Mitteilungen der Verwaltung am 07.10.2025
Fundbüro:
Beim Fundbüro wurde eine schwarze Damenjacke abgegeben.
Gemeinschaftsprojekt feiert Vielfalt mit internationalen Spezialitäten
Eppertshausen, 30.09.2025 – Von Handkäs bis Pirogi, von jamaikanischem Hühnchen bis ukrainischer Mandeltorte: Beim „Tag der Nationen“ am vergangenen Mittwochmorgen verwandelte sich der kleine Saal der Bürgerhalle in einen bunten Schmelztiegel der Kulturen und Geschmäcker.
Zehn Teilnehmende des Gemeinschaftsprojektes „Ich lebe und arbeite in Eppertshausen III“ – einer Kooperation zwischen der Gemeinde Eppertshausen und der Kreisagentur für Beschäftigung (KfB) – hatten sich um 9 Uhr mit diversen kulinarischen Spezialitäten aus Ihrer Heimat zu einem kleinen Fest eingefunden, welches die Vielfalt der in Eppertshausen lebenden Projektteilnehmerinnen- und Teilnehmer auf köstliche Weise sichtbar machte.
Lutz Murmann, Fachbereichsleiter Soziales der Gemeinde, vertrat die hessische Heimat standesgemäß: Mit einer großen Schüssel Handkäs mit Musik, begleitet von Kochkäs und deftigem Bauernbrot, das Projektleiter Joe Trautmann vom Regionalprojekt beisteuerte. Damit war die regionale Grundlage für die internationale Entdeckungsreise gelegt.
Aus der Ukraine kamen gleich mehrere Spezialitäten: „Salat Olivé“, ein traditioneller Kartoffelsalat, der in der Heimat zu Silvester serviert wird, eine luftige Mandeltorte mit saurer Sahne und herzhafte Würstchen im Teigmantel. Besonders aufwendig war die Vorbereitung der jamaikanischen Gerichte: Bereits um 5 Uhr morgens begann die Zubereitung eines saftigen Hühnchens mit Reis und grünen Kichererbsen sowie pikant gewürztem Ochsenschwanz – alles nach Originalrezept.
Die kasachischen Pirogi – frittierte Teigtaschen wahlweise mit Kartoffeln oder Lauchzwiebeln und Gemüse gefüllt – kamen in zwei großen Schüsseln und fanden bei den Gästen besonders guten Anklang. Abgerundet wurde das internationale Buffet durch afghanischen Blechkuchen, Laugengebäck und reichlich Kaffee.
„Solche Aktionstage sind wichtig und wertvoll“, betonte Christel Sprößler, Sozial- und Jugenddezernentin im Landkreis Darmstadt-Dieburg, die die Regionalprojekte gerne besucht, wenn es ihr Terminkalender erlaubt. Das Projekt zeigt eindrucksvoll, wie Integration auch gelingen kann – nicht nur durch Worte, sondern durch gemeinsames Erleben und das Teilen dessen, was Menschen aus ihrer Heimat mitbringen: ihre Rezepte, ihre Geschichten und ihre Kultur
Pressemitteilung
Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Eppertshausen – Einwohnermeldeamt – darf aufgrund der Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes aus dem Melderegister Auskünfte erteilen und Daten übermitteln, unter anderem an:
- Öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften, denen man nicht selbst, aber Familienmitglieder angehören (§ 42 Abs. 3 Satz 2 BMG)
- Mitglieder gewählter staatlicher oder kommunaler Vertretungskörperschaften, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Abs. 5 BMG)
- Parteien, andere Träger von Wahlvorschlägen und Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen zum Deutschen Bundestag, zum Europäischen Parlament, mit Landtags-, Kommunal- und Ausländerbeiratswahlen sowie mit Abstimmungen, Bürger- und Volksbegehren in den sechs der Wahl bzw. Abstimmung vorausgehenden Monaten (§ 50 BMG)
- Adressbuchverlage (§ 50 Abs. 5 BMG)
- Das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr. Die gilt nur für Personen, die die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Jede/r Einwohner/in hat das Recht, der Weitergabe seiner/ihrer Daten nach den Ziffern 1 bis 5 zu widersprechen. Dies können Sie online über unsere Homepage: www.eppertshausen.de im Bereich Online-Vorgänge erledigen, oder Sie reichen uns einen formlosen schriftlichen Antrag ein.
Darüber hinaus kann auch eine Sperre jeder Melderegisterauskunft beantragt werden, wenn der/die Betroffene das Vorliegen von Tatsachen glaubhaft macht, die die Annahme rechtfertigen, dass ihm/ihr oder einer anderen Person hieraus eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange erwachsen können. Der Antrag ist schriftlich mit Begründung ebenfalls beim Einwohnermeldeamt einzureichen.
Eppertshausen, 01.10.2025 DER GEMEINDEVORSTAND
DER GEMEINDE EPPERTSHAUSEN EINWOHNERMELDEAMT
Bekanntmachung Bebauungsplan Nr. 44 „Abteistraße 17“
Der Bebauungsplan „Abteistraße 17“ ist von der Gemeindevertretung am 08.05.2025 gemäß
§ 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) zur Satzung beschlossen worden.
Der Geltungsbereich umfasst ausschließlich die Flurstücke Gemarkung Eppertshausen Flur 2
Nr. 897/6, Nr. 897/11 und 897/12. Der Geltungsbereich kann der nachfolgenden Abbildung entnommen werden.
Der Bebauungsplan kann mit der Begründung nach § 10a Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) im Rathaus der Gemeinde Eppertshausen, Franz-Gruber-Platz 14, Zimmer Nr. 9, während der folgenden Dienststunden eingesehen werden.
Montags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr,
dienstags, mittwochs und donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Eppertshausen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, innerhalb von
3 Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres in dem die in Abs. 3 Satz 1 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, wird hingewiesen.
Eppertshausen, den 06.10.2025
Stephan Brockmann
Bürgermeister
räumlicher Geltungsbereich – ohne Maßstab (ALKIS)
Parken vor/auf taktilen Leitsystemen
Taktile Leitsysteme sind Orientierungshilfen für blinde und sehbehinderte Menschen, die durch tastbare Markierungen auf dem Boden oder an Schildern deren selbstständige Fortbewegung und Informationsbeschaffung unterstützen. Aus diesem Grund weist die Verkehrsbehörde der Gemeinde Eppertshausen ausdrücklich darauf hin, dass das Parken vor bzw. auf taktilen Leitsystemen und vor den entsprechenden Querungsstellen nach der StVO unzulässig ist und bei einem Verstoß mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige zu rechnen ist.
Sperrung des Bahnüberganges Hüttenstraße vom 13.10.2025 bis 03.11.2025
Aufgrund von Arbeiten am Bahnübergang, die durch die Deutsche Bahn beauftragt wurden muss der Bahnübergang in der Hüttenstraße vom 13.10.2025 bis voraussichtlich 03.11.2025 voll gesperrt werden.
Für den Kraftfahrzeugverkehr wird eine entsprechende Umleitung ausgewiesen.
Fußgänger und Radfahrer werden gebeten auf die beiden anderen Übergänge auszuweichen.

