DER GEMEINDEVORSTAND DER GEMEINDE EPPERTSHAUSEN
-ALS UMLEGUNSSTELLE-
B E K A N N T M A C H U N G
Umlegung „Am Abteiwald“
hier: 1. Vorwegnahme der Entscheidung nach § 76 BauGB
In der Umlegung für das o. a. Gebiet wird nach § 71 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 27. August 1997 in Neufassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) bekannt gemacht, dass der Umlegungsplan (1. Vorwegnahme der Entscheidung nach § 76 BauGB) vom 12.04.2017 am 29.05.2017 unanfechtbar geworden ist.
Die Vorwegnahme betrifft die Ordnungsnummern 1-14
Mit dem Zeitpunkt dieser Bekanntmachung wird der bisherige Rechtszustand durch den in dem Umlegungsplan (1.Vorwegnahme) vorgesehenen neuen Rechtszustand ersetzt. Die neuen Eigentümer werden hiermit in den Besitz der zugeteilten Grundstücke eingewiesen. Die Geldleistungen sind fällig.
Belehrung über den Rechtsbehelf
Gegen die Bekanntmachung des Zeitpunktes der Unanfechtbarkeit ist der Widerspruch zulässig. Er ist innerhalb eines Monats seit der Bekanntgabe beim Gemeindevorstand der Gemeinde Eppertshausen als Umlegungsstelle
Franz-Gruber-Platz 14
64859 Eppertshausen
schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Eppertshausen, den 30.05.2017
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Carsten Helfmann, Bürgermeister
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Standesamt Trauung:
Am 23.05.2017
Herr Zolika Barasevic und Frau Vanessa Barasevic, geb. Stock
beide wohnhaft Eppertshausen, Im Niederfeld 14.
Ferienfreizeit 2017 Melden Sie ihr Kind noch bis zum 08.06.2017 im Rathaus an.
Die Programmhefte sind in der Stephan-Gruber-Schule verteilt worden oder liegen im Rathaus aus.
Ferienfreizeit 2017 – Helfer gesucht
Die Anschreiben an die Helfer/innen der diesjährigen Ferienfreizeit sind am Dienstag raus gegangen. Falls Sie kein Schreiben erhalten haben, aber gerne die Ferienfreizeit als Helfer/in unterstützen wollen, dann melden Sie sich gerne bei uns. Stephanie Groh, Tel 3009-56 oder Melanie Hartig 3009-52.
Gemeindeverwaltung
Franz-Gruber-Platz 14
64859 Eppertshausen
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Montagabend
16:00 - 18:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
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