07.
Juli 2020

Mitteilung der Friedhofsverwaltung vom 02.07.2020

Pflege und Unterhaltung von Grabstätten nach § 36 der Friedhofsordnung

Bei den nachfolgend aufgeführten Grabstätten ist eine Pflege der Bepflanzungen erforderlich. Die Nutzungsberechtigten werden aufgefordert, die Grabstätten bis zum 31.08.2020 nach den Vorschriften des § 36 der Friedhofsordnung fachgerecht zu pflegen und instand zu halten. Wird der Aufforderung der Friedhofsverwaltung bis zum vorgenannten Datum nicht nachgekommen, werden die Grabstätten nach § 35 der Friedhofsordnung auf Kosten der Nutzungsberechtigten eingeebnet.

Alter Friedhof:

AFT rechts          Reihe 18                              Nr. 6      Früh, Gerta und Willy

AFT rechts          Reihe 2                                Nr. 14    Högel, Margarete und Peter

AFT rechts          Reihe 1                                Nr. 14    Röder, Margareta und Johann

NFT rechts          Reihe 7                                Nr. 11    Pietruska, Siegrid

 

Beseitigung von Grabmalen und -einfassungen nach § 35 der Friedhofsordnung

Bei den nachfolgend aufgeführten Grabstätten ist die Nutzungszeit seit mehr als drei Monaten abgelaufen. Die Nutzungsberechtigten werden aufgefordert, die Grabmale und -einfassungen bis zum 31.08.2020 nach den Vorschriften des § 35 Abs. 3 der Friedhofsordnung vollständig zu räumen und das Grabfeld mit Mutterboden aufzufüllen

Alter Friedhof:

AFT rechts          Reihe 4                Nr. 10    Jantz, Franz und Klaus

                                                                              Müller, Josef und Margarete

Waldfriedhof:

Feld V                                                  Nr. 8      Weinert, Karl

Feld V                                                  Nr. 13    Klonczynski, Franz

 

Eppertshausen, den 02.07.2020

 

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