Mitteilung der Verwaltung am 03.12.24
Das Rathaus der Gemeinde Eppertshausen
bleibt zum Jahreswechsel 2024/2025 geschlossen
Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
wir möchten darauf hinweisen, dass die Gemeindeverwaltung am 23.12.2024 von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet ist.
Zwischen den Jahren, am 27.12. und 30.12.2024, bleibt das Rathaus geschlossen.
Ab Donnerstag, 2. Januar 2025 ist die Verwaltung wie gewohnt erreichbar.
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig über unsere Webseite www.eppertshausen.de einen Termin für planbare Angelegenheiten außerhalb der Schließzeit. Überprüfen Sie bitte rechtzeitig die Gültigkeit ihrer Reisedokumente, denn zwischen den Jahren besteht keine Möglichkeit auf Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses.
Die Gemeinde Eppertshausen wünscht allen Einwohnerinnen und Einwohner
eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr.
GEMEINDE EPPERTSHAUSEN DIE GEMEINDEVERTRETUNG |
28.11.2024 |
B E K A N N T M A C H U N G
zur 28. Sitzung der Gemeindevertretung
am Mittwoch, 11.12.2024, 20:00 Uhr,
in den Kleinen Saal der Bürgerhalle, Waldstraße 19, 64859 Eppertshausen
Tagesordnung:
Öffentlicher Teil
Nr. | TOP | Vorl.-Nr. |
294. | Mitteilungen der Verwaltung |
295. | Anfragen der Gemeindevertreter / Gemeindevertreterinnen |
296. | Bericht aus den Zweckverbänden |
297. | 2001-010: Finanzverwaltung und Controlling hier: Vorlage Des Investitionsprogrammes 2024 – 2028 Der Haushaltssatzung 2025 |
298. | 2001-010 Finanzen und Controlling hier: Quartalsbericht III/2024 |
299. | 3006-010 Gemeindestraßen, Wege und Plätze Gehwegsanierung nach Glasfaserausbau Hier: Beschlussfassung zur Auftragsvergabe für den 3. Bauabschnitt |
300. | 4004-001 Tageseinrichtungen für Kinder allgemein Hier: Änderung der Gebührensatzung / Anpassung der Verpflegungsentgelte zum 1.2.2025 |
301. | 4004-001 Tageseinrichtungen für Kinder allgemein Hier: Änderung der Gebührensatzung / Anpassung der Betreuungsgebühren zum 1.8.2025 |
302. | 3006-010 Gemeindestraßen, Wege und Plätze Antrag der CDU-Fraktion Einrichtung von Fahrradstraßen hier: Schulstraße, Friedhofstraße und Bahnhofstraße |
303. | 5001-001 Öffentliche Sicherheit und Ordnung Antrag der CDU-Fraktion hier: Einführung Projekt Kompass in der Gemeinde Eppertshausen |
304. | 5004-001 Brandschutz Antrag der CDU-Fraktion hier: Anschaffung von Defibrillatoren im Ortsgebiet |
Im Anschluss an die Sitzung der Gemeindevertretung findet eine Bürgerfragestunde statt.
Eppertshausen, 28.11.2024
Ewald-Gillner
– Vorsitzender der Gemeindevertretung-
Satzung über die Festsetzung der Steuersätze
für die Grund- und Gewerbesteuer
-Hebesatzsatzung-
Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27.03.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eppertshausen am 14.11.2024 die folgende Satzung beschlossen:
§ 1
Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 0 v.H.
b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 400 v.H.
2. für die Gewerbesteuer 380 v.H.
§ 2
Die Hebesätze nach § 1 gelten für das Haushaltsjahr 2025.
§ 3
Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Eppertshausen, den 14.11.2024
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Eppertshausen
Carsten Helfmann
Bürgermeister