Mitteilungen des Bürgermeisters am 05.03.2024
Liebe Eppertshäuserinnen und Eppertshäuser,
bereits in meinen Mitteilungen vom 08.02.2024 hatte ich gebeten, sämtliche Dekorationen an den Grabstätten der Abteiruhe, an den Grabstellen und den Bäumen, zu entfernen.
Ich verweise hier noch einmal auf unsere Friedhofsordnung, unter §31 sind die Nutzungsbedingungen in der „Abteiruhe“ geregelt:
- 31 Baumgrabstätten
(5) Die Kennzeichnung der Baumgrabstätte kann durch die Anbringung von Namenstafeln am Baum, auf denen Name, Vorname, Geburts- und Sterbejahr eingraviert werden, erfolgen. Die Namenstafeln werden von der Gemeinde gegen Kostenerstattung zur Verfügung gestellt.
Es ist untersagt, die Bäume darüber hinaus zu bearbeiten, zu schmücken oder in sonstiger Weise zu verändern.
(6) Das Ablegen von Grabschmuck bzw. anderen Gegenständen auf der Grabstätte ist nicht gestattet.
Im unserer „Abteiruhe“ wird die Grabgestaltung von der Natur übernommen! Hier schmücken Blätter, Moos und Waldblumen und im Winter der Schnee die Grabstätten! Daher dürfen Bilder, Figuren und Blumenvasen in der Abteiruhe nicht abgestellt und auch die Bäume nicht dekoriert werden. Besonders bedenklich sind Kerzen, die die Friedhofsverwaltung bereits mehrfach – ohne jegliche Ankündigung – aus Brandschutzgründen von Grabstellen entfernen musste!
