03.
November 2020

Mitteilungen der Verwaltung am 03.11.2020

Mitteilungen der Verwaltung am 03.11.2020

Alters- und Ehejubilare:

Am 07.11.2020
Herr Karl Knaup
Waldstraße 15
74 Jahre

 

Sterbefälle:

Herr Andras Daniel
verstorben am 30.10.2020 in Rödermark
80 Jahre
zul. wohnhaft in Eppertshausen, Lindenweg 3

Die Beisetzung findet im Familien- und Freundeskreis statt.

                                  

Herr Klaus Andreas Ehemann
verstorben am 25.10.2020 in Darmstadt   

84 Jahre
zul. wohnhaft in Eppertshausen, Nieder-Röder Straße 23.

Die Beisetzung findet im Familien- und Freundeskreis statt.

 

Fundbüro

Beim Fundbüro wurde ein Kinderroller abgegeben.

 

Geburt

Am 08.10.2020
Sebastian Müller
Eltern: Marleen und Christoph Müller, Feldstraße 31 in Eppertshausen

 

Bekanntmachung des endgültigen Wahlergebnisses der Bürgermeisterwahl in der Gemeinde Eppertshausen am 01.11.2020

Am 02.11.2020 hat der Wahlausschuss in einer öffentlichen Sitzung das endgültige Wahlergebnis ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

Anzahl der Wahlberechtigten

4.694

Anzahl der Wählerinnen und Wähler

1.983

Anzahl der gültigen Stimmen

1.949

Anzahl der ungültigen Stimmen

34

 

 

 

Die Wahlbeteiligung betrug 42,25 %.

Die Zahlen der für die einzelnen Bewerber abgegebenen gültigen Stimmen verteilen sich wie folgt:

Lfd.

Nr.

Familien- und Ruf­name

Träger des Wahlvorschlags

Stimmen

Prozent

(%)

1

Helfmann, Carsten

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU)

1.736 (Ja-Stim­men)

213 (Nein-Stimmen)

89,07 %

 

 

 

Auf den Bewerber Herrn Helfmann, Carsten sind mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen entfallen.

Er ist damit zum Bürgermeister der Gemeinde Eppertshausen gewählt.

Einspruch gegen die Gültigkeit der Bürgermeisterwahl

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann jeder Wahlberechtigte des Wahlkreises Einspruch erheben.

Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung eigener Rechte geltend macht, ist nur zulässig, wenn ihn eins vom Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte unterstützen; bei mehr als 10.000 Wahlberechtigten müssen mindestens 100 Wahlberechtigte den Einspruch unterstützen.

Gegen die Gültigkeit der Wahl kann auch jeder Bewerber, der an der Wahl teilgenommen hat, oder der Bewerber eines zurückgewie­senen Wahlvorschlags, nach Maßgabe des § 25 Hessisches Kommunalwahlgesetz KWG Einspruch erheben (§ 49 KWG).

Der Einspruch ist binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen, von dem Tag der Bekanntmachung des Ergebnisses der oben genannten Wahl ab, schriftlich oder zur Niederschrift bei dem besonderen Wahlleiter der Gemeinde Eppertshausen,

Fachbereich V,

Franz-Gruber-Platz 14,

64859 Eppertshausen

einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchs­gründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Eppertshausen, den 02.11.2020

Herr Murmann besonderer Wahlleiter

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Franz-Gruber-Platz 14
64859 Eppertshausen

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