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13.
Dezember 2024

Mitteilung der Verwaltung am 12.12.2024

Sterbefälle:

Herr Helmut Joseph Schledt
verstorben am 03.12.2024 in Eppertshausen
91 Jahre alt
zul. wohnhaft: Im Müllersgrund 9, 64859 Eppertshausen

Das Rathaus der Gemeinde Eppertshausen
bleibt zum Jahreswechsel 2024/2025 geschlossen

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

wir möchten darauf hinweisen, dass die Gemeindeverwaltung am 23.12.2024 von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet ist.

Zwischen den Jahren, am 27.12. und 30.12.2024, bleibt das Rathaus geschlossen.

Das Wahlamt ist jedoch am 27.12.2024 und 30.12.2024 in der Zeit von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr für ausschließlich unaufschiebbare dringende Wahlangelegenheiten besetzt.

Ab Donnerstag, 2. Januar 2025 ist die Verwaltung wie gewohnt erreichbar.

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig über unsere Webseite www.eppertshausen.de einen Termin. Überprüfen Sie bitte rechtzeitig die Gültigkeit ihrer Reisedokumente, denn zwischen den Jahren besteht keine Möglichkeit auf Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses.

Die Gemeinde Eppertshausen wünscht allen Einwohnerinnen und Einwohner
eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

 

Abholung der Weihnachtsbäume

Die Weihnachtsbäume werden ab dem 07.01.2025 abgeholt. Bitte legen Sie den Baum an diesem Tag abgeschmückt bereit.

Elektroschrott:

Die letzte Elektroschrottannahme in diesem Jahr ist am 20.12.2024. Die erste Elektroschrottannahme im neuen Jahr ist am 03.01.2025.

 

Flächennutzungsplan, 2. Änderung;

Bebauungsplan „KITA Forsthaus“

 

hier:      Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) wird hiermit der nachfolgende Aufstellungsbeschluss, den die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 15.05.2023 gefasst hat, bekannt gemacht.

„Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) die Aufstellung eines Bebauungsplanes sowie eine teilbereichsbezogene Änderung des Flächennutzungsplanes.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „KITA Forsthaus“.

Die teilbereichsbezogene Änderung des Flächennutzungsplanes erhält die Bezeichnung „Flächennutzungsplan, 2. Änderung“.

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Gemarkung Eppertshausen Flur 8 Nr.  42/1 (tlw.) und liegt südlich der Babenhäuser Straße, westlich des Gewerbegebietes „Im weißen Holz“ und umfasst den Bereich des ehemaligen Forsthauses.

Die genaue Abgrenzung des Plangebietes des Bebauungsplanes kann der nachfolgenden Karte entnommen werden.

Datengrundlage:   Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation

Die Gemeindevertretung beschließt gemäß § 2 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) gleichzeitig mit der Aufstellung eines Bebauungsplanes den gültigen Flächennutzungsplan für diesen Bereich teilbereichsbezogen zu ändern.

Sollten sich bei der Planung Abweichungen an dem vorstehend beschriebenen

Geltungsbereich als sinnvoll erweisen, so wird der Gemeindevorstand ermächtigt, der Gemeindevertretung einen geänderten Geltungsbereich im Rahmen der Beschlussfassung über die Veröffentlichung im Internet / die öffentliche Auslegung vorzulegen.

Beabsichtigte Planung:

Es sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um in

Eppertshausen eine Kindertagesstätte und ein Regenrückhaltebecken errichten zu können.

Eppertshausen, den 05.12.2024

Carsten Helfmann, Bürgermeister

 

 

Flächennutzungsplan, 2. Änderung

hier:      Beteiligung der Öffentlichkeit, Unterrichtung und Erörterung   

gemäß § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuchs

Die Gemeindevertretung hat am 15.05.2023 die Aufstellung der teilbereichsbezogenen

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung soll zu der Planung durchgeführt werden.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt südlich der Babenhäuser Straße, westlich des Gewerbegebietes „Im weißen Holz“ und umfasst den Bereich des ehemaligen Forsthauses.

Beabsichtigte Planung:

Durch die Aufstellung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen auf dieser

Ebene die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Kindertagesstätte und eines Regenrückhaltebeckens geschaffen werden.

Zum Zwecke der Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, gegebenenfalls sich wesentlich unterscheidende Lösungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung wird ein Entwurf in der Zeit:

vom 13.01.2025 bis einschließlich 14.02.2025

im Rathaus der Gemeinde Eppertshausen, Franz-Gruber-Platz 14, Zim­mer Nr. 9, während der folgenden allgemeinen Dienststunden zur Einsichtnahme bereitgehalten:

montags

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

dienstags, mittwochs und donnerstags

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

freitags

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Die Bediensteten des Bauamtes sind bereit, notwendige Informationen zu geben und stehen zu einer Erörterung zur Verfügung.

Die Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 1 BauGB auszulegenden Unterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Eppertshausen unter https://www.eppertshausen.de/gewerbe-bauen/bauleitplanung abgerufen werden.

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Eppertshausen abgegeben werden oder bei der Gemeindeverwaltung zur Niederschrift gegeben werden. Es besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen auch elektronisch unter folgender E-Mail-Adresse abzugeben:  bauamt@eppertshausen.de

Datenschutzhinweise zur Öffentlichkeitsbeteiligung im Bauleitplanverfahren

Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt zur Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) im Rahmen der kommunalen Planungshoheit. Im Rahmen dieser Verfahren sind die Auswirkungen der Planung zu ermitteln sowie die durch die Planung betroffenen öffentlichen und privaten Belange zu erheben und gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen. Im Bauleitplanverfahren erfolgt eine Erhebung personenbezogener Daten, soweit dies zur Ermittlung der abwägungsrelevanten Belange und zur Beteiligung von Planungsbetroffenen erforderlich ist.

Zudem werden die persönlichen Daten derjenigen erfasst, die im Planverfahren eine Stellungnahme abgeben. Im Rahmen der Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung von Bauleitplänen wird der Öffentlichkeit zum einen Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der jeweiligen Planungen, zum anderen Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Entwürfen der Bauleitpläne, der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gegeben. Die Erhebung erfolgt unter anderem durch den Gemeindevorstand oder im Auftrag des Gemeindevorstandes durch Dritte, durch eingehende Stellungnahme der Öffentlichkeit und der Behörden im Rahmen der gesetzlich geforderten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung nach §§ 3 bis 4c des Baugesetzbuches (BauGB).

Wenn Sie sich zur Abgabe einer Stellungnahme entschließen, werden die darin gemachten Angaben (sog. aufgedrängte Daten) sowie Ihre persönlichen Daten mit vollständigem Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mailadresse und ggf. bodenrechtlich relevante Daten (z. B. Grundstück, Flurstücksbezeichnung, Eigentumsverhältnisse) gespeichert. Die persönlichen Angaben werden benötigt, um den Umfang Ihrer Betroffenheit oder Ihr sonstiges Interesse hinsichtlich des Bauleitplanverfahrens beurteilen zu können. Außerdem werden die Daten nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens verwendet, um Sie über das Ergebnis der Prüfung und dessen Berücksichtigung zu informieren (§ 3 Abs. 2 Satz 4 2. Halbsatz BauGB). Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Es werden auch Daten von Planungsbetroffenen erhoben, deren Beteiligung zur Ermittlung von öffentlichen oder privaten Belangen von Amts wegen erforderlich ist.

Die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer öffentlichen Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 e) DSGVO in Verbindung mit § 7 des Hessischen Datenschutzgesetzes (HDSG) sowie dem anzuwendenden Fachgesetz (BauGB).

Ihre personenbezogenen Daten werden weitergegeben an:

  • die Gemeindevertretung zur Abwägung der öffentlichen und privaten Belange nach § 1 Abs. 7 BauGB;
  • einen Dritten, der auf Grundlage von § 4b BauGB zur Beschleunigung des Bauleitplanverfahrens die Vorbereitung und Durchführung von Verfahrensschritten nach den §§ 2a bis 4a BauGB übertragen bekommen hat (z.B. Planungsbüros);
  • andere Ämter oder Fachbereiche innerhalb der Kommunalverwaltung, wenn diese als zuständige Fachstelle zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen oder in den Bearbeitungsprozess einbezogen sind;
  • andere Behörden oder Fachstellen außerhalb der Kommunalverwaltung, wenn diese zuständigkeitshalber zu den von Ihnen vorgebrachten Argumenten eine fachliche Stellungnahme abgeben müssen;
  • höhere Verwaltungsbehörden zur Prüfung von Rechtsmängeln;
  • Gerichte im Rahmen einer gerichtlichen Überprüfung der Wirksamkeit von Bauleitplänen.

Die Gewährleistung eines Rechtsschutzes im Rahmen einer gerichtlichen Prüfung erfordert die dauerhafte Speicherung personenbezogener Daten. Denn auch nach Ablauf der Fristen für die Erhebung einer Normenkontrollklage kann ein Bauleitplan Gegenstand einer gerichtlichen Inzidenzprüfung sein. Sonstige Unterlagen werden so lange gespeichert, wie dies unter Beachtung gesetzlicher Aufbewahrungsfristen bzw. für die Aufgabenerfüllung erforderlich ist.

Eppertshausen, den 05.12.2024

Carsten Helfmann

(Bürgermeister)