Bekanntmachung
Auf Grund des § 76 Abs. 2 Satz 1, Satz 4 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushaltes (Wasserhaushaltsgesetz – WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) i. V. m. §§ 76 Abs. 3 Nr. 2, 64 Abs. 2 des Hessischen Wassergesetzes (HWG) vom 14. Dezember 2010 (GVBl. I S. 548) ist beabsichtigt,
das Überschwemmungsgebiet der Gersprenz,
das sich auf Teile der Gemarkungen in den Gemeinden Reichelsheim, Fränkisch-Crumbach und Brensbach (Odenwaldkreis) sowie den Städten Groß-Bieberau und Reinheim, den Gemeinden Otzberg und Groß-Zimmern, den Städten Groß-Umstadt und Dieburg, den Gemeinden Münster und Eppertshausen und der Stadt Babenhausen (Landkreis Darmstadt-Dieburg) befindet, durch Rechtsverordnung neu festzusetzen.
Der Entwurf der Rechtsverordnung mit den dazugehörigen Plänen, aus denen die betroffenen Grundstücke sowie die Grenzen des Überschwemmungsgebietes zu ersehen sind, liegen
vom 29. Mai 2023 bis einschließlich 28. Juli 2023
während der Dienststunden bei
der Gemeindeverwaltung Eppertshausen
64859 Eppertshausen, Franz-Gruber-Platz 14 (Rathaus)
Zimmer 8 EG
zu jedermanns Einsicht aus. Bitte melden Sie sich hierzu bei Frau Elke Liem, stellvertretende Fachbereichsleiterin Bau und Umwelt, Tel. 06071/3009-31 oder tiefbauamt@eppertshausen.de an.
Bedenken gegen die Neufeststellung des Überschwemmungsgebietes sowie Anregungen zu dem Entwurf der Rechtsverordnung können innerhalb eines Monats nach Ablauf der Auslegungsfrist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift bei meiner Behörde (Regierungspräsidium Darmstadt -Abteilung Umwelt Darmstadt, Wilhelminenstraße 1-3) vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich aus den §§ 78, 78a und 78c WHG ergibt, welche Maßnahmen in Überschwemmungsgebieten verboten sind. Von diesen Verboten dürfen Ausnahmen, Genehmigungen und Zulassungen nur unter den Voraussetzungen der §§ 78 Abs. 2 bis 5, 78a Abs. 2 + 5 und 73c WHG erteilt werden. Anforderungen an Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ergeben sich aus der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung-AwSV).
Regierungspräsidium Darmstadt
-Abteilung Umwelt, Darmstadt-
gez. Ulrich Hartmann
Darmstadt, 26. April 2023