Mitteilungen der Verwaltung am 12.07.2023
Verkehrsbehörde informiert
Die Verkehrsbehörde Eppertshausen hat in den vergangen Wochen die Verkehrsteilnehmer im Gemeindegebiet in verschiedenen Straßen mit einem Hinweisschreiben darauf hingewiesen, wie nach der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) zu parken ist.
Das Parken auf dem Gehweg hat die Folge, dass die schwächsten Verkehrsteilnehmer, die Fußgänger, auf die Straße ausweichen müssen. Gerade Personen mit Kinderwagen, Rollstuhlfahrer und Kinder auf Fahrrädern sollten nicht auf die Fahrbahn ausweichen müssen.
Zum Parken ist nach § 12 der StVO der rechte Fahrbahnrand zu benutzen, wen dies nicht durch Haltverbote oder andere gesetzlichen Bestimmungen verboten ist, oder durch speziell gekennzeichnete Flächen vorgeschrieben ist.
Bitte beachten Sie, dass so zu parken ist, dass noch genügend Restfahrbahnbreite vorhanden ist, damit Feuerwehr, Rettungsdienst, öffentlicher Personennahverkehr (Taxen, Schulbusse u.ä.) und Versorgungsfahrzeuge ungehindert vorbeikommen.
Geburt:
Am 16.06.2023
Paul Müller
Eltern: Frau Vanessa Uschi und Herr Sebastian Müller, Theodor-Heuss-Straße 1 in Eppertshausen