Der Bebauungsplan „Hauptstraße 67“ ist von der Gemeindevertretung am 24.09.2019 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung beschlossen worden.
Der Bebauungsplan kann mit der Begründung im Rathaus der Gemeinde Eppertshausen, Franz-Gruber-Platz 14, Zimmer Nr. 9, während der folgenden Dienststunden eingesehen werden:
montags
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
dienstags, mittwochs und donnerstags
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
freitags
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Gemarkung Eppertshausen, Flur 2 Nr. 28/1 tlw. und ist aus nachfolgender Karte ersichtlich.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.
Es wird darauf hingewiesen, dass
unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Eppertshausen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Hingewiesen wird:
Eppertshausen, den 29.11.2019
Carsten Helfmann, Bürgermeister
Gemeindeverwaltung
Franz-Gruber-Platz 14
64859 Eppertshausen
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Montagabend
16:00 - 18:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
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