
Kanalschäden im Straßenraum
In letzter Zeit häufen sich die Straßenschäden im Gemeindegebiet. Die Schäden werden durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der kommunalen Bauverwaltung geprüft. Hierbei wird oft festgestellt, dass die Schadensursache auf die defekte Anschlussleitung der privaten Grundstücke zurück zu führen ist. Die Verwaltung möchte mit Nachdruck die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer darüber informieren, dass die Anschlussleitungen, nach § 2 der Entwässerungssatzung, Leitungen von der Sammelleitung bis zur Grenze der zu entsorgenden Grundstücke sind. Das bedeutet, dass die Anschlussleitung zwar in der öffentlichen Straßenfläche liegt, der Aufwand für die Herstellung, Erneuerung, Veränderung, Unterhaltung oder Beseitigung nach § 10 der Entwässerungssatzung von der Eigentümerin oder dem Eigentümer des betroffenen Grundstückes der Gemeinde in der tatsächlich entstandenen Höhe zu erstatten ist.
Wir empfehlen daher allen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern ihre jeweiligen Gebäudeversicherungen zu prüfen und ggf. zu aktualisieren. Ein Kanalschaden im öffentlichen Straßenraum verursacht erfahrungsgemäß mehrere Tausend Euro.
Die Entwässerungssatzung können Sie auf der Homepage der Gemeinde Eppertshausen unter www.eppertshausen.de bei Gemeinde & Bürgerservice – Satzungen der Gemeinde einsehen. Hier sind insbesondere die §§ 2, 3 und 10 der Entwässerungssatzung zu beachten.
Für Rückfragen wenden Sie sich gerne an unser Team der Bauverwaltung:
Fachbereichsleiter Jürgen Geist, Tel. 06071/3009-30 oder per Kontaktformular
Stellv. Fachbereichsleiterin Elke Liem, Tel. 06071/3009-31 oder per Kontaktformular
Stephan Brockmann, Erster Beigeordneter