Der Gemeindewahlleiter
der Gemeinde Eppertshausen
Bekanntmachung über die Aufhebung des bisherigen Wahltages
sowie die Bestimmung des neuen Wahltages der Direktwahl
der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Eppertshausen
Die Verschiebung des Wahltermins wurde aufgrund § 150 Hessische Gemeindeordnung (HGO), sowie § 42 Hessisches Kommunalwahlgesetz (KWG) durch die Gemeindevertretung bestimmt.
Eppertshausen, 25. Mai 2020
gez.
Murmann
Besonderer Wahlleiter
Gemeindeverwaltung
Franz-Gruber-Platz 14
64859 Eppertshausen
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Montagabend
16:00 - 18:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
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