Die Wahlbenachrichtigungen für die Wahl des 21. Deutschen Bundestags am Sonntag, 23. Februar 2025, werden bis spätestens Samstag, 1. Februar 2025, an alle Wahlberechtigten versandt.
Auf der Rückseite enthält die Wahlbenachrichtigung einen Vordruck für die Beantragung der Briefwahlunterlagen.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, also am 23. Februar 2007 oder früher geboren und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wer bis zum 1. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt wahlberechtigt zu sein, wird gebeten, sich bis spätestens Freitag, 7. Februar 2025, mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen (Tel.: 06071-3009 50, -51, -52, -53).
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