Mitteilungen der Verwaltung am 30.06.2026
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
auf dem Alten Friedhof gibt es derzeit mehrere Grabstätten, deren Nutzungsrechte bereits abgelaufen sind oder in Kürze auslaufen werden.
Die Friedhofsverwaltung hat die uns bekannten Nutzungsberechtigten hierzu bereits angeschrieben. Leider konnten einige Personen nicht erreicht werden oder es liegt bislang keine Rückmeldung vor.
Da uns bewusst ist, dass sich Anschriften ändern oder Schreiben verloren gehen können, möchten wir auf diesem Wege nochmals um Mithilfe bitten: Sollten Sie Nutzungsberechtigter einer der nachfolgenden Grabstätten auf dem Alten Friedhof sein oder entsprechende Angehörige kennen, bitten wir um Kontaktaufnahme mit der Friedhofsverwaltung innerhalb der nächsten vier Wochen:
AFH – AFTLi – 19/18, Tüncher, Christian Heinz (+1993)
AFH – AFTRe – 21/15, Pohl, Hildegard und Schwerin, Heinz (+1989)
AFH – AFNFTre – 04/10, Jantz, Klaus (+1988) und andere
AFH – AFTLi – 08/05, Passler, Else (+1991) und Anton (+2002)
AFH – AFTli – 19/12, Janz, Martha (+1992)
AFH – Wsre – 40, Gruber, Balthasar (+1990) und andere
AFH – AFTli – 02/07, Schneider, Sofia (+1984) und Nikolaus (+1994)
AFH – AFTli – 18/13, Weber, Katharina (+1990)
Nach Ablauf dieser Frist, spätestens zum 30.07.2026 muss die Gemeinde davon ausgehen, dass kein Interesse an einer Verlängerung des Nutzungsrechts beziehungsweise am Erhalt der Grabstätte besteht. In diesem Fall wird die Räumung der betreffenden Grabstätten gemäß den Bestimmungen der Friedhofsordnung veranlasst. Die dabei entstehenden Kosten sind von den Nutzungsberechtigten zu tragen.
Bitte helfen Sie mit, betroffene Familienangehörige oder Bekannte auf diesen Hinweis aufmerksam zu machen, für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.