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Bundestagswahl am 23.02.2025 in Eppertshausen

Bundestagswahl am 23.02.2025 in Eppertshausen

Wohnungsänderungen und Berichtigungen ab dem 13.01.2025:

Sie sind neu nach Eppertshausen gezogen?

à Sie können nach einer Neuanmeldung nicht automatisch in Eppertshausen wählen!

Wahlberechtigte, die neu nach Eppertshausen zuziehen (oder die ihre Eppertshäuser Nebenwohnung zur Hauptwohnung erklären) können bis 02.02.2025 einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen, um in Eppertshausen zu wählen. (Weitere Informationen im Internet oder über Kontakt, siehe unten.)

Wenn Sie aus dem Inland zugezogen sind und keinen Antrag stellen oder die Antragsfrist vorbei ist, können Sie in Ihrer alten Gemeinde wählen (bei Bedarf können Sie dort Briefwahl beantragen).

Ihre Hauptwohnung in Eppertshausen hat sich geändert?

Sie sind innerhalb Eppertshausens umgezogen oder Sie haben Ihre Eppertshäuser Nebenwohnung mit Ihrer Eppertshäuser Hauptwohnung getauscht:

Sie bleiben im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen. Eine Änderung ist nicht möglich. Am Wahlsonntag können Sie in Ihrem alten Wahllokal wählen oder bei Bedarf Briefwahlunterlagen beantragen.

Sie waren abgemeldet?

-> Wenn Sie abgemeldet waren und dies nun berichtigt wurde, können Sie nicht automatisch wählen!

Sie müssen bis 07.02.2025 Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen, um wählen zu können. Bitte melden Sie sich dazu beim Wahlamt (Kontaktdaten unten)!

Kann ich ohne Antrag oder Einspruch in Eppertshausen wählen?

Sie können ohne Antrag oder Einspruch wählen, wenn Sie

  • Deutsch und am Wahltag 18 Jahre alt sind und
  • In ein Eppertshäuser Wählerverzeichnis eingetragen sind. Im Wählerverzeichnis stehen Sie, wenn Sie am Stichtag 12.01.2025 mit Hauptwohnung im Eppertshäuser Melderegister gespeichert waren! Eine rückwirkende Anmeldung oder Berichtigung im Melderegister reicht nicht aus. In dem Fall müssen Sie sich aktiv darum bemühen in ein Wählerverzeichnis eingetragen zu werden!

 Informationen zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis erhalten Sie auf unseren Internetseiten.

 >>> Bitte nehmen Sie im Zweifel Kontakt zu uns auf, um sicherzustellen, dass Sie wählen können! <<<

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Kontakt:

 

Briefwahlunterlagen:

Gemeinde Eppertshausen

Wahlamt – Fachbereich 5

Franz-Gruber-Platz 14

64859 Eppertshausen

 

Telefon: 06071/3009-53

E-Mail: wahlen@eppertshausen.de

Web: www.eppertshausen.de/gemeinde-buergerservice/einwohnermeldeamt

 

 

 

Antrag über eppertshausen.de (oder per Post mit Name, Geburtsdatum und Anschrift an nebenstehende Adresse senden.)

Achtung: Die Briefwahlunterlagen können erst Anfang Februar verschickt werden!