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16.
August 2023

Mitteilungen der Verwaltung am 16.08.2023

Vollsperrung des Fuß- und Radweges Richtung Münster (verlängerte Brückenstraße)
Der Fuß- und Radweg in Richtung Münster wird von der Brückenstraße 28 bis zur Gemarkungsgrenze Münster grundhaft erneuert. Die Durchführung der Bauarbeiten ist nur im Rahmen einer Vollsperrung des auszubauenden Streckenabschnittes möglich. Mit der Ausführung der Arbeiten wurde die Firma Aumann GmbH aus Babenhausen beauftragt. Die Durchführung der Arbeiten ist für die Zeit vom 07.08.2023 bis zum 01.09.2023 vorgesehen. Für den Radverkehr wird eine entsprechende Umleitung beschildert.

Überschwemmungsgebiet Gersprenz 2. Offenlegung -Korrektur-
Der Text für die Bekanntmachung der 2. Offenlage der Unterlagen zur Neufestsetzung des Überschwemmungsgebiets der Gersprenz, veröffentlicht am 11.05.2023 im Eppertshausener Anzeigeblatt (Ausgabe Nr. 19/2023), enthält einen Übertragungsfehler.
Es betrifft den folgenden Absatz:
„Es wird darauf hingewiesen, dass sich aus den §§ 78, 78a und 78c WHG ergibt, welche Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten verboten sind. Von diesen Verboten dürfen Ausnahmen, Genehmigungen und Zulassungen nur unter den Voraussetzungen der §§ 78 Abs. 2 bis 5, 78a Abs. 2 + 5 und 73c WHG erteilt werden. Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ergeben sich aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung-AwSV).“
Anstelle „§73c“ muss es „§78c“ heißen, sodass der Absatz wie Folgt korrekt ist:
„Es wird darauf hingewiesen, dass sich aus den §§ 78, 78a und 78c WHG ergibt, welche Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten verboten sind. Von diesen Verboten dürfen Ausnahmen, Genehmigungen und Zulassungen nur unter den Voraussetzungen der §§ 78 Abs. 2 bis 5, 78a Abs. 2 + 5 und 78c WHG erteilt werden. Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ergeben sich aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung-AwSV).“