Mitteilungen der Verwaltung vom 24.08.2021
Mitteilungen der Verwaltung vom 24.08.2021
Alters- und Ehejubilare:
Am 28.08.2021 Herr Heinrich Ries 84 Jahre
Odenwaldring 34
Standesamtliche Trauung am 10.08.2021
Frau Laura Christina Maximiliane Goldammer geb. Popiol und Herr Andreas Marcel Goldammer
wohnhaft: Im Niederfeld 47, Eppertshausen
Standesamtliche Trauung am 12.08.2021
Frau Laura Louise Kraus geb. Fallows und Herr Jannis-Manuel Kraus
wohnhaft: Hauptstraße 43, Eppertshausen
Standesamtliche Trauungen am 21.08.2021
Frau Jana Post geb. Dorschner und Herr Marc-Stefan Post
beide wohnhaft: Friedrich-Ebert-Straße 4, Eppertshausen
und
Frau Marina Graßhoff und Patrick Graßhoff geb. Bleith
beide wohnhaft: Friedhofstraße 17, Eppertshausen
Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Eppertshausen über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag am 26. September 2021.
Das Wählerverzeichnis zur Bundestagswahl für die Wahlbezirke der Gemeinde Eppertshausen wird in der Zeit vom 06. bis 10. September 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Montags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr) im Rathaus, Wahlamt, Franz-Gruber-Platz 14, 64859 Eppertshausen, Erdgeschoss, Zimmer 1 für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Das Büro ist barrierefrei zu erreichen. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 Bundesmeldegesetz eingetragen ist. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein für die Bundestagswahl hat.
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann in der Zeit vom 20. Tag bis zum 16. Tag vor der Wahl, spätestens am 10. September 2021 bis 12.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde, Wahlamt, Franz-Gruber-Platz 14, 64859 Eppertshausen, Erdgeschoss, Zimmer 1 Einspruch einlegen.
Der Einspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens 05. September 2021 eine Wahlbenachrichtigung. In der Wahlbenachrichtigung sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben.
Der Wahlraum ist barrierefrei.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, wenn er nicht Gefahr laufen will, dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigung.
Wer einen Wahlschein hat, kann an der Wahl im Bundestagswahlkreis 186 Darmstadt durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum (Wahlbezirk) dieses Wahlkreises oder durch Briefwahl teilnehmen.
Einen Wahlschein erhält auf Antrag
5.1 ein in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
5.2 ein nicht in das Wählerverzeichnis eingetragener Wahlberechtigter,
a) wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Antragsfrist auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung (bis zum 5. September 2021)
oder die Einspruchsfrist gegen das Wählerverzeichnis nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung
(bis zum 10. September 2021) versäumt hat,
b) wenn sein Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antragsfrist nach § 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung oder der Einspruchsfrist nach § 22 Abs. 1 der Bundeswahlordnung entstanden ist,
c) wenn sein Wahlrecht im Einspruchsverfahren festgestellt worden und die Feststellung erst nach Abschluss des Wählerverzeichnisses zur Kenntnis der Gemeindebehörde Eppertshausen gelangt ist.
Wahlscheine können von in das Wählerverzeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 24. September 2021, 18.00 Uhr, bei der Gemeindebehörde, Wahlamt, Franz-Gruber-Platz 14, 64859 Eppertshausen mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. Ein telefonisch gestellter Antrag ist unzulässig.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tage vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene Wahlberechtigte können aus den unter 5.2 Buchstabe a bis c angegebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, stellen.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein Wahlberechtigter mit Behinderung kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Mit dem Wahlschein erhält der Wahlberechtigte
– einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises 186,
einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag,
einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, versehenen roten Wahlbriefumschlag
und
– ein Merkblatt für die Briefwahl.
Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der Gemeindebehörde Eppertshausen vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen.
Ein Wahlberechtigter, der des Lesens unkundig oder wegen einer Behinderung an der Abgabe seiner Stimme gehindert ist, kann sich zur Stimmabgabe der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson muss das 16. Lebensjahr vollendet haben. Die Hilfestellung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt. Unzulässig ist eine Hilfestellung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt
oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt hat.
Bei der Briefwahl muss der Wähler den Wahlbrief mit dem Stimmzettel und dem Wahlschein so rechtzeitig an die angegebene Stelle absenden, dass der Wahlbrief dort spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.
Der Wahlbrief wird innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ohne besondere Versendungsform ausschließlich von der Deutschen Post AG unentgeltlich befördert. Er kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden.
Eppertshausen, den 26. August 2021
Gemeinde Eppertshausen, Der Gemeindevorstand
Wieder Rentenberatung im Rathaus
Ab Montag, 23. August 2021 findet im Rathaus, Sitzungssaal 1. Stock, wieder die Beratung in Fragen zur Rentenversicherung statt. Ebenso können entsprechende Anträge gestellt werden.
Die Sprechstunde ist von 10 bis 12 Uhr. Terminabsprachen unter der Tel.Nr. 06071-3009-41 sind jedoch erforderlich.
Die bestehenden Hygienevorschriften sind zwingend einzuhalten, im Rathaus gilt für alle die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Maske, FFP2-Maske).
Schiedsamt Eppertshausen
Neuwahl des Schiedsmannes und Stellvertreter
In der Gemeinde Eppertshausen ist im Bereich des Schiedsamtes die Stelle der Schiedsperson und der stellvertretenden Schiedsperson zu besetzen.
Die Schiedspersonen werden von der Gemeindevertretung auf fünf Jahre gewählt.
Interessierte Personen, die sich zu dieser Wahl stellen möchten, können ihre Bewerbung für die Ämter bis 08.10.2021 bei dem Gemeindevorstand der Gemeinde Eppertshausen, Franz-Gruber-Platz 14, 64859 Eppertshausen einreichen.
Die nach § 3 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes erforderlichen Eignungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein. Informationen hierzu erteilt das Hauptamt, Tel. 3009-13 auf Anfrage. Auch die Ausschlussgründe für diese Ämter können erfragt werden.
Ferienfreizeit Fußball Tag
Dieses Jahr engagierten sich die Jungtrainer des FVE 1920 bei der Ferienfreizeit. Unter der Führung von Abel Zeweldi, der seit Jahren die Ferienfreizeit begleitet und durchführt, konnten 14 Kinder Spaß am Fußball entdecken. Selbst die Mädchen trauten sich und spielten eifrig mit. Die Trainingseinheiten wurden mit einem Abschlussspiel gekrönt. Selbstverständlich gab es traditionell Würstchen im Fladenbrot, gegrillt von der Jugendleiterin Stephanie Groh. Wetter Gott spielte auch mit und alles in allem ein wieder einmal gelungener FVE FFZ Tag. Der Dank gilt den jungen engagierten Jung Trainern.
Der FVE freut sich schon wieder auf das nächste Jahr.