Mitteilung des Bürgermeisters am 25.04.2017
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die Straßenreinigungspflicht hin. Nach geltender Satzung ist jeder Grundstückseigentümer/Anlieger zur Reinigung der öffentlichen Verkehrsfläche vor seinem Anwesen verpflichtet.
Es handelt sich hierbei im Einzelnen um die Reinigungspflicht:
Der Eppertshäuser Schnullerbaum
Hiermit wurde eine tolle Idee umgesetzt. Der Baum wurde als sogenannten „Schnullerbaum“ für die Kinder eingerichtet. Die Kinder können sich von ihrem Lieblingsschnuller verabschieden und jederzeit wieder besuchen. Somit soll das entwöhnen an den Schnuller vereinfacht werden. Die Einweihung des Schnullerbaumes fand im November 2014 mit den Kindern beider Kindertagesstätten statt.Leider werden immer wieder Schnuller von diesem Baum entwendet. Dies geschieht wahrscheinlich aus Unwissenheit über den Nutzen dieses Baumes und Brauches. Seit dieser Zeit wurden schon viele Schnuller am Baum befestigt. Die Idee des Schnullerbaums stammt ursprünglich aus Dänemark. Der älteste bekannte Schnullerbaum steht seit den 1920er-Jahren auf der dänischen Insel Thurø. Dank der Unterstützung des Eppertshäuser Bürgers Klaus Schmid wurde am Spielplatz „Auf der Bayerswiese“, am Fahrradweg ins Failisch ein Walnussbaum eingepflanzt. Durch ihrer Mithilfe bei der Reinigung der öffentlichen Verkehrsfläche vor ihrem Anwesen tragen Sie nicht nur der Verkehrssicherheit und einem ordentlichen Ortsbild bei. Sie helfen auch bei der Instandhaltung der öffentlichen Verkehrsflächen. So können die Kosten für jeden einzelnen Bürger überschaubar bleiben.
Ihr
Carsten Helfmann
-Bürgermeister-
Gemeindeverwaltung
Franz-Gruber-Platz 14
64859 Eppertshausen
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Montagabend
16:00 - 18:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
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