Bei den nachfolgend aufgeführten Grabstätten ist eine Pflege der Bepflanzungen erforderlich. Die Nutzungsberechtigten werden aufgefordert, die Grabstätten bis zum 31.08.2020 nach den Vorschriften des § 36 der Friedhofsordnung fachgerecht zu pflegen und instand zu halten. Wird der Aufforderung der Friedhofsverwaltung bis zum vorgenannten Datum nicht nachgekommen, werden die Grabstätten nach § 35 der Friedhofsordnung auf Kosten der Nutzungsberechtigten eingeebnet.
Alter Friedhof:
AFT rechts Reihe 18 Nr. 6 Früh, Gerta und Willy
AFT rechts Reihe 2 Nr. 14 Högel, Margarete und Peter
AFT rechts Reihe 1 Nr. 14 Röder, Margareta und Johann
NFT rechts Reihe 7 Nr. 11 Pietruska, Siegrid
Bei den nachfolgend aufgeführten Grabstätten ist die Nutzungszeit seit mehr als drei Monaten abgelaufen. Die Nutzungsberechtigten werden aufgefordert, die Grabmale und -einfassungen bis zum 31.08.2020 nach den Vorschriften des § 35 Abs. 3 der Friedhofsordnung vollständig zu räumen und das Grabfeld mit Mutterboden aufzufüllen
Alter Friedhof:
AFT rechts Reihe 4 Nr. 10 Jantz, Franz und Klaus
Müller, Josef und Margarete
Waldfriedhof:
Feld V Nr. 8 Weinert, Karl
Feld V Nr. 13 Klonczynski, Franz
Eppertshausen, den 02.07.2020
Gemeindeverwaltung
Franz-Gruber-Platz 14
64859 Eppertshausen
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Montagabend
16:00 - 18:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
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