11.
April 2017

Bebauungsplan „Am Abteiwald“ Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

 Der Entwurf des Bebauungsplans „Am Abteiwald“ nebst Begründung (mit Umweltbericht) wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der Zeit

vom 24.04.2017 bis 29.05.2017

im Rathaus der Gemeinde Eppertshausen, Franz-Gruber-Platz 14, Zim­mer Nr. 7 (Erdgeschoss), während der folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt:

montags

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr

 

dienstags, mittwochs und donnerstags

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 Uhr bis 15.30 Uhr

 

freitags

von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Der Bebauungsplan besteht aus den Teilplänen A und B, wobei der Teilplan A die Wohngebietsplanung enthält, während der Teilplan B artenschutzrechtliche Ausgleichsflächen beinhaltet.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes für die Baugebietsentwicklung (Teilplan A) befindet sich am nordwestlichen Rand des Gemeindegebietes von Eppertshausen zwischen der Straße „Im Bubenstall“ im Westen, der Waldstraße im Südwesten, dem Grünzug im Südosten und der Straße „Im Failisch“ im Osten. Nördlich wird das Plangebiet durch den Waldrand begrenzt.

Der Geltungsbereich des Teilplanes A umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 4,2 ha und ist aus dem nachfolgenden Katasterauszug ersichtlich.

 

 Unbenannt1

   

Neben den Bauflächen des Teilplanes A wurden weitere Flächen in einem Teilplan B in den Bebauungsplan einbezogen, welche den erforderlichen artenschutzrechtlichen Ausgleich gewährleisten. Bei den im Teilplan B gelegenen Flächen handelt es sich um die Flurstücke Flur 3 Nr. 64 sowie teilweise Nr. 66 in der Gewann „Auf der Brüchelswiese“, die aus der nachfolgenden Karte ersichtlich sind.

 

Unbenannt2 

 

Beabsichtigte Planung:

Es sollen gemäß dem langfristigen Entwicklungskonzept der Gemeinde die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine ergänzende Wohngebietsentwicklung zwischen dem Wohngebiet „Im Failisch“ und dem Ortskern nördlich der bereits erschlossenen Baugebiete „Auf der Bayerswiese“ und „Im Eichstumpf“ geschaffen werden.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind bei der Gemeinde verfügbar:

 

  1. Begründung einschließlich Umweltbericht zum Bebauungsplan „Am Abteiwald“

 

     In der Begründung einschließlich dem Umweltbericht, erstellt vom „planungsbüro für städtebau göringer_hoffmann_bauer“, mit Stand März 2017 werden u.a. die Bestandssituation und die Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter Mensch, Pflanzen und Tiere/biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaftsbild, Kulturgüter und deren Wechselwirkungen und Wirkungsgefüge untereinander sowie die geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen untersucht und bewertet. Insbesondere werden in der Begründung und im Umweltbericht zum Bebauungsplan die Auswirkungen der Planung durch die Inanspruchnahme bisher unbebauter landwirtschaftlich genutzter Flächen sowie die hierdurch bewirkte Beeinträchtigung geschützter Arten und die erforderlichen artenschutzrechtlichen Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen behandelt.

 

Grundlage hierfür bilden die nachfolgend näher beschriebenen Fachgutachten und Stellungnahmen.

 

  1. Fachgutachten und fachgutachterliche Stellungnahmen zum Bebauungsplan

„Am Abteiwald“

 

  1. Faunistisches Gutachten (Juli 2016) und Artenschutzprüfung (Dezember 2016), Büro für Umweltplanung, Rimbach
  2.  
  • Wesentliche Themen: Darstellung der Ergebnisse der verschiedenen faunistischen Untersuchungen im Plangebiet in 2014 hinsichtlich der Vogelarten (insbesondere Bluthänfling, Feldsperling, Girlitz, Goldammer, Grünspecht und Stieglitz), der Fledermäuse, Reptilien und Amphibien (insbesondere Waldeidechse und Laubfrosch) und der Insekten (insbesondere Tagfalter und Heuschrecken); Darstellung der Untersuchungsräume und Methoden; Artenschutzrechtliche Prüfung der vorhabenbedingten Auswirkungen; Darstellung erforderlicher Vermeidungs-, Minderungs- und vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen
  • Insbesondere betroffene Umweltbelange: Tiere, biologische Vielfalt

 

 

  1. Ausführungsplanung zum Kompensationskonzept (Januar 2017), Büro für Umweltplanung, Rimbach
  • Konkretisierung der artenschutzrechtlichen Maßnahmenplanung, insbesondere der fachlichen Ausgestaltung und Quantifizierung; Maßnahmenkonzept für den Feldsperling, sonstige Höhlenbrüter und Baumhöhlenquartiere bevorzugende Fledermausarten (Installation geeigneter Vogelnist- und Fledermauskästen); Maßnahmenkonzepte für Bluthänfling, Goldammer, Waldeidechsen sowie Tag- und Heuschreckenarten (Anpflanzung von Sträuchern, Aufbringen von Stein- und Sandhaufen, Extensivierung des Grünlandes).

 

  • Insbesondere betroffene Umweltbelange: Tiere, biologische Vielfalt

 

  1. Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung zum Bebauungsplan „Am Abteiwald“, planungsbüro für städtebau göringer_hoffmann_bauer vom März 2017
  2.  
  • Wesentliche Themen: Ermittlung der durch die Planung zu erwartenden Eingriffe in Natur und Landschaft; Erfassung, Bilanzierung und Bewertung des Bestandes im Teilplan A (u.a. Grünland, Ruderalfluren im Vergleich zu den vorgesehenen Festsetzungen eines „Allgemeinen Wohngebietes“ im Teilplan A sowie von „Flächen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft – Gräser- und Kräutersaum, Extensivwiesen und Gehölzbestand“ im Teilplan B; Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen des Ökokontos
  •  
  • Insbesondere betroffene Umweltbelange: Pflanzen, Boden.

 

 

  1. Baugrunduntersuchung, Institut für Bodenmechanik, Dr. Rüdiger Tinter vom 29.02.2000
  2.  
  • Wesentliche Themen: Ermittlung der Boden- und Baugrundverhältnisse im Teilplan A, umwelttechnische Erkundungen, Wiederverwendung von Erdaushub
  •  
  • Insbesondere betroffene Umweltbelange: Boden, Wasser

 

 

  1. Erläuterungsbericht zu den wasserwirtschaftlichen Belangen (19.01.2015), Ingenieurbüro Schäfer GmbH & Co. KG, Dreieich

 

  • Wesentliche Themen: Wasserversorgung, Abwasserentsorgung, Abflussregelungen
  •  
  • Insbesondere betroffene Umweltbelange: Gewässer, Wasser

 

 

 

III. Stellungnahmen der Fachbehörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur

Bauleitplanung

 

  • Fraport AG, Frankfurt a. M. vom 17.11.2016 zu den Themen: Lage des Teilplanes A außerhalb der Bau- und Lärmschutzbereiche sowie außerhalb des Siedlungsbeschränkungsgebietes des Verkehrsflughafens Frankfurt/Main
  • Kreisausschuss des Landkreises Darmstadt-Dieburg, Darmstadt vom 14.12.2016 und vom 21.12.2016 zu den Themen: Immissionsschutz, Gewässer- und Bodenschutz, Brand- und Katastrophenschutz, Landwirtschaft (Verlust landwirtschaftlicher Produktionsflächen), Naturschutz, Artenschutz

 

  • hessenARCHÄOLOGIE, Wiesbaden vom 05.12.2016 und vom 30.01.2017 zu den Themen: Bodendenkmäler, archäologisches Untersuchungserfordernis
  • Regierungspräsidium Darmstadt, Darmstadt vom 16.12.2016 zu den Themen:
  • Ziele der Raumordnung- und Landschaftsplanung, Naturschutz, Grundwasserschutz, Wasserversorgung, Bodenschutz, Oberirdische Gewässer, Abwasser, Immissionsschutz, Bergaufsicht
  • Regierungspräsidium Darmstadt, Kampfmittelräumdienst, Darmstadt vom 07.12.2016 zu dem Thema: Kampfmittelräumung
  • Darmstadt-Dieburger Nahverkehrsorganisation (DADINA), Darmstadt vom 15.11.2016 zu dem Thema: ÖPNV-Anbindung des Plangebietes
  • Zweckverband Gruppenwasserwerk Dieburg (ZVG), Babenhausen vom 02.12.2016 zu den Themen: Trinkwasserversorgung, Wasserschutzzone
  • e-netz Südhessen GmbH & Co. KG, Darmstadt vom 06.12.2016 zu den Themen: Stromversorgung, Leitungsschutz

 

 

 

  1. Stellungnahmen der anerkannten Naturschutzvereinigungen

 

  • BUND Frankfurt, BVNH Wettenberg, DGWV Weilrod, HGON Echzell, NABU Wetzlar, SDW Wiesbaden vom 10.12.2016 zu den Themen: Methodik der Artenerfassung, Feldmäuse, Waldeidechse, Laubfrosch

 

 

 

Die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden ausgelegt.

 

Jedermann hat das Recht, den Planentwurf und die Begründung (mit Umweltbericht) sowie die o. g. umweltbezogenen Informationen während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen.

 

Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Eppertshausen abgegeben oder bei der Gemeindeverwaltung zur Niederschrift gegeben werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Ein Antrag einer natürlichen oder juristischen Person nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

 

Eppertshausen, den 04.04.2017

 

Carsten Helfmann, Bürgermeister

 

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