Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Kommunalwahlen am 15. März 2026
Öffentliche Bekanntmachung
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
für die Kommunalwahlen am 15. März 2026
Die Hessische Landesregierung hat den Wahltag für die Gemeindevertretungen, Ortsbeiräte sowie Ausländerbeiräte mit Verordnung vom 23. Mai 2025 bestimmt (GVBl. 2025 Nr. 30). Die Wahl findet am 15. März 2026 statt.
Nach § 22 der Kommunalwahlordnung fordere ich hiermit zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl
zur Gemeindevertretung der Gemeinde Eppertshausen
auf.
Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig einzureichen, dass etwaige Mängel, welche die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können.
- Rechtsgrundlagen
- Das Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24)
- Die Hessische Kommunalwahlordnung (KWO) in der Fassung vom 26. März 2000 (GVBl. I S. 198, 233), zuletzt geändert durch Verordnung vom 10. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 25)
- Die einschlägigen Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24)
- Die einschlägigen Bestimmungen der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 183), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24)
- Hauptsatzung der Gemeinde zuletzt geändert am 21.03.2024.
