Mitteilungen der Verwaltung am 11.10.2022
Sterbefälle:
Frau Theodora Hansen geb. Koller
verstorben am 28.09.2022 in Rodgau
52 Jahre
ehemals wohnhaft in Eppertshausen, Kettelerstraße 20
Die Beisetzung findet am Freitag, 21.10.2022 um 10:00 Uhr auf dem Waldfriedhof, Babenhäuser Straße statt.
Herr Helmuth Jakob Larem
verstorben am 01.10.2022 in Otzberg
92 Jahre
ehemals wohnhaft in Eppertshausen, Am Spielplatz 2
Die Beisetzung findet am Montag, 17.10.2022 um 14:00 Uhr auf dem Waldfriedhof, Babenhäuser Straße statt.
Geburt:
Am 09.09.2022
Lisa Pauline Gola
Eltern: Bianca und Stephan Gola, Sandweg 4
Fundbüro:
Es wurde ein Schlüsselbund abgegeben.
Winterbekleidung
Unser Ehrenamtskreis bittet weiterhin dringend um Kleider- und Schuhspenden für die Flüchtlinge in unserem Ort. Die Nachfrage übersteigt das Angebot bei weitem – uns fehlt alles, was man für die kalte Jahreszeit braucht, z.B. auch warme Bettbezüge.
Bitte nur gut erhaltene Winterausrüstung am Montag, 17.10.22 ab 18 Uhr an der Kleiderkammer in der Bürgerhalle (Sportlereingang) abgeben. Der Ehrenamtskreis bedankt sich herzlich für Ihre Unterstützung!
Sport-Nacht/ Sports-Night
Wo: Bürgerhalle/Waldstraße 19
Wann: 28.10.2022
22:00 bis 24:00 Uhr
Ab 10 Jahren bis 100 Jahre
Soft-Soccer/ Tisch-Tennis/
Turn-Aufbau/Boxen in vier Feldern!
Sport Schuhe, Sport Kleidung, Selbstverpflegung!
Info: Jugendpflege@Eppertshausen.de oder 06071/3009-43
Für die Kinder besteht Bring- und Abholpflicht!
Euer Sport-Coach Team
Abel und Stephie
HAUPTSATZUNG
der Gemeinde Eppertshausen
Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 u. 3 des Gesetzes vom 11.12.2020 (GVBl. S. 915), hat die der Gemeinde Eppertshausen am 27.09.2022 folgende 3. Änderungssatzung der Hauptsatzung beschlossen:
§1
Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung von
Aufgaben an den Gemeindevorstand
(3) Die Gemeindevertretung überträgt dem Gemeindevorstand gem. § 50 Abs. 1 HGO die Entscheidung über folgende Angelegenheiten:
- Verfahren zur vereinfachten Umlegung nach §§ 80 ff. Baugesetzbuch (BauGB), soweit sie eine Veräußerung von 200 qm oder einen Wert von EURO 25.000 nicht übersteigt,
- Erwerb, Tausch, Veräußerung oder Belastung von Grundstücken bzw. die Rückabwicklung von Grundstückskaufverträgen bis zu einem Betrag von EURO 25.000 im Einzelfall,
- Entscheidungen, ob ein bestehendes Vorkaufsrecht ausgeübt wird oder nicht bis zu einem Betrag von EURO 25.000 im Einzelfall,
- Entscheidungen über den Abschluss sowie die Rückabwicklung von Erbbaurechtsverträgen bis zum einem Gesamterbbaurechtszins von EURO 25.000 (Höhe des jährlichen Erbbauzinses x Gesamtlaufzeit des Vertrages) im Einzelfall,
- Veräußerung und Belastung von Erbbaurechten bis zu einem Betrag von EURO25.000 im Einzelfall,
- Vergabe von Planungsaufträgen an Architekten und Ingenieure bis zum einem Betrag von EURO 100.000 im Einzelfall,
- Entscheidungen über den Abschluss von Werkverträgen und über gemeindliche Baumaßnahmen bis zu einem Betrag von EURO 1.000.000 im Einzelfall,
- Entscheidungen über den Abschluss von sonstigen schuldrechtlichen Verträgen bis zu einer Gesamtvertragssumme von EURO 500.000 (jährliche Vertragssumme x Vertragslaufzeit) im Einzelfall,
- Erlass und Niederschlagungen von Ansprüchen im Einzelfall bis EURO 10.000,
- Entscheidungen über Verpachtung und Vermietung, soweit der monatliche Pacht- / Mietzins den Betrag von EURO 2.000 nicht übersteigt.
§8
In-Kraft-Treten
Diese 3. Änderung zur Hauptsatzung der Gemeinde Eppertshausen tritt am 01.11.2022 in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Eppertshausen, den 28.09.2022
Siegel
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Helfmann, Bürgermeister