02.
Juni 2020

Mitteilungen des Bürgermeisters am 02.06.2020

Öffnung des Rathauses der Gemeinde Eppertshausen

Seit dem 11.05.2020 wurde, wenn auch eingeschränkt, das Rathaus der Gemeinde Eppertshausen für den Publikumsverkehr wieder geöffnet.

Der Zutritt zum Rathaus ist nur möglich, wenn ein vorheriger Termin mit der/dem entsprechenden Sachbearbeiterin/Sachbearbeiter telefonisch vereinbart wurde. Die Terminvereinbarungen sollen sich jedoch nach wie vor nur auf wichtige Dinge beschränken, die nicht per Email oder Telefon erledigt werden können. Zur Terminvereinbarung können Sie uns unter 06071/3009-0 erreichen. Durch die Terminvereinbarung sollen größere Ansammlungen im Rathaus vermieden werden.

Damit ein Besuch im Rathaus möglich ist, müssen alle Besucher/innen einen Mund- und Nasenschutz tragen und weiterhin den Mindestabstand von 2 Metern einhalten.

Sofern Sie einen Termin vorher telefonisch vereinbart haben, können Sie sich über die am Haupteingang des Rathaus vorhandene Klingel anmelden.

Annahme von Elektroschrott

Ab sofort kann freitags von 11:00 – 12:00 Uhr unter den allgemeinen Hygienebestimmungen wieder Elektroschrott im Bauhof abgegeben werden. Damit die Annahme von Elektroschrott möglich ist, muss ein Mund- und Nasenschutz getragen werden, weiterhin ist jeweils immer nur ein Fahrzeug für die Zufahrt in den Bauhof berechtigt.

Eingeschränkter Regelbetrieb in den Kindertagesstätten

Aktuell werden in der Kindertagesstätte St. Sebastian 26 Kinder und in der Kindertagesstätte Sonnenschein 22 Kinder betreut. Mit der Änderung der Zweiten Verordnung vom 25.05.2020 hat die hessische Landesregierung beschlossen, dass ab dem 02.06.2020 weiterhin nur eine „eingeschränkte Regelbetreuung“ auch in unseren beiden Kindertagesstätten möglich ist.

Gemäß den Hygieneempfehlungen des Landes Hessen müssen die Platzkapazitäten im Hinblick auf das Infektionsschutzgesetz um fast 50 % reduziert werden.

Durch die beiden Kindertagesstätten wurde in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Eppertshausen ein umfangreiches Hygienekonzept sowie Prioritäten zur Vergabe der vorhandenen Betreuungsplätze erarbeitet.

An die betroffenen Eltern wurden Elternbriefe verteilt. Weitere Informationen zum eingeschränkten Regelbetrieb können Sie auf unserer Internetseite nachlesen.

Viele Eltern erhalten eine Erstattung der Betreuungsgebühren

Im Elternbrief vom 26.03.2020 hatte ich bereits die Zahlung von Elternbeiträgen während der Corona-Pandemie thematisiert. Mit Schließung der beiden Kindertagesstätten Sonnenschein und St. Sebastian sowie der Betreuenden Grundschule an der Stephan-Gruber-Schule am 16.03.2020 wurde den Eltern keine Betreuungsleistung angeboten. Die Verwaltung hatte der Gemeindevertretung vorgeschlagen, die zu viel gezahlten Beiträge für den Monat März 2020 den Eltern zu erstatten und für die Folgemonate bis zur Aufnahme des Regelbetriebes in den Einrichtung auf die Abbuchung der Beiträge und Gebühren zu verzichten.

Die Gemeindevertretung hat am 19. 05.2020 die beschriebene Vorgehensweise einstimmig beschlossen. Kinder, die eine Notbetreuung benutzt haben, erhalten tageweise eine  Abrechnung gemäß der ursprünglich gewählten Betreuungszeit vom jeweiligen Träger.

Mit diesem Beschluss werden die Eltern finanziell deutlich entlastet. Herzlichen Dank an alle Eltern für die aufopferungsvolle Tätigkeit der letzten zehn Wochen zwischen Familie, Beruf und Haushalt.

Aktuelle Finanzielle Auswirkungen:

Die Gemeinde Eppertshausen hat einen beschlossenen Haushalt für das Jahr 2020 mit Erträgen in Höhe von 12,9 Mio. € und Aufwendungen in Höhe von 13,7 Mio. €.

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung am 19.05.2020 habe ich mögliche finanzielle Veränderungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie zum beschlossenen Haushalt 2020 ausgeführt. Anfang April hatte ich bereits den Mitgliedern des Gemeindevorstandes eine erste vorsichtige Berechnung vorgestellt.

Dabei bin ich von einer Reduzierung des Anteils der Einkommensteuer in Höhe von 30 %, bei der Gewerbesteuer von einem Rückgang von 50 % und bei der Vergnügungssteuer von einer Reduzierung um 50 % ausgegangen.

Weiterhin wurde eine Erstattung der Elternbeiträge der beiden Kindertagesstätten und der Betreuenden Grundschule für eine Dauer von 4 ½ Monate ausgegangen.

Mitte Mai 2020 hatten 38 Firmen einen Antrag auf Reduzierung oder Aussetzung der Gewerbesteuerzahlung mit einer Gesamtsumme in Höhe von  324.000 € bei einem Jahresansatz in Höhe von 2,85 Mio. € beantragt.

Bei der Gewerbesteuer-Zahlung  bin ich bei der Worst-Case-Berechnung von einem Minus von 50 % ausgegangen. Das Hessische Ministerium der Finanzen geht in seiner aktuellen Mai-Steuerschätzung von einer Reduzierung der Gewerbesteuerzahlung in Höhe von rund 25 % aus. In Eppertshausen haben wir aktuell eine Reduzierung um 11,4 %.

Sicherlich werden viele Auswirkungen der Corona-Pandemie erst gegen Ende dieses Jahres oder sogar erst Mitte des nächsten Jahres berechenbar werden.

In Summe gehe ich bei diesem „Worst-Case-Szenario“ Berechnung von Einnahmeverlusten in Höhe von bis zu 2,9 Mio. im Haushaltsjahr 2020 aus, die schmerzlich aber zu 100 % über unseren Finanzmittelbestand abgefedert werden können. Ein Nachtragshaushalt oder gar eine Ausgabensperre wird aktuell nicht umgesetzt, da die Kommunen in einer Krisenzeit investieren sollten und so die Wirtschaft und die örtlichen Betriebe zu unterstützen.

Bleiben Sie gesund!

Ihr

Carsten Helfmann

-Bürgermeister-

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