Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Abteiwald“ nebst Begründung (mit Umweltbericht) wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der Zeit
vom 24.04.2017 bis 29.05.2017
im Rathaus der Gemeinde Eppertshausen, Franz-Gruber-Platz 14, Zimmer Nr. 7 (Erdgeschoss), während der folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt:
montags
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
dienstags, mittwochs und donnerstags
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr
freitags
von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Der Bebauungsplan besteht aus den Teilplänen A und B, wobei der Teilplan A die Wohngebietsplanung enthält, während der Teilplan B artenschutzrechtliche Ausgleichsflächen beinhaltet.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes für die Baugebietsentwicklung (Teilplan A) befindet sich am nordwestlichen Rand des Gemeindegebietes von Eppertshausen zwischen der Straße „Im Bubenstall“ im Westen, der Waldstraße im Südwesten, dem Grünzug im Südosten und der Straße „Im Failisch“ im Osten. Nördlich wird das Plangebiet durch den Waldrand begrenzt.
Der Geltungsbereich des Teilplanes A umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 4,2 ha und ist aus dem nachfolgenden Katasterauszug ersichtlich.
Neben den Bauflächen des Teilplanes A wurden weitere Flächen in einem Teilplan B in den Bebauungsplan einbezogen, welche den erforderlichen artenschutzrechtlichen Ausgleich gewährleisten. Bei den im Teilplan B gelegenen Flächen handelt es sich um die Flurstücke Flur 3 Nr. 64 sowie teilweise Nr. 66 in der Gewann „Auf der Brüchelswiese“, die aus der nachfolgenden Karte ersichtlich sind.
Beabsichtigte Planung:
Es sollen gemäß dem langfristigen Entwicklungskonzept der Gemeinde die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ergänzende Wohngebietsentwicklung zwischen dem Wohngebiet „Im Failisch“ und dem Ortskern nördlich der bereits erschlossenen Baugebiete „Auf der Bayerswiese“ und „Im Eichstumpf“ geschaffen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bei der Gemeinde verfügbar:
In der Begründung einschließlich dem Umweltbericht, erstellt vom „planungsbüro für städtebau göringer_hoffmann_bauer“, mit Stand März 2017 werden u.a. die Bestandssituation und die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere/biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaftsbild, Kulturgüter und deren Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge untereinander sowie die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen untersucht und bewertet. Insbesondere werden in der Begründung und im Umweltbericht zum Bebauungsplan die Auswirkungen der Planung durch die Inanspruchnahme bisher unbebauter landwirtschaftlich genutzter Flächen sowie die hierdurch bewirkte Beeinträchtigung geschützter Arten und die erforderlichen artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen behandelt.
Grundlage hierfür bilden die nachfolgend näher beschriebenen Fachgutachten und Stellungnahmen.
„Am Abteiwald“
III. Stellungnahmen der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur
Bauleitplanung
Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden ausgelegt.
Jedermann hat das Recht, den Planentwurf und die Begründung (mit Umweltbericht) sowie die o. g. umweltbezogenen Informationen während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen.
Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Eppertshausen abgegeben oder bei der Gemeindeverwaltung zur Niederschrift gegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Ein Antrag einer natürlichen oder juristischen Person nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Eppertshausen, den 04.04.2017
Carsten Helfmann, Bürgermeister
Gemeindeverwaltung
Franz-Gruber-Platz 14
64859 Eppertshausen
Montag - Freitag
08:00 - 12:00 Uhr
Montagabend
16:00 - 18:00 Uhr
oder nach Terminvereinbarung
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