabei mehr als 3.000 Feuerwehrangehörige zu Maschinisten aus.

Für seine herausragenden Verdienste wurde Herbert Müller mit dem Goldenen Brandschutzverdienstzeichen am Bande des Hessischen Innenministers ausgezeichnet, überreicht durch Regierungspräsident Prof. Dr. Jan Hilligardt. Zusätzlich erhielt er eine Anerkennungsprämie für 50 Jahre aktiven Feuerwehrdienst.

Die Gemeinde Eppertshausen sagt: Danke für sein tolles Engagement zum Wohle unserer Gesellschaft.

Kanalschäden im Straßenraum

In letzter Zeit häufen sich die Straßeneinbrüche im Gemeindegebiet. Die Schäden werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Bauverwaltung geprüft. Hierbei wird oft festgestellt, dass die Schadensursache auf die defekte Anschlussleitung der privaten Grundstücke zurück zu führen ist. Die Verwaltung möchte mit Nachdruck die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer darüber informieren, dass die Anschlussleitungen, nach § 2 der Entwässerungssatzung, Leitungen von der Sammelleitung  bis zur Grenze der zu entsorgenden Grundstücke sind. Das bedeutet, dass die Anschlussleitung zwar in der öffentlichen Straßenfläche liegt, der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung oder Beseitigung nach § 10 der Entwässerungssatzung von der Eigentümerin oder dem Eigentümer des betroffenen Grundstückes der Gemeinde in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten ist.

Wir empfehlen daher allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern ihre jeweiligen Gebäudeversicherungen zu prüfen und ggf. zu aktualisieren. Ein Kanalschaden im öffentlichen Straßenraum verursacht erfahrungsgemäß mehrere Tausend Euro.

Die Entwässerungssatzung können Sie auf der Homepage der Gemeinde Eppertshausen unter www.eppertshausen.de bei Gemeinde & Bürgerservice – Satzungen der Gemeinde einsehen. Hier sind insbesondere die §§ 2, 3 und 10 der Entwässerungssatzung zu beachten.

Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an unser Team der Bauverwaltung:

Fachbereichsleiter Jürgen Geist, Tel. 06071/3009-30 bauamt@eppertshausen.de

Stellv. Fachbereichsleiterin Elke Liem, Tel. 06071/3009-31 tiefbauamt@eppertshausen.de

 

„Eppertshausen Mobil“ –

Ein Fahrdienstservice für alle und jeden

Mit dem „Eppertshausen Mobil“ bietet die Gemeinde Eppertshausen bereits seit 2008 einen unkomplizierten und kostengünstigen Fahrdienst für alle Einwohnerinnen und Einwohner – unabhängig vom Alter. Der Service ermöglicht Fahrten innerhalb des Gemeindegebiets und kann von Montag bis Freitag (außer an Feiertagen) zwischen 6 und 20 Uhr genutzt werden. Die Buchung erfolgt mindestens 30 Minuten vor Abfahrt telefonisch beim Taxi-Dienst Reichenbach unter der Nummer (06071) 38888.

Die Fahrt beginnt an einem frei wählbaren Ort in Eppertshausen und endet ebenfalls innerhalb der Gemeinde – Zwischenstopps sind nicht vorgesehen. Der Fahrpreis beträgt 3,00 Euro, ermäßigt 1,50 Euro für Personen mit einer Seniorenkarte A oder S sowie für Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit mindestens 50 % GdB.

Ein weiterer Bestandteil des Angebots sind bezuschusste Arztfahrten außerhalb des Ortsgebiets. Dabei kann jedes beliebige Taxiunternehmen genutzt werden. Die Gemeinde bezuschusst jede dieser Fahrten mit 5 Euro. Voraussetzung ist eine ärztliche Bescheinigung sowie die Einreichung von Taxiquittung und Antragsformular im Rathaus (Zimmer 14 oder 15). Ohne Bescheinigung kann kein Zuschuss gewährt werden.

Mit dem „Eppertshausen Mobil“ möchte die Gemeinde die Mobilität und Selbstständigkeit aller Einwohnerinnen und Einwohner stärken – einfach, direkt und ohne Hürden.

 

Ihr Bürgermeister

Stephan Brockmann