Mitteilung der Verwaltung am 08.10.2024
Bekanntmachung
Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das
Personalmanagement der Bundeswehr
Sie haben gemäß § 36 Absatz 2 Satz 1 BMG das Recht, der Datenübermittlung nach § 58c
Absatz 1 des Soldatengesetzes widersprechen zu können. Dies gilt nur bei der Anmeldung
von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet
haben. Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im
Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie
hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die
Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund §
58c Absatz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen
mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden:
- Familienname
- Vornamen
- gegenwärtige Anschrift.
Bei einem Widerspruch werden die Daten nicht übermittelt. Der Widerspruch ist bei der
Meldebehörde der alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung einzulegen. Er gilt bis zu
seinem Widerruf.
Sie können diese Übermittlungssperre online über unsere Homepage: www.eppertshausen.de beantragen.
Eppertshausen, den 01.10.2024
Einwohnermeldeamt Eppertshausen