Mitteilungen der Verwaltung vom 28.07.2021
Alters- und Ehejubilare:
Am 02.08.2021 Frau Martha Gillner 95 Jahre
Sudetenstr. 19
Am 05.08.2021 Frau Maria Robledo Nosti 74 Jahre
Beethovenstraße 16
Silberne Hochzeit am 02.08.2021
Eheleute Christiane und Dr. Michael Buysch, Käthe-Kollwitz-Str. 14
Sterbefälle
Frau Brigitte Katharina Hauser geb. Hiemenz
verstorben am 10.07.2021 in Gießen
72 Jahre
zul. wohnhaft in Eppertshausen, Sandweg 25.
Die Beisetzung findet im engsten Familienkreis statt.
Fundbüro
Beim Fundbüro wurden ein E-Roller und ein Fahrrad abgegeben.
Bekanntmachung
Auf Grund des § 76 Abs. 2 Satz 1, Satz 4 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) i. V. m. §§ 13, 76 Abs. 3 Nr. 2, 64 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548) ist beabsichtigt,
das Überschwemmungsgebiet der Gersprenz,
das sich auf Teilen der Gemarkungen in den Gemeinden Reichelsheim, Fränkisch-Crumbach und Brensbach (Odenwaldkreis) sowie den Städten Groß-Bieberau und Reinheim, den Gemeinden Otzberg und Groß-Zimmern, den Städten Groß-Umstadt und Dieburg, den Gemeinden Münster und Eppertshausen und der Stadt Babenhausen (Landkreis Darmstadt-Dieburg) erstreckt,
durch Rechtsverordnung neu festzusetzen.
Aufgrund des bis 31. Dezember 2022 geltenden Gesetzes zur Sicherstellung ordnungsgemäßer Planungs- und Genehmigungsverfahren während der COVID-19-Pandemie (Planungssicherstellungsgesetz – PlanSiG) vom 20. Mai 2020 (BGBl. I S. 1041) (§ 2 Abs. 1) erfolgt die Veröffentlichung des Verordnungsentwurfes und der dazugehörigen Pläne im Internet ( https://hessendrive.hessen.de/#/public/shares-downloads/7cNjp7rcicILseAt8r0D3q0pvotBaj8k ).
Der Entwurf der Rechtsverordnung mit den dazugehörigen Plänen, aus denen die betroffenen Grundstücke sowie die Grenzen des Überschwemmungsgebietes zu ersehen sind, liegt darüber hinaus
vom 30. August 2021 bis einschließlich 29. Oktober 2021
während der Dienststunden bei
der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung
64859 Eppertshausen, Franz-Gruber-Platz 14, EG Zimmer 07
zu jedermanns Einsicht aus. Bitte melden Sie sich hierzu bei Frau Elke Liem Tel. 06071/3009-31 an. Zudem sind die jeweils geltenden Corona-Hygieneregelungen zu beachten.
Bedenken gegen die Neufestsetzung des Überschwemmungsgebietes sowie Anregungen zu dem Entwurf der Rechtsverordnung können innerhalb eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei meiner Behörde (Regierungspräsidium Darmstadt – Abteilung Umwelt Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3, 64283 Darmstadt) vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich aus den §§ 78, 78a und 78c WHG ergibt, welche Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten verboten sind. Von diesen Verboten dürfen Ausnahmen, Genehmigungen und Zulassungen nur unter den Voraussetzungen der §§ 78 Abs. 2 bis 5 und 7, 78a Abs. 2 und 5 und 78c Abs. 1 und 2 WHG erteilt werden. Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ergeben sich aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung – AwSV).
Regierungspräsidium Darmstadt
– Abteilung Umwelt, Darmstadt –
Darmstadt, 27. Juli 2021
Gemeindeverwaltung
Franz-Gruber-Platz 14
64859 Eppertshausen
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Montagabend
16:00 - 18:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
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