20.
Oktober 2020

Mitteilungen der Verwaltung am 20.10.2020

Mitteilungen der Verwaltung am 20.10.2020

 

Alters- und Ehejubilare:

Am 27.10.2020          

Herr Heinz-Hermann Zuspann                      

Kettelerstraße 4

72 Jahre

 

Am 29.10.2020   

Frau Brigitte Mark                                               

Nieder-Röder Straße 80

76 Jahre

 

Goldene Hochzeit am 24.10.2020

Eheleute Waltraud und Josef Nierula, Nieder-Röder Straße 72

 

Fundbüro:

Es wurde ein Handy abgegeben.

Bürgermeisterwahl am 01. November 2020                            

Im Vorfeld zur Bürgermeisterwahl am 01.11.2020 teilt das Wahlamt der Gemeinde mit, dass aufgrund der aktuellen Verordnung bezüglich der Corona-Pandemie die Hessische Landesregierung verordnet hat, dass in Wahlräumen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist.

Daher bitten wir alle Wähler-/Innen die an der Urnenwahl im Wahlraum teilnehmen, einen entsprechenden Schutz zu tragen.

Das Wahlamt legt Wert auf den größtmöglichen Schutz der Wähler-/Innen und des Wahlvorstandes.

Wir bitten deshalb, während des gesamten Wahlvorganges einen Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen einzuhalten. An den Eingangsbereichen stehen Desinfektionsspender bereit.

Desweiteren empfehlen wir für die Stimmabgabe einen eigenen Stift mitzubringen.

Wahlberechtigte Personen mit plötzlich auftretenden Krankheitssymptomen können am Freitag, 30.10.2020 bis 13.00 Uhr und am Samstag, 31.10.2020 von 10.00 bis 12.00 Uhr Briefwahlunterlagen im Rathaus beantragen. Zusätzlich besteht die Möglichkeit  am Wahlsonntag 01.11.2020 bis 15.00 Uhr im Wahlbüro der Schule Briefwahlunterlagen abzuholen.

Für das Wahlamt der Gemeinde Eppertshausen

Murmann

 

Amtliche Bekanntmachung zur Corona-Pandemie

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg liegt aktuell über einer Inzidenz >50 (Stand 20.10.2020)
Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier und Kultusminister Alexander Lorz haben weitere Corona-Regeln vorgestellt und damit das bestehende Eskalationskonzept ergänzt. Hierin sind die Beschlüsse der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) umgesetzt.

Das ist neu im hessischen Ampelsystem (die Zahlen geben immer den Wert der Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb von 7 Tagen an):

Grün (Inzidenz <20)
Keine Änderungen.

Gelb (Inzidenz >20)
Öffentliche Veranstaltungen: Genehmigungen für öffentliche Veranstaltungen sind grundsätzlich mit einem Widerrufsvorbehalt für den Fall steigender Infektionszahlen zu verbinden.
Kontrollen: Ordnungsämter müssen die Einhaltung der Maßnahmen verstärkt kontrollieren.
Gesundheitsämter: Es muss ein Personalbestand von fünf Mitarbeitenden pro 20.000 Einwohnern zur Kontaktpersonennachverfolgung sichergestellt werden.

Orange (Inzidenz >35)
Öffentliche Veranstaltungen: Nicht mehr als 150 Teilnehmende. Ausnahmen müssen vom Gesundheitsamt unter Anwendung eines Hygienekonzepts genehmigt werden. Bereits erteilte darüberhinausgehende Genehmigungen sind zu überprüfen und ggf. zu widerrufen.
Maskenpflicht: Die Verpflichtung zum Tragen des Mund-Nasen-Schutzes wird ausgeweitet auf die Bereiche Vergnügungsstätten (bspw. Freizeitparks), überall außerhalb des eigenen Sitzplatzes bei öffentlichen Veranstaltungen, in der Gastronomie, in Kirchen und vergleichbaren Räumen. Patientinnen und Patienten müssen bei einem Transport eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Private Feiern in angemieteten oder öffentlichen Räumen: Höchstteilnehmerzahl von 25 Personen (oder zwei Hausständen).
Feiern in privaten Räumen: Höchstteilnehmerzahl von 15 Personen (oder zwei Hausständen) dringend empfohlen.
Sperrstunde: Für gastronomische Einrichtungen und Vergnügungsstätten wird den Städten und Gemeinden eine Schließung von 23 bis 6 Uhr empfohlen.
Kontrollen: Weitere Verstärkung der Kontrolltätigkeit der Ordnungsämter hinsichtlich der Einhaltung der Corona-Maßnahmen.

Rot (Inzidenz >50)
Zu den strikten Beschränkungen im Alltag wie auch der engen Abstimmung mit dem Land kommen jetzt hinzu:
Maskenpflicht: Bei öffentlichen Veranstaltungen, in öffentlichen Einrichtungen, bei Trauerfeierlichkeiten, in Kirchen und vergleichbaren Räumlichkeiten muss zusätzlich auch am eigenen Sitzplatz eine Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Für besonders belebte Straßen und Plätze ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung mindestens zu empfehlen. In ambulanten Pflegediensten und Werkstätten für Menschen mit Behinderung gilt Maskenpflicht.
Private Feiern in angemieteten oder öffentlichen Räumen: Höchstteilnehmerzahl von 10 Personen (oder 2 Hausständen).
Feiern in privaten Räumen: Höchstteilnehmerzahl von 10 Personen (oder zwei Hausständen) dringend empfohlen.
Sperrstunde und Verbot von Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit: Für gastronomische Einrichtungen und Vergnügungsstätten ist eine Schließung von 23 bis 6 Uhr festzulegen. Der Konsum im öffentlichen Raum und die Abgabe von Alkohol zum Sofortverzehr ist zwischen 23 und 6 Uhr verboten.
Öffentliche Veranstaltungen: In der Regel nicht mehr als 100 Teilnehmende. Bereits erteilte darüberhinausgehende Genehmigungen sind zu überprüfen und ggf. zu widerrufen. Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes.
Ordnungsämter: Fokussierung der Tätigkeit der Ordnungsämter hinsichtlich der Einhaltung der Maßnahmen.

Dunkelrot (Inzidenz >75 oder bei weiterem kontinuierlichen Anstieg über zehn Tage über 50)
Kontaktbeschränkungen: Im öffentlichen Raum dürfen sich maximal fünf Personen oder Angehörige von zwei Hausständen treffen.
Öffentliche Veranstaltungen: Bereits erteilte oder noch zu erteilende Genehmigungen für öffentliche Veranstaltungen sind mit einem strengen Maßstab zu überprüfen und ggf. zu widerrufen.

Die im Eskalationskonzept beschriebenen Maßnahmen sind für die Landkreise und kreisfreien Städte bindend. Sie müssen durch die zuständigen Gesundheits- und Ordnungsbehörden vor Ort entsprechend umgesetzt werden.

Weitere Beschlüsse des Corona-Kabinetts:
Das Beherbergungsverbot in Hessen ist aufgehoben. Damit schließt sich Hessen der überwiegenden Mehrheit der anderen Bundesländer an. Mit der Abschaffung sollen auch die dringend für medizinische Zwecke notwendigen Testkapazitäten geschont werden.

Weitere Beschlüsse:

Schulen
„Die Landesregierung unterstützt die Schulträger mit 10 Millionen Euro zur Anschaffung von Luftreinigungs- und ähnlichen Geräten. Diese sollen insbesondere für Klassenräume angeschafft werden, bei denen es nicht möglich ist, ausreichend zu lüften, weil bspw. Fenster nicht geöffnet werden können“, erklärte Hessens Kultusminister Lorz nach der Sitzung des Corona-Kabinetts. Dabei sei das Offenhalten der Bildungseinrichtungen eine „zentrale Priorität unseres Handelns.“

Quarantäneverordnung
Die zwischen Bund und Ländern abgestimmte Muster-Quarantäne-Verordnung wird mit weiteren Ausnahmen für z.B. Geschäftsreisende und bei medizinisch notwendigen Reisen umgesetzt. In diesen Punkten ändert sich an der Verordnung des Landes nichts.
Wichtigste Änderung: Bislang ist es in Hessen nach der Einreise aus einem Risikogebiet möglich, mit einem Corona-Test bspw. am Frankfurter Flughafen, die bundesweit gültige Quarantäne-Verpflichtung bereits am Tag der Einreise zu beenden. Diese Möglichkeit entfällt. Eine „Frei-Testung“ mit einem negativen Corona-Test ist erst ab dem fünften Tag möglich. Bis dahin müssen sich Einreisende aus Risikogebieten in Quarantäne begeben.

Veranstaltungen

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