Mitteilungen der Verwaltung am 10.01.2023
Sterbefälle:
Frau Christel Marie Wieloch geb. Peter,
verstorben am 30.12.2022 in Darmstadt
86 Jahre alt
zul. wohnhaft in Eppertshausen, Gartenstraße 12
Die Trauerfeier findet am Mittwoch, 18.01.2023 um 14 Uhr auf dem Waldfriedhof in Eppertshausen statt..
Frau Maria Sulzmann geb. Weiland
verstorben am 01.01.2023 in Eppertshausen
86 Jahre alt
zul. wohnhaft in Eppertshausen, Auf der Wilze 18
Die Trauerfeier findet am Freitag, 20.01.2023 um
14:00 Uhr auf dem Waldfriedhof in Eppertshausen statt.
Mitteilung der Friedhofsverwaltung
Aus gegebenem Anlass erinnert die Friedhofsverwaltung an die Regelungen zum Grabschmuck an den Stelen- und Wiesengräbern auf dem Waldfriedhof.
Hier, wie auf den Grabstellen der Abteiruhe, ist das Ablegen von Grabschmuck, Trauergestecken und Kerzen durch die Friedhofsordnung unserer Gemeinde untersagt!
Gleiches gilt für die Namenstafeln an den Stelen und den Bäumen der Abteiruhe – auch hier ist eine Dekoration oder das hinzufügen von Blumen- und sonstigem Schmuck nicht gestattet.
Über die Totengedenktage sowie die Weihnachtsfeiertage haben wir darüber hinweggesehen – dürfen aber nunmehr bitten, bis zum 31. Januar 2023 jegliche Dekorationen an den vorgenannten Grabstellen, den Bäumen und den Stelen zu entfernen!
Sofern dies zu diesem Termin nicht geschehen ist, werden die Grabstellen durch die Friedhofsverwaltung bereinigt, Grabschmuck und Blumenschalen werden entsorgt.
GEMEINDE EPPERTSHAUSEN SOZIAL-, SPORT-, KULTUR-, JUGEND- UND SENIORENAUSSCHUSS |
03.01.2023 |
B E K A N N T M A C H U N G
zur 10. Sitzung des Sozial-, Sport-, Kultur-, Jugend- und Seniorenausschusses
am Montag, 16.01.2023, 20:00 Uhr,
in den Kleinen Saal der Bürgerhalle, Waldstraße 19, 64859 Eppertshausen
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung
Nr. | TOP | Vorl.-Nr. |
1. | Mitteilung der Verwaltung |
2. | 2001-001 Finanzverwaltung und Controlling hier: Übersicht der freiwilligen Leistungen mit notwendigen Einsparungsmöglichkeiten |
3. | 4006-011 Jugendpflege hier. Halbjahresbericht des II. Halbjahres 2022 |
4. | 4004-014 Naturnahe Kitagruppe Antrag der SPD-Fraktion hier: Zukünftiger Standort für den bestehenden Naturkindergarten am Haus Westermann |
5. | Verschiedenes |
Eppertshausen, 03.01.2023
Thomas Fassinger
-Ausschussvorsitzender-
GEMEINDE EPPERTSHAUSEN BAU-, PLANUNGS- UND UMWELTAUSSCHUSS |
05.01.2023 |
B E K A N N T M A C H U N G
zur 12. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses
am Dienstag, 17.01.2023, 20:00 Uhr,
in den Kleinen Saal der Bürgerhalle, Waldstraße 19, 64859 Eppertshausen
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung
Nr. | TOP | Vorl.-Nr. |
1. | Mitteilung der Verwaltung |
2. | 3000-001 Allgemeine Kostenstelle Fachbereich 3 Hier: Mögliche Klimaschutzmaßnahmen |
3. | 3003-001 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen Antrag der CDU-Fraktion Hier: Erstellung eines Zukunftsplans für die Entwicklung unserer Gemeinde |
4. | 3006-010 Gemeindestraßen, Wege und Plätze Kreisstraße K 183, Umgestaltung des Streckenabschnittes von der Straße „Im Niederfeld“ bis zur „Kurt-Schumacher-Straße“ Hier: Beschluss zur Einstellung der weiteren Planungsleistungen |
5. | 3006-010 Gemeindestraßen, Wege und Plätze Antrag der CDU-Fraktion; Verbindungsweg zwischen Brückenstraße und Dieburger Straße Hier: Beschluss zur Einstellung der weiteren Planungsleistungen |
6. | 3006-012 Straßenbeleuchtung Antrag der SPD-Fraktion hier: Prüfung Tübinger Modell einer intelligenten Gemeindebeleuchtung zur Energieeinsparung in Eppertshausen |
7. | 4004-014 Naturnahe Kitagruppe Antrag der SPD-Fraktion hier: Zukünftiger Standort für den bestehenden Naturkindergarten am Haus Westermann |
8. | Verschiedenes |
Eppertshausen, 05.01.2023
Hans-Dieter Lehnen
-Ausschussvorsitzender-
GEMEINDE EPPERTSHAUSEN HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSS |
05.01.2023 |
B E K A N N T M A C H U N G
zur 14. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses
am Mittwoch, 18.01.2023, 20:00 Uhr,
in den Kleinen Saal der Bürgerhalle, Waldstraße 19, 64859 Eppertshausen
Tagesordnung:
Öffentliche Sitzung
Nr. | TOP | Vorl.-Nr. |
1. | Mitteilung der Verwaltung |
2. | 1001-001 Organisation, Personal und Öffentlichkeitsarbeit Antrag der CDU-Fraktion vom 27.05.2021 hier: Rückstellung der App für Eppertshausen |
3. | 2001-001 Finanzverwaltung und Controlling hier: Übersicht der freiwilligen Leistungen mit notwendigen Einsparungsmöglichkeiten |
4. | 2001-010: Finanzen und Controlling hier: Unterrichtung der Gemeindevertretung über die wesentlichen Ergebnisse des Jahresabschlusses 2021 gemäß § 112 HGO |
5. | 2001-010: Finanzen und Controlling hier: Vorlage des Investitionsprogrammes 2022-2026 der Haushaltssatzung 2023 |
6. | 5004-001 Brandschutz hie: Überplanmäßige Mittel TLF 4000 |
7. | 3003-001 Räumliche Planungs- und Entwicklungsmaßnahmen Antrag der CDU-Fraktion Hier: Erstellung eines Zukunftsplans für die Entwicklung unserer Gemeinde |
8. | 3006-010 Gemeindestraßen, Wege und Plätze Kreisstraße K 183, Umgestaltung des Streckenabschnittes von der Straße „Im Niederfeld“ bis zur „Kurt-Schumacher-Straße“ Hier: Beschluss zur Einstellung der weiteren Planungsleistungen |
9. | 3006-010 Gemeindestraßen, Wege und Plätze Antrag der CDU-Fraktion; Verbindungsweg zwischen Brückenstraße und Dieburger Straße Hier: Beschluss zur Einstellung der weiteren Planungsleistungen |
10. | 3006-010 Gemeindestraßen, Wege und Plätze Straßenbeitragssatzung Hier: Beschluss zur Einführung einer Straßenbeitragssatzung |
11. | 3006-012 Straßenbeleuchtung Antrag der SPD-Fraktion hier: Prüfung Tübinger Modell einer intelligenten Gemeindebeleuchtung zur Energieeinsparung in Eppertshausen |
12. | 4004-014 Naturnahe Kitagruppe Antrag der SPD-Fraktion hier: Zukünftiger Standort für den bestehenden Naturkindergarten am Haus Westermann |
13. | Verschiedenes |
Eppertshausen, 05.01.2023
Michael Crößmann
-Ausschussvorsitzender-
Bekanntmachung
Bebauungsplan „Am Abteiwald, 1. Änderung“
hier: Bekanntmachung des Aufstellungs- und Offenlegungsbeschlusses
Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
______________________________________________________________________
Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit der nachfolgende Aufstellungs- und Offenlegungsbeschluss, den die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 07.12.2022 gefasst hat, bekannt gemacht.
Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) den Bebauungsplan „Am Abteiwald“ zu ändern.
Der Bauleitplan erhält die Bezeichnung: „Am Abteiwald, 1. Änderung“
Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich die beiden Flurstücke Gemarkung Eppertshausen Flur 8 Nr. 706/1 sowie Nr. 706/2. Der Geltungsbereich kann der nachfolgenden Abbildung entnommen werden.
Abb.: Auszug Kataster mit Geltungsbereich des Bebauungsplanes (unmaßstäblich)
Datengrundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation
Beabsichtigte Planung:
Durch diesen 1. Änderungsplan sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, um einen öffentlichen Pkw-Parkplatz mit der Kapazität für bis zu 10 Pkw- Parkplätze sowie die Möglichkeit zur Installation von bis zu zwei Ladesäulen für elektrisch betriebene Fahrzeuge, umzusetzen.
Die Gemeindevertretung hat am 07.12.2022 beschlossen, den Bebauungsplan „Am Abteiwald, 1. Änderung“ nebst Begründung gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) öffentlich auszulegen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Entwurf des Bebauungsplanes „Am Abteiwald, 1. Änderung“ nebst Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der Zeit
vom 23.01.2023 bis einschließlich 24.02.2023
im Rathaus der Gemeinde Eppertshausen, Franz-Gruber-Platz 14, Zimmer Nr. 9,
montags
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
dienstags, mittwochs und donnerstags
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
freitags
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Aufgrund der Corona-Pandemie werden Sie gebeten die aktuellen Hygienehinweise und Abstandsregeln zu beachten.
Die Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können auch auf der Internetseite der Gemeinde Eppertshausen unter https://www.eppertshausen.de/gewerbe-bauen/bauleitplanung abgerufen werden und stehen unter dem Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Jedermann hat das Recht, den Plan und die Begründung während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Anregungen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Eppertshausen eingereicht oder bei der Gemeindeverwaltung zur Niederschrift gegeben werden. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen während der Auslegungsfrist elektronisch an folgende E-Mail-Adresse abzugeben: bauamt@eppertshausen.de
Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren
Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) im Rahmen der kommunalen Planungshoheit. Im Rahmen dieser Verfahren sind die Auswirkungen der Planung zu ermitteln sowie die durch die Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange zu erheben und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Im Bauleitplanverfahren erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen erforderlich ist.
Zudem werden die persönlichen Daten derjenigen erfasst, die im Planverfahren eine Stellungnahme abgeben. Im Rahmen der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen wird der Öffentlichkeit zum einen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der jeweiligen Planungen, zum anderen Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gegeben. Die Erhebung erfolgt unter anderem durch den Gemeindevorstand oder im Auftrag des Gemeindevorstands durch Dritte, durch eingehende Stellungnahme der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 bis 4c des Baugesetzbuches (BauGB).
Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, werden die darin gemachten Angaben (sog. aufgedrängte Daten) sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse und ggf. bodenrechtlich relevante Daten (z. B. Grundstück, Flurstücksbezeichnung, Eigentumsverhältnisse) gespeichert. Die persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Außerdem werden die Daten nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren (§ 3 Abs. 2 Satz 4 2. Halbsatz BauGB). Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Es werden auch Daten von Planungsbetroffenen erhoben, deren Beteiligung zur Ermittlung von öffentlichen oder privaten Belangen von Amts wegen erforderlich ist.
Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Verbindung mit § 7 des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).
Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:
- die Gemeindevertretung zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB;
- einen Dritten, der auf Grundlage von § 4b BauGB zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB übertragen bekommen hat (z.B. Planungsbüros);
- andere Ämter oder Fachbereiche innerhalb der Kommunalverwaltung, wenn diese als zuständige Fachstelle zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen oder in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind;
- andere Behörden oder Fachstellen außerhalb der Kommunalverwaltung, wenn diese zuständigkeitshalber zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen;
- höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln;
- Gerichte im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen.
Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidenzprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.
Eppertshausen, den 13.12.2022
Carsten Helfmann, Bürgermeister
Anmeldung auf einen Kita-Platz für das Kindergartenjahr 2023-2024
Nach den Sommerferien 2023 startet das neue Kindergartenjahr. In beiden Kitas können Kinder ab dem vollendeten 1. Lebensjahr bis zum Schuleintritt aufgenommen werden. Die Plätze für die Kinder, die bis zum 31.01.2024 das
3. Lebensjahr vollenden, werden bereits in der nächsten Sitzung des Kita-Beirates im Frühjahr 2023 vergeben.
Die Eltern, die einen Kita-Platz benötigen und noch keine Anmeldung abgegeben haben, werden gebeten, dies nachzuholen. Die Anmeldung ist als Download auf der Homepage der Gemeinde Eppertshausen (Familie & Freizeit, Kindertagesstätten, Anmeldebogen) hinterlegt und ist bei der Gemeindeverwaltung, Frau Sabine Herget, 1. Stock, Zimmer 17, einzureichen.
Auch Plätze auf einen Kita-Platz ab dem vollendeten 1. Lebensjahr für das Kindergartenjahr 2023/2024 werden in der Sitzung des Kita-Beirates im Frühjahr 2023 vergeben. Auch hier wird bei Bedarf um Abgabe einer Anmeldung gebeten.
Berufstätigen Eltern wird empfohlen, der Kindergartenanmeldung die Beschäftigungsnachweise beizulegen.