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21.
Februar 2023

Mitteilungen der Verwaltung am 21.02.2023

Sterbefälle:

Frau Helene Frange geb. Bastron

verstorben am 18.02.2023 in Offenbach

83 Jahre, evangelisch

zuletzt wohnhaft in Humperdinckstraße 4, 63069 Offenbach

Die Beisetzung findet am Freitag, dem 24.02.2023 um 10:00 Uhr auf dem Waldfriedhof, Babenhäuser Straße statt.

Frau Petra Schrodt

verstorben am 19.02.2023 in Darmstadt

57 Jahre

zuletzt wohnhaft in Kettelerstraße 9, Eppertshausen

Die Trauerfeier mit Urnenbeisetzung findet am Mittwoch, dem 01.03.2023 um 14:00 Uhr auf dem Waldfriedhof, Babenhäuser Straße statt.

 

Öffentliche Bekanntmachung

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eppertshausen – Einwohnermeldeamt – darf aufgrund der Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes aus dem Melderegister Auskünfte erteilen und Daten übermitteln, unter anderem an:

  1. Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, denen man nicht selbst, aber Familienmitglieder angehören (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)
  2. Mitglieder gewählter staatlicher oder kommunaler Vertretungskörperschaften, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 BMG)
  3. Parteien, andere Träger von Wahlvorschlägen und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen zum Deutschen Bundestag, zum Europäischen Parlament, mit Landtags-, Kommunal- und Ausländerbeiratswahlen sowie mit Abstimmungen, Bürger- und Volksbegehren in den sechs der Wahl bzw. Abstimmung vorausgehenden Monaten (§ 50 BMG)
  4. Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 BMG)
  5. Das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr. Die gilt nur für Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

Jede/r Einwohner/in hat das Recht, der Weitergabe seiner/ihrer Daten nach den Ziffern 1 bis 5 zu widersprechen. Dies können Sie online über unsere Homepage: www.eppertshausen.de im Bereich Online-Vorgänge erledigen, oder Sie reichen uns einen formlosen schriftlichen Antrag ein.

Darüber hinaus kann auch eine Sperre jeder Melderegisterauskunft beantragt werden, wenn der/die Betroffene das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft macht, die die Annahme rechtfertigen, dass ihm/ihr oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen können. Der Antrag ist schriftlich mit Begründung ebenfalls beim Einwohnermeldeamt einzureichen.

Eppertshausen, 16.02.2023

DER GEMEINDEVORSTAND

DER GEMEINDE EPPERTSHAUSEN

EINWOHNERMELDEAMT