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15.
Januar 2025

Mitteilung der Verwaltung am 14.01.2025

GEMEINDE EPPERTSHAUSEN
HAUPT- UND FINANZAUSSCHUSS
09.01.2025

B E K A N N T M A C H U N G

zur 27. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses

am Mittwoch, 22.01.2025, 20:00 Uhr,

in den Sitzungssaal des Rathauses der Gemeinde Eppertshausen, Franz-Gruber-Platz 14, 64859 Eppertshausen

Tagesordnung:

Öffentliche Sitzung

Nr. TOP Vorl.-Nr.
1. Mitteilung der Verwaltung
2. 0001-001 Verwaltungssteuerung
hier: Bericht 2. Halbjahr/2024 zur Umsetzung Onlinezugangsgesetz
und hess. eGovernment-Gesetz
3. 2001-010: Finanzverwaltung und Controlling
hier: Vorlage
a) des Investitionsprogrammes 2024-2028
b) der Haushaltssatzung 2025
4. 0001-001 Verwaltungssteuerung
hier: Versetzung in den Ruhestand
5. 2001-011 Finanzverwaltung und Controlling
hier: Beteiligungsmanagement
Erteilung von Weisungen gem. § 15 Abs. 4 KGG an den Vertreter der Gemeinde Eppertshausen in der Verbandsversammlung des Sparkassenzweckverbandes Dieburg betreffend die Aufnahme der Wissenschaftsstadt Darmstadt als weiteres Mitglied und letztlich die Vereinigung der Sparkasse Dieburg mit der benachbarten Stadt- und Kreis-Sparkasse Darmstadt; Beschlussfassung über eine Anschlussvereinbarung betreffend die Zerlegung des Gewerbesteuermessbetrages der vereinigten Sparkasse
6. 5006-001 Statistik und Wahlen
5006-08 Bürgermeisterwahl
hier: Festlegung eines Wahltages
7. Verschiedenes

Eppertshausen, 09.01.2025

Michael Crößmann

– Ausschussvorsitzender –


Frühlingsflohmarkt der Jugendpflege

Ab sofort kann ein Standplatz gebucht werden. Einen Tisch und Stuhl stellen wir zur Verfügung, ein Kleiderständer, kann mitgebracht werden. Termin ist Sonntag 27.04.2025

von 12:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Aufbau ist ab 11 Uhr.

Gebühr beträgt pro Tisch 5,–€ sowie einen Kuchen oder 12 Muffins oder 10 Brezeln.

Veranstaltungsort ist unsere Bürgerhalle (klimatisiert), Waldstraße 19, 64859 Eppertshausen.

Die Gebühr muss vor der Veranstaltung, bis 11.4.2025 bar bezahlt werden zu den Öffnungszeiten des JUZ, montags, mittwochs, freitags von 16:00 Uhr bis 19:00 Uhr oder nach Absprache. Nach Anmeldung erhalten Sie weitere Informationen.

Der Erlös des Flohmarktes kommt komplett der Jugendpflege zu Gute.

Fragen unter 06071-3009-43 oder Jugendpflege@eppertshausen.de

Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung!


Bundestagswahl am 23. Februar 2025:

Die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl des 21. Deutschen Bundestags am Sonntag, 23. Februar 2025, werden bis spätestens Samstag, 1. Februar 2025, an alle Wahlberechtigten versandt.

Auf der Rückseite enthält die Wahlbenachrichtigung einen Vordruck für die Beantragung der Briefwahlunterlagen.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, also am 23. Februar 2007 oder früher geboren und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer bis zum 1. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, wird gebeten, sich bis spätestens Freitag, 7. Februar 2025, mit dem Wahlamt in Verbindung  zu setzen (Tel.: 06071-3009 50, -51, -52, -53).

Aufgrund der verkürzten Fristen der vorgezogenen Wahl beträgt die Briefwahlzeit nur knapp zwei Wochen vor dem Wahltag. Deswegen wird empfohlen am Wahltag ins Wahllokal zu gehen und an der Wahlurne ihre Stimme abzugeben.

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen möchten, werden gebeten, folgendes zu beachten:

Briefwahlunterlagen können postalisch, per E-Mail oder online beantragt werden. Bitten beachten Sie die Postlaufzeiten für den Empfang und den Versand der Briefwahlunterlagen.

Wahlbriefe können alternativ persönlich im Wahlamt zu den Öffnungszeiten des Rathauses (Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und Montagnachmittags von 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr) abgegeben oder in den Briefkasten am Rathaus, Franz-Gruber-Platz 14 in Eppertshausen eingeworfen werden.

Zusätzlich können Wahlberechtigte persönlich Wahlamt ohne vorherige Terminvereinbarung vorsprechen, Briefwahlunterlagen in Empfang nehmen und ihre Stimmen persönlich (durch Briefwahl) an Ort und Stelle abgeben. Neben der Wahlbenachrichtigung muss dafür ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.

Von der Möglichkeit zur Beantragung per Post, per E-Mail oder online wird spätestens ab Dienstag, 18. Februar 2025, abgeraten, da hier nicht sichergestellt werden kann, dass Briefwahlunterlagen dem Wahlamt pünktlich vor dem Wahltag auf dem Postweg zugehen. Die Aushändigung von Briefwahlunterlagen kann erst in der Kalenderwoche 6 (ab dem 03.02.2025) beginnen, sobald der Gemeinde alle nötigen Briefwahlunterlagen vorliegen.


Bebauungsplan „Abteistraße 17“

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)

Beteiligung der Öffentlichkeit, Unterrichtung und Erörterung gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit der nachfolgende Aufstellungsbeschluss, den die Gemeindevertretung am 24.09.2024 gefasst hat, bekanntgemacht.

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) den Bebauungsplan „Abteistraße 17“ aufzustellen. Diesem Aufstellungsbeschluss liegt der Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes vom 26.06.2024 zu Grunde. Der beabsichtigte Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Abteistraße 17“ und wird in seinem Geltungsbereich den vorhandenen Bebauungsplan Kreuzbruch – Niederfeld von 1975 ersetzen. Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke Gemarkung Eppertshausen,
Flur 2 Nr. 897/6, 897/11 und 897/12.

Beabsichtigte Planung:

Es sollen die Voraussetzungen für eine innerörtliche verdichtete Wohnbebauung geschaffen werden. Der Bebauungsplan dient der Innenentwicklung und wird im beschleunigten Verfahren nach § 13 a des Baugesetzbuches (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

Zum Zwecke der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird ein Entwurf des Bebauungsplans und die Begründung

in der Zeit vom 27.01.2025 bis einschließlich 28.02.2025

im Rathaus der Gemeinde Eppertshausen, Franz-Gruber-Platz 14, Zimmer 9, während der allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme bereitgehalten:

montags
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
dienstags, mittwochs und donnerstags
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
freitags
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Die Bediensteten des Bauamtes sind bereit, notwendige Informationen zu geben und stehen zu einer Erörterung zur Verfügung.

Die Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Eppertshausen unter https://www.eppertshausen.de/gewerbe-bauen/bauleitplanung abgerufen werden und stehen unter dem zentralen Internetportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de zur Verfügung.

Stellungnahmen zu den Planentwürfen können während der oben genannten Auslegungsfrist schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Eppertshausen abgegeben werden oder bei der Gemeindeverwaltung zur Niederschrift abgegeben werden. Die Stellungnahmen können auch auf elektronischem Weg an die E-Mail-Adresse bauamt@eppertshausen.de übermittelt werden.

Die fristgerecht abgegebenen Stellungnahmen werden geprüft und der Gemeindevertretung zur Entscheidung vorgelegt. Das Ergebnis wird mitgeteilt. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die oben genannten Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben (§ 4 a Abs. 5 BauGB).

Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren

Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) im Rahmen der kommunalen Planungshoheit. Im Rahmen dieser Verfahren sind die Auswirkungen der Planung zu ermitteln sowie die durch die Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange zu erheben und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Im Bauleitplanverfahren erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen erforderlich ist.

Zudem werden die persönlichen Daten derjenigen erfasst, die im Planverfahren eine Stellungnahme abgeben. Im Rahmen der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen wird der Öffentlichkeit zum einen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der jeweiligen Planungen, zum anderen Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gegeben. Die Erhebung erfolgt unter anderem durch den Gemeindevorstand oder im Auftrag des Gemeindevorstandes durch Dritte, durch eingehende Stellungnahme der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 bis 4c des Baugesetzbuches (BauGB).

Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, werden die darin gemachten Angaben (sog. aufgedrängte Daten) sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse und ggf. bodenrechtlich relevante Daten (z. B. Grundstück, Flurstücksbezeichnung, Eigentumsverhältnisse) gespeichert. Die persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Außerdem werden die Daten nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren (§ 3 Abs. 2 Satz 4 2. Halbsatz BauGB). Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Es werden auch Daten von Planungsbetroffenen erhoben, deren Beteiligung zur Ermittlung von öffentlichen oder privaten Belangen von Amts wegen erforderlich ist.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Verbindung mit § 7 des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • die Gemeindevertretung zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB;
  • einen Dritten, der auf Grundlage von § 4b BauGB zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB übertragen bekommen hat (z.B. Planungsbüros);
  • andere Ämter oder Fachbereiche innerhalb der Kommunalverwaltung, wenn diese als zuständige Fachstelle zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen oder in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind;
  • andere Behörden oder Fachstellen außerhalb der Kommunalverwaltung, wenn diese zuständigkeitshalber zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen;
  • höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln;
  • Gerichte im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidenzprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Eppertshausen, den 09.01.2025

Stephan Brockmann, 1. Beigeordneter