Alters- und Ehejubilare:
Am 14.11.2019 Herr Herbert Klingelhöfer 81 Jahre
Sandweg 14
Am 15.11.2019 Herr Peter Pekrul 76 Jahre
Willy-Brandt-Straße 6
Am 16.11.2019 Herr Franz Seiler 79 Jahre
Friedrich-Ebert-Straße 15
Am 16.11.2019 Herr Klaus Schmid 77 Jahre
Kurt-Schumacher-Straße 23
Der Grundabgabenbescheid kommt nicht mehr jedes Jahr
In der Vergangenheit wurden durch die Gemeinde Eppertshausen jedes Jahr Grundsteuerbescheide verschickt. Um effizienter und vor allem ökologischer zu handeln, hat sich die Gemeinde Eppertshausen dazu entschieden, wie inzwischen viele Kommunen, auf den Versand der Bescheide zu verzichten. Stattdessen wird die Festsetzung öffentlich bekannt gemacht (Anzeige im Eppertshausener Anzeigeblatt sowie auf der Homepage www.eppertshausen.de als auch Aushänge im amtlichen Bekanntmachungsschaukasten). Die Widerspruchsfrist beginnt in diesem Falle mit dem Tag, der auf die Veröffentlichung folgt. Einen schriftlichen Bescheid erhalten Sie, lediglich wenn es zu tatsächlichen Veränderungen kommt.
Die Grundsteuer wird wie bisher in vier gleich hohen Raten erhoben und zur Zahlung fällig. Liegt der Gemeinde ein SEPA-Lastschriftmandat ihrerseits vor, so wird der fällige Betrag jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November von Ihrem Konto abgebucht. Sollte der Gemeinde kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegen, ist von Ihnen eine entsprechende Zahlung zu den genannten Fälligkeitsterminen zu veranlassen. Um die Zahlung für Sie zu erleichtern, können Sie das entsprechende Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates auf der Homepage der Gemeinde Eppertshausen www.eppertshausen.de unter der Rubrik Gemeinde & Verwaltung – Formulare zum Download herunterladen und nach dem Ausfüllen im Rathaus abgeben. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.
Gemeindeverwaltung
Franz-Gruber-Platz 14
64859 Eppertshausen
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Montagabend
16:00 - 18:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
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