Bebauungsplan „Hauptstraße 67“
hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung
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Der Entwurf des Bebauungsplanes „Hauptstraße 67“ nebst Begründung wird gemäß
§ 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der Zeit
vom 11.06.2019 bis 15.07.2019
im Rathaus der Gemeinde Eppertshausen, Franz-Gruber-Platz 14, Zimmer Nr. 7,
während der folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt:
montags
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
dienstags, mittwochs und donnerstags
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
freitags
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Der Geltungsbereich umfasst das Flurstück Gemarkung Eppertshausen, Flur 2 Nr. 28/1 tlw. und ist aus nachfolgender Karte ersichtlich.
Beabsichtigte Planung:
Es sollen Voraussetzungen zur Errichtung einer barrierefreien Bushaltestelle (Epperts-hausen Mitte) samt Buswartehalle, Fahrplankästen, Beleuchtung, Fahrradabstellplätzen sowie eines öffentlichen PKW Parkplatzes im Innerortsbereich geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB ohne Durch-führung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussicht-lichen wesentlichen Auswirkungen der Planung während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.
Jedermann hat das Recht, den Planentwurf und die Begründung während der Offenle-gungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Eppertshausen abgegeben oder bei der Gemeindeverwaltung zur Niederschrift gegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag einer natürlichen oder juristischen Person nach § 47 der Verwaltungsgerichts-ordnung ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend ge-macht hat, aber hätte geltend machen können.
Eppertshausen, den 24.05.2019
Carsten Helfmann
Bürgermeister
Gemeindeverwaltung
Franz-Gruber-Platz 14
64859 Eppertshausen
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Montagabend
16:00 - 18:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
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