Skip to main content
02.
Dezember 2024

Mitteilung der Verwaltung am 03.12.24

Das Rathaus der Gemeinde Eppertshausen
bleibt zum Jahreswechsel 2024/2025 geschlossen

Liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

wir möchten darauf hinweisen, dass die Gemeindeverwaltung am 23.12.2024 von 08:00 Uhr – 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr geöffnet ist.

Zwischen den Jahren, am 27.12. und 30.12.2024, bleibt das Rathaus geschlossen.

Ab Donnerstag, 2. Januar 2025 ist die Verwaltung wie gewohnt erreichbar.

Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig über unsere Webseite www.eppertshausen.de einen Termin für planbare Angelegenheiten außerhalb der Schließzeit. Überprüfen Sie bitte rechtzeitig die Gültigkeit ihrer Reisedokumente, denn zwischen den Jahren besteht keine Möglichkeit auf Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses.

Die Gemeinde Eppertshausen wünscht allen Einwohnerinnen und Einwohner
eine schöne Weihnachtszeit und einen guten Rutsch ins neue Jahr.

  

GEMEINDE EPPERTSHAUSEN
DIE GEMEINDEVERTRETUNG

28.11.2024

 B E K A N N T M A C H U N G

zur 28. Sitzung der Gemeindevertretung

am Mittwoch, 11.12.2024, 20:00 Uhr,

in den Kleinen Saal der Bürgerhalle, Waldstraße 19, 64859 Eppertshausen

Tagesordnung:

Öffentlicher Teil

Nr. TOP Vorl.-Nr.
294. Mitteilungen der Verwaltung
295. Anfragen der Gemeindevertreter / Gemeindevertreterinnen
296. Bericht aus den Zweckverbänden
297. 2001-010: Finanzverwaltung und Controlling
hier:      Vorlage
Des Investitionsprogrammes 2024 – 2028
Der Haushaltssatzung 2025      
298. 2001-010 Finanzen und Controlling
hier: Quartalsbericht III/2024
299. 3006-010 Gemeindestraßen, Wege und Plätze
Gehwegsanierung nach Glasfaserausbau
Hier: Beschlussfassung zur Auftragsvergabe für den 3. Bauabschnitt
300. 4004-001 Tageseinrichtungen für Kinder allgemein
Hier: Änderung der Gebührensatzung / Anpassung der Verpflegungsentgelte zum 1.2.2025
301. 4004-001 Tageseinrichtungen für Kinder allgemein
Hier: Änderung der Gebührensatzung / Anpassung der Betreuungsgebühren zum 1.8.2025
302. 3006-010 Gemeindestraßen, Wege und Plätze
Antrag der CDU-Fraktion
Einrichtung von Fahrradstraßen
hier: Schulstraße, Friedhofstraße und Bahnhofstraße
303. 5001-001 Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Antrag der CDU-Fraktion
hier: Einführung Projekt Kompass in der Gemeinde Eppertshausen
304. 5004-001 Brandschutz
Antrag der CDU-Fraktion
hier: Anschaffung von Defibrillatoren im Ortsgebiet

Im Anschluss an die Sitzung der Gemeindevertretung findet eine Bürgerfragestunde statt.

Eppertshausen, 28.11.2024

Ewald-Gillner

– Vorsitzender der Gemeindevertretung-


Satzung über die Festsetzung der Steuersätze
für die Grund- und Gewerbesteuer
-Hebesatzsatzung-

Aufgrund der §§ 5 und 51 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90, 93), des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 07.08.1973 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 21 des Gesetzes vom 16.12.2022 (BGBl. I S. 2294) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) i. d. F. der Bekanntmachung vom 15.10.2002 (BGBl. I S. 4167), zuletzt geändert durch Artikel 19 des Gesetzes vom 27.03.2024 (BGBl. 2024 I Nr. 108) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Eppertshausen am 14.11.2024 die folgende Satzung beschlossen:

§ 1

Die Hebesätze für die Grundsteuer und für die Gewerbesteuer werden wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) 0 v.H.

b) für die Grundstücke
(Grundsteuer B) 400 v.H.

2. für die Gewerbesteuer 380 v.H.

§ 2

Die Hebesätze nach § 1 gelten für das Haushaltsjahr 2025.

§ 3

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Eppertshausen, den 14.11.2024

Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Eppertshausen

Carsten Helfmann
Bürgermeister