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08.
Oktober 2024

Mitteilung der Verwaltung am 08.10.2024

Bekanntmachung

Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das

Personalmanagement der Bundeswehr

Sie haben gemäß § 36 Absatz 2 Satz 1 BMG das Recht, der Datenübermittlung nach § 58c

Absatz 1 des Soldatengesetzes widersprechen zu können. Dies gilt nur bei der Anmeldung

von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet

haben. Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im

Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie

hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die

Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund §

58c Absatz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen

mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:

  1. Familienname
  2. Vornamen
  3. gegenwärtige Anschrift.

Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der

Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu

seinem Widerruf.

Sie können diese Übermittlungssperre online über unsere Homepage: www.eppertshausen.de beantragen.

Eppertshausen, den 01.10.2024

Einwohnermeldeamt Eppertshausen