Mitteilungen der Verwaltung am 04.04.2024
Fundbüro
Es wurde eine Smart Watch und eine Kulturtasche abgegeben.
Sterbefälle:
Herr Gerhard Hasenzahl
verstorben am 25.03.2024 in Darmstadt
72 Jahre
zuletzt wohnhaft in Eppertshausen, Nieder-Röder-Straße 6
Die Beisetzung findet am Mittwoch, 10.4.2024 um 14:00 Uhr auf dem Waldfriedhof, Babenhäuser Straße statt.
4. Änderung der HAUPTSATZUNG
der Gemeinde Eppertshausen
Aufgrund des § 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90,93), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eppertshausen am 21.03.2024 folgende 4. Änderung zu der Hauptsatzung vom 08.09.2016 beschlossen:
Artikel I
Die Hauptsatzung der Gemeinde Eppertshausen wird wie folgt geändert:
- 1 Abs. 5 wird wie folgt neu hinzugefügt:
Die Gemeindevertretung überträgt auf Basis des Haushaltsplanes die Entscheidung über die Aufnahme von Krediten und Kreditbedingungen gem. § 103 Abs. 1 HGO an den Gemeindevorstand.
- 2 Absatz wird wie folgt neu gefasst:
„Die Ausschüsse haben 6 Mitglieder und setzen sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen (Bennenungsverfahren gem. § 62 Abs. 2 HGO) zusammen.“
- 6 Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt neu gefasst:
„Satzungen, Verordnungen, öffentliche Bekanntmachungen nach dem Kommunalwahlgesetz und den aufgrund des Kommunalwahlgesetzes ergangenen Rechtsverordnungen sowie anderer Gegenstände, deren öffentliche Bekanntmachung erforderlich ist, werden mit Abdruck in dem Eppertshausener Anzeigeblatt im Sinne von § 1 Abs. 1 BekanntmachungsVO öffentlich bekannt gemacht.“
- 6 Absatz 5 wird wie folgt neu hinzugefügt:
„Die Veröffentlichung der Entwürfe der Bauleitpläne (Bebauungspläne oder Flächennutzungspläne) nach § 3 Abs. 2 BauGB ist unter Angabe der Internetseite oder Internetadresse und Dauer der Veröffentlichungsfrist sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, vor Beginn der Veröffentlichungsfrist öffentlich bekannt zu machen. Diese Bekanntmachung muss darüber hinaus den Gegenstand (genaue Bezeichnung des Entwurfs) benennen. Die Dauer der Veröffentlichung bestimmt sich nach § 3 Abs. 2 S.1 BauGB. In der Bekanntmachung ist darauf hinzuweisen,
- dass Stellungnahmen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden können,
- dass Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden sollen, bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden können,
- dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und
- welche anderen leicht zu erreichenden Zugangsmöglichkeiten nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bestehen.
Daneben sind nach Maßgabe des § 3 Abs. 2 S. 5 BauGB der Inhalt dieser Bekanntmachung in das Internet einzustellen; die zu veröffentlichenden Unterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung sind über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich zu machen.“
Der bisherige Absatz 5 wird zu Absatz 6 und der bisherige Absatz 6 wird zu Absatz 7.
- 6 Absatz 6 Satz 4 wird wie folgt neu gefasst:
„Die Gemeinde hält Bauleitplan, Begründung und die zusammenfassende Erklärung nach § 6a bzw. § 10a BauGB mit Wirksamwerden der Bekanntmachung zur Einsicht für jede Person bereit und gibt über ihren Inhalt auf Verlangen Auskunft.“
Der § 6 Absatz 6 wird durch folgenden Satz ergänzt:
„Wirksame Bauleitpläne sollen mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung ergänzend auch in das Internet eingestellt und über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich gemacht werden.“
Artikel II
Die übrigen Bestimmungen der Hauptsatzung der Gemeinde Eppertshausen werden nicht geändert.
Artikel III
Die 4. Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Eppertshausen tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ausfertigungsvermerk:
Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit dem hierzu ergangenen Beschluss der Gemeindevertretung übereinstimmt und dass die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.
Eppertshausen, den 21.03.2024 Siegel
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Helfmann, Bürgermeister