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11.
Oktober 2022

Brennholzkauf im Kommunalwald

Aufgrund der vielen Anfragen nach Brennholz, möchte die Verwaltung Sie hier über den Brennholzkauf aus dem Kommunalwald informieren.

Die dreijährige Trockenperiode 2019, 2020, 2021 hat deutschlandweit zu einem großflächigen Absterben der Wälder geführt. Bestände mit überwiegend gesunden Bäumen sind selten geworden, der Holzeinschlag in solchen Beständen ist gestoppt oder erfolgt nur sehr zurückhaltend.

Die nachhaltige Forstwirtschaft sieht vor, niemals mehr Holz zu ernten als nachwächst. Insofern muss in den durch die Trockenheit geschädigten Wäldern teilweise einige Jahre oder gar Jahrzehnte abgewartet werden, bis ein regulärer Holzeinschlag wieder angebracht ist. Das Kronenholz verbleibt als Verdunstungsschutz, Lebensraum für Insekten und für die Bodenbildung notwendigerweise oft im Wald liegen.

Gleichzeitig suchen viele Menschen nach Möglichkeiten, auf die gestiegenen Energiekosten zu reagieren. Viele Haushalte reaktivierten einen lange Zeit nicht genutzten Ofen oder kauften sich gar erstmals einen solchen.

Die Holzeinschlagsmenge kann nicht parallel dazu erhöht werden, da der Erhalt der Wälder das wichtigste Kriterium ist. Es gibt jedoch große Anstrengungen, alle ökologisch vertretbaren Holzmengen bereitzustellen. Der größte Anteil des nicht für die stoffliche Verwertung geeigneten Qualitäten ist als Brennholz vorgesehen.

Die Betreuung des Kommunalwaldes wird nach wie vor durch Hessen-Forst durchgeführt.

Der Holzverkauf aus dem Kommunalwald erfolgt jedoch ausschließlich über das Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach.

Im Brennholz-Shop des Holzkontors können Sie für den privaten Eigenbedarf selbständig online (www.holzkontor-dadiof.org) Rundholz oder Kronenholz bis zu einer Maximalmenge von derzeit 10fm je Haushalt und Kalenderjahr erwerben. Ein telefonischer oder schriftlicher Kauf von Brennholz ist nicht möglich. Zudem können Holzmengen nicht vorab reserviert oder bestellt werden.

Das Kronenholz erkennen Sie im Brennholz-Shop an der Bezeichnung „Schlagabr.“ (Schlagabraum).

Der Schlagabraum ersetzt die nicht mehr existierenden Lesescheine.

Die Aufarbeitung des Brennholzes darf im Wald im Zeitraum 01.10. bis 31.03. erfolgen. Notwendig hierfür ist ein Motorsägenschein und die Persönliche Schutzausrüstung (Schnittschutzhose, Schnittschutzstiefel, Helm mit Gehör- und Gesichtsschutz, Handschuhe).

Auf der Homepage des Holzkontor Darmstadt-Dieburg-Offenbach werden alle weiteren wichtigen Fragen zum Brennholzkauf beantwortet.

Der Brennholz-Bestand wird während der Einschlagssaison regelmäßig im Brennholz-Shop aktualisiert. Sobald Holz verkaufsfertig ist, wird es online erwerbbar sein.

Da die Nachfrage das Angebot derzeit weit übersteigt, bittet die Verwaltung nur die Menge zu kaufen, welche tatsächlich benötigt wird.

Wer neu in die Brennholznutzung einsteigt, sollte wissen, dass das erworbene Holz nicht sofort genutzt werden kann, sondern längere Zeit trocknen muss und daher erst in Folgejahren hilft.