03.
Januar 2023

Mitteilung der Verwaltung am 03.01.2023

Maskenpflicht in gemeindeeigenen Gebäuden und Einrichtungen entfällt

Aufgrund der zunehmenden Lockerungen in der Corona-Politik bundesweit entfällt für Besucherinnen und Besuchern des Rathauses und der Friedhöfe ab sofort die Maskenpflicht. Bei Bestattungen dürfen die Friedhofshallen wieder komplett ausgelastet werden.

Das Tragen einer medizinischen – oder FFP2-Maske in bestimmten Situationen in der Öffentlichkeit als einen Baustein, um die Übertragung von SARS-CoV-2 in der Bevölkerung zu reduzieren, wird dabei weiterhin empfohlen!

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