03.
Dezember 2019

Bebauungsplan „Hauptstraße 67“

Der Bebauungsplan „Hauptstraße 67“ ist von der Gemeindevertretung am 24.09.2019 gemäß § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) als Satzung beschlossen worden.

Der Bebauungsplan kann mit der Begründung im Rathaus der Gemeinde Eppertshausen, Franz-Gruber-Platz 14, Zim­mer Nr. 9, während der folgenden Dienststunden eingesehen werden:

montags

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

dienstags, mittwochs und donnerstags

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

freitags

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

 Die Dauer der Auslegung ist zeitlich nicht begrenzt.

Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Gemarkung Eppertshausen, Flur 2 Nr. 28/1 tlw. und ist aus nachfolgender Karte ersichtlich.

B-Plan

 

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Es wird darauf hingewiesen, dass

 

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs

 

unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Eppertshausen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.

Hingewiesen wird:

 

  1. a) auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Sätze 1 und 2 BauGB, betreffend die Geltendmachung von Planungsentschädigungsansprüchen im Falle von Vermögensnachteilen nach den §§ 39 – 42 BauGB, sowie
  2. b) auf § 44 Abs. 4 BauGB, betreffend das mögliche Erlöschen von Ansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb einer Dreijahresfrist gestellt wird.

 

Eppertshausen, den 29.11.2019

Carsten Helfmann, Bürgermeister

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Gemeindeverwaltung
Franz-Gruber-Platz 14
64859 Eppertshausen

Sprechzeiten

Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr

Montagabend
16:00 - 18:00 Uhr

oder nach Terminvereinbarung


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