Mitteilungen der Verwaltung am 02.02.2021
Alters- und Ehejubilare:
Am 04.02.21
Herrn Halit Arslan
Nieder-Röder Straße 16
77 Jahre
Am 07.02.21
Frau Maria Wannemacher
Berliner Straße 26
70 Jahre
Fundbüro:
Beim Fundbüro wurde ein Kinderschirm abgegeben.
Ehrenamtliche Wahlhelferinnen und Wahlhelfer für die Kommunalwahl am 14. März 2021 gesucht!
Eine Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürgerinnen und Bürger am politischen Geschehen.
Die Abwicklung einer Wahl ist jedoch nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher Kräfte möglich. In Eppertshausen werden für die drei allgemeinen Wahlbezirke und zwei Briefwahlbezirke 45 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt.
Wer kann ehrenamtlich in einem Wahlvorstand mitarbeiten?
Sie müssen für die Kommunalwahl wahlberechtigt sein.
Welche Aufgaben haben die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer?
Sie überwachen die Wahlhandlung in den Wahllokalen (ab 8.00 Uhr) und nach Schließung der Wahllokale (18.00 Uhr) stellen sie das Wahlergebnis des Wahlbezirks fest.
Wie lange muss ich helfen?
Jeder der vier Wahlvorstände wird mit bis zu 9 Personen besetzt, sie arbeiten im Schichtdienst (Vor- und Nachmittagsschicht). Zur Ergebnisermittlung ab 18.00 Uhr muss der gesamte Wahlvorstand anwesend sein.
Wie kann ich mich melden?
Bürgerinnen und Bürger, die an der Übernahme dieser ehrenamtlichen Tätigkeit interessiert sind, wenden sich bitte an unser Wahlamt, Rathaus in Eppertshausen, telefonisch unter der Nummer 300950 oder 300951 oder per Mail an wahlen@eppertshausen.de.
Öffentliche Bekanntmachung
Festsetzung der Grundsteuer
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Eppertshausen hat in ihrer Sitzung am 26.01.2021 die Hebesätze der Grundsteuer A auf 0 v. H. und der Grundsteuer B auf 365 v. h. für das Kalenderjahr 2021 festgesetzt. Gegenüber dem Kalenderjahr 2020 ist damit keine Änderung eingetreten, sodass auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2021 verzichtet wird.
Für alle diejenigen Grundstücke, deren Bemessungsgrundlage (Messbeträge) sich seit der letzten Bescheiderteilung nicht geändert haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gem. § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 in der zuletzt für das Kalenderjahr 2020 veranlagten Höhe festgesetzt.
Die Grundsteuer wird mit dem in den zuletzt erteilten Grundstücksabgabenbescheiden festgesetzten Vierteljahresbeträgen jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November 2021 fällig. Für Steuerpflichtige, die auf eigenen Antrag die Grundsteuer in einem Jahresbetrag entrichten (§ 28 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes), wird die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2021 in einem Betrag am 1. Juli 2021 fällig. Wurden bis zu dieser Bekanntmachung bereits Grundsteuerbescheide für das Kalenderjahr 2021 erteilt, so sind die darin festgesetzten Beträge zu entrichten.
Sollten die Grundsteuerhebesätze geändert werden oder ändern sich die Besteuerungsgrundlagen (Messbeträge), werden gem. § 27 Abs. 2 des Grundsteuergesetzes Änderungsbescheide erteilt.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dem Tage der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift beim Gemeindevorstand der Gemeinde Eppertshausen, Franz-Gruber-Platz 14, 64859 Eppertshausen Widerspruch erhoben werden.
Hinweis:
Die Einlegung des Widerspruchs bzw. die Erhebung der Anfechtungsklage haben keine aufschiebende Wirkung (§ 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung, VwGO). Die festgesetzte Steuer ist daher auch dann zunächst zu entrichten, wenn Sie von der Möglichkeit Gebrauch gemacht haben, Widerspruch einzulegen.
Gemeindeverwaltung
Franz-Gruber-Platz 14
64859 Eppertshausen
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Montagabend
16:00 - 18:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
Cookie | Typ | Dauer | Beschreibung |
---|---|---|---|
cookielawinfo-checkbox-necessary | 1 year | Dieser Cookie wird vom GDPR Cookie Consent Plugin gesetzt und dient dazu, die Zustimmung des Nutzers zu den Cookies der Kategorie "Notwendig" zu erfassen. | |
viewed_cookie_policy | 1 year | Das Cookie wird vom GDPR Cookie Consent Plugin gesetzt, um zu speichern, ob der Nutzer der Verwendung von Cookies zugestimmt hat oder nicht. Es speichert keine persönlichen Daten. |